Neues Jahr, neue Vorschriften: Autofahrer müssen sich auf einige Änderungen einstellen. Tanken könnte wieder teurer werden. Dafür gibt es an anderer Stelle aber Entlastungen.

Eine wichtige Neuerung gibt es beim Führerschein. Dieser soll im Laufe des Jahres auf dem Smartphone verfügbar sein.

Digitaler Führerschein kommt voraussichtlich

In diesem Jahr soll der digitale Führerschein kommen. Bis Ende des Jahres soll er zur Verfügung stehen, plant die Bundesregierung. Ziel sei es, die Nutzung von Mobilitätsangeboten wie Carsharing zu erleichtern. Der klassische Führerschein in Papierform bleibt weiterhin gültig, die digitale Variante stellt lediglich eine Ergänzung dar.

Diese Jahrgänge müssen zum Führerschein-Umtausch

Am 19. Januar 2026 endet eine wichtige Frist: Jeder, der seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss diesen bis dahin "gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen", meldet der ADAC. Wer die Frist verstreichen lässt und dann ohne gültiges Dokument von der Polizei erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld.

Ausgenommen von der Frist zum Führerschein-Umtausch sind alle, die vor 1953 geboren worden sind. All diejenigen haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Höhere CO₂‑Abgaben – steigende Spritpreise

2026 steigt der CO₂-Preis. Das hat Auswirkungen an der Tankstelle: Die CO₂-Abgabe bei Benzin könnte sich dadurch um maximal knapp drei Cent pro Liter erhöhen. Bei Diesel sind es knapp über drei Cent pro Liter

Wie sich die Spritpreise letztlich entwickeln, "hängt auch von anderen Faktoren wie dem Ölpreis ab", erklärt der ADAC. Zu einigen Uhrzeiten sind Benzin und Diesel allerdings oft besonders teuer.

Höhere Pendlerpauschale

Berufstätige Pendler dürfen sich freuen: Die Pendlerpauschale wurde zum 1. Januar 2026 erhöht. Künftig gibt es 0,38 Euro – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die Bundesregierung will so für mehr steuerliche Entlastung sorgen.

Mehr Assistenzsysteme werden Pflicht

2026 erhöhen sich die Softwarestandards in Autos – zumindest bei Erstzulassungen von neuen Autos und leichten Nutzfahrzeugen. Ab dem 7. Juli sind drei Assistenzsysteme Pflicht:

  • das Notbremsassistenzsystem,
  • das Warnsystem bei nachlassender Konzentration
  • der erweiterte Kopfaufschlagschutzbereich bzw. Fußgängerschutz.

Für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung gelten künftig auch die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten.