- Bedeutung von "Anlieger frei" oder "Anwohner frei"
- Kostenrisiko bei unberechtigtem Befahren oder Parken
- Anliegerdefinition und Berechtigungen
- Fahrradstraßen und unbebaute Grundstücke
Das Schild "Anlieger frei" oder "Anwohner frei" wird gewöhnlich kombiniert mit einem Durchfahrtsverbot. Wenn du die Durchfahrt dennoch riskierst, kann dich das viel Geld kosten. Ebenfalls könntest du ein Verwarnungsgeld riskieren, wenn du in einer solchen Straße parkst. Hier liegt das Verwarnungsgeld bei 55 Euro aufwärts. Dieser Artikel beruht auf Informationen des ADAC.
Verkehrsschilder verstehen: Was bedeutet denn eigentlich "Anlieger"
Schaut man im Gesetz nach, wird man dort keine Definition des Begriffs "Anlieger" finden. Die Rechtsprechung stützt sich jedoch auf den allgemeinen Sprachgebrauch, schreibt der ADAC. Derjenige gilt als Anlieger, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück.
Möchtest du jemanden im Anliegerbereich besuchen, ist dir die Einfahrt gestattet - unabhängig davon, ob derjenige tatsächlich zu Hause ist. Was zählt, ist die Absicht des Besuchs. Auch Besucher, die vielleicht eher unerwünscht sind, wie beispielsweise Gerichtsvollzieher, sind zum Einfahren berechtigt.
Des Weiteren gibt es im Juristendeutsch eine Formulierung, die besagt, dass Personen, deren "Anliegereigenschaft" auf einer rechtlichen Beziehung zu den Grundstücken basiert, zum Beispiel zählen Eigentümer oder Pächter eines Schrebergartens dazu. Bist du Bauunternehmer oder Handwerker, der im Anliegerbereich einen Auftrag zu erfüllen hat, darfst du ebenfalls in den Sperrbereich einfahren.
Auch in Fahrradstraßen gilt "Anlieger frei"
Ist das Schild "Anlieger frei" unter dem Schild "Fahrradstraße" zu finden, so können auch Kraftfahrzeuge diese befahren. Voraussetzung ist weiterhin, dass ein Anliegen besteht, das mit diesem Bereich in Verbindung steht.
Alles rund ums Auto und Motorrad - hier findest du zahlreiche SonderangeboteAuch hier ist beispielsweise der Besuch ein Grund. Radfahrer benötigen aber kein Anliegen. Hier ergibt sich laut ADAC die Nutzungsberechtigung schon aus der Anordnung der Fahrradstraße.
Wenn du jemanden in einer Straße abholst, die nur für Anlieger freigegeben ist, funktioniert das nur, wenn er dort in einem Laden einkaufen war. Es wird so gewertet, als hättest du selbst dort eingekauft. Das gilt auch für den Fall, wenn du jemanden vom Bahnhof abholst, der in einem Bereich für Anlieger liegt.
Vorsicht vor unbebauten Grundstücken
Ist ein Grundstück unbebaut, zum Beispiel ein Waldstück oder ein See, darfst du die Zufahrt nur nutzen, wenn du die Erlaubnis vom Anlieger selbst oder der Allgemeinheit erhalten hast, das Grundstück zu betreten oder zu benutzen. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn ein Schild "Baden auf eigene Gefahr" aufgestellt ist.
Fährst du mit deinem Auto unberechtigt in eine Anliegerstraße ein, kannst du ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro kassieren. Bist du mit Fahrrad unterwegs, können 25 Euro auf dich zukommen. Parkst du dein Fahrzeug, ohne Anlieger zu sein, droht dir ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro aufwärts.
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