Ob ausgefallene Züge, geklautes Gepäck oder schlechter Service: Bei einer Reise mit der Bahn kann eine Menge schiefgehen. Doch was tun, wenn bei dir so ein Fall eintritt? Welche Rechte hast du als Fahrgast? Wann hast du Anspruch auf Ersatz und wann nicht?

Fahrgastrechte: So kannst du sie geltend machen

Im Netz der Deutschen Bahn (DB) fahren zahlreiche verschiedene Züge. So gibt es beispielsweise Intercity-Express-Züge (ICE), Intercity-Züge (IC), Eurocity-Züge (EC), Regionalbahnen und S-Bahnen. Pro Tag fahren rund 40.000 Züge über das insgesamt 33.300 Kilometer lange Streckennetz. Entscheidest du dich für eine Reise mit der Bahn, solltest du deine Rechte als Fahrgast kennen.

Deine Fahrgastrechte kannst du für alle Züge der Deutschen Bahn geltend machen. Dazu zählen S-Bahn, RB, RE, IRE, IC, EC, ICE sowie Nachtzüge. Es gibt für dich zwei Möglichkeiten, die Fahrgastrechte geltend zu machen: Entweder online über die Website der DB oder in der App DB Navigator über dein Kundenkonto. Wichtig ist, dass die Fahrkarte für die Reise, für die du deine Ansprüche einreichen willst, über dieses Kundenkonto gekauft wurde oder zumindest im Kundenkonto hinterlegt ist.

Digital kommst du also in nur drei Schritten zur Entschädigung. Zunächst musst du dich einloggen, dann die betroffene Reise auswählen. Hast du deine Reise ausgewählt, kannst du innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" wählen. Zuletzt musst du deine Daten eingeben und den Antrag absenden. Du wirst hier Schritt für Schritt angeleitet. Alternativ kannst du dir auf der Webseite der Deutschen Bahn das Fahrgastrechte-Formular als PDF herunterladen und online ausfüllen. Hast du noch weitere Belege wie einen Reservierungsbeleg, sendest du diese gemeinsam mit dem ausgefüllten ausgedruckten Fahrgastrechte-Formular über den Postweg an das Servicecenter Fahrgastrechte der DB. Alternativ kannst du die Belege in einem DB Reisezentrum persönlich abgeben.

Diese Rechte hast du als Fahrgast

In der Broschüre "Ihre Rechte als unser Fahrgast" hat die DB deine wichtigsten Rechte bei einer Reise zusammengefasst. Dein erstes Recht betrifft die Entschädigung für eine verspätete Ankunft am Zielbahnhof. Du erhältst eine Entschädigung von 25 % des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt, wenn deine Bahn mehr als 60 Minuten verspätet ist. Ab einer Verspätung von 120 Minuten gilt, dass du eine Entschädigung von 50 % des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt erhältst. Besitzt du eine Zeitfahrkarte wie beispielsweise eine Wochen- oder Monatskarte, wird dir ein pauschaler Preis je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt. Im Nahverkehr erhältst du 1,50 Euro für ein Ticket in der 2. Klasse und 2,25 Euro für ein Ticket in der 1. Klasse. Im Fernverkehr erhältst du 5 Euro für ein Ticket in der 2. Klasse und 7,50 Euro für ein Ticket in der 1. Klasse. Mit einer BahnCard 100 erhältst du 10 Euro für ein Ticket in der 2. Klasse und 15 Euro für ein Ticket in der 1. Klasse.

Im Fall einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof, der auf deiner Fahrkarte steht, kannst du bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen. Dabei darfst du auch andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Ist hier gegebenenfalls eine Fahrkarte erforderlich, musst du diese zunächst zahlen, kannst sie anschließend aber erstatten lassen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung, zum Beispiel beim Sparpreis, ist diese automatisch aufgehoben.

Wird bereits eine Verspätung von 60 Minuten erwartet, du hast die Reise aber noch gar nicht angetreten, kannst du von der Reise zurücktreten und dir den Fahrkartenpreis erstatten lassen. Bist du bereits losgefahren, kannst du die Reise abbrechen und dir den Anteil des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen. Zuletzt kannst du Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und dir den Fahrkartenpreis erstatten lassen.

Weitere Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn

Wirst du von dem Eisenbahnunternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder des verpassten Anschlusses darüber informiert, welche Möglichkeiten dir für die Weiterreise zur Verfügung stehen, gilt für dich: Du hast nun das Recht, die Fahrt mit anderen Eisenbahnen, einem Reisebus oder einem Bus des Regionalverkehrs außerhalb der tariflichen Nutzungsmöglichkeiten deiner Fahrkarte fortzusetzen. Sind für dich dadurch zusätzliche Kosten entstanden, werden dir diese ersetzt, sofern sie notwendig, angemessen und zumutbar sind.

Kommst du planmäßig zwischen 0:00 und 05:00 Uhr am Zielbahnhof an und gibt es eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof, werden dir die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 120 Euro erstattet. Dies gilt nur dann, wenn dir das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und du mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten kannst. Stellt dir das Eisenbahnunternehmen ein anderes
Verkehrsmittel zur Verfügung, musst du dieses verwenden. Es hat Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen. Kontakt kannst du beispielsweise vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder mit dem Personal des genutzten Zuges aufnehmen. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann. Musst du wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung irgendwo übernachten und ist eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dir angemessene Übernachtungskosten erstattet. Die Erstattung findet nur dann statt, wenn das Eisenbahnunternehmen dir keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und du mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten kannst. Wird dir hingegen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, hat dies Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen.

Als Fahrgast bekommst du keine Entschädigung, wenn es sich beispielsweise deiner Meinung nach um einen schlechten Service gehandelt hat. Versendest du dein Reisegepäck mit dem DB Gepäckservice, erhältst du einen Schadensersatz, wenn das Gepäck verloren geht. Bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gepäcks wird bei Nachweis eine Entschädigung bis maximal 1.350 Euro je Gepäckstück gezahlt. Ohne Nachweis der Schadenshöhe erhältst du eine Pauschalentschädigung in Höhe von circa 338 Euro je Gepäckstück. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Wichtige und wertvolle Gegenstände solltest du am besten im Handgepäck behalten.

Unter diesen Voraussetzungen kannst du Fahrgastrechte geltend machen

Grundsätzlich gelten diese Voraussetzungen, um Fahrgastrechte geltend machen zu können:

  • Du hast eine zum Ereigniszeitpunkt gültige Fahrkarte für die verspätete oder ausgefallene Fahrt.
  • Du kannst für die gesamte Reisekette, also auch für Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen mit einer Fahrkarte, eine Entschädigung beanspruchen. Beachte jedoch, dass nur Verspätungen oder Ausfälle von teilnehmenden Eisenbahnen berücksichtigt werden können.
  • Jede Fahrkarte stellt einen eigenen Beförderungsvertrag dar. Die Verspätungsentschädigung wird separat für jede Fahrkarte berechnet.
  • Bei Hin- und Rückfahrkarten, die auf einer Karte abgebildet sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben gezahlten Fahrpreises berechnet.
  • Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten auch im Nachtreiseverkehr, zum Beispiel bei EuroNight.
  • Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gibt es möglicherweise zusätzliche Regelungen. Wenn du eine Fahrkarte eines Verkehrsverbundes hast, erkundige dich bitte beim entsprechenden Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten. U-Bahnen und Straßenbahnen sind nicht von der einheitlichen Fahrgastrechteregelung erfasst.
  • Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet.

Nur dann, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Weitere detaillierte Informationen zu den Fahrgastrechten erhältst du unter www.bahn.de/fahrgastrechte. Bei individuellen, sehr spezifischen Fragen kannst du dich an eine DB Verkaufsstelle wenden, beim Zugbegleitpersonal nachfragen oder an der DB Information.

Fazit: Rechte sollten geltend gemacht werden

Als Fahrgast kannst du deine Rechte nur geltend machen, wenn du sie kennst. Den Entschädigungsanspruch kannst du einfach online ausfüllen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, den Entschädigungsanspruch per Post einzureichen. Bei konkreten Fragen zu deinem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, Beratung zu erhalten. So beispielsweise durch das Zugbegleitpersonal, die DB Information oder die DB Verkaufsstellen.