Im Straßenverkehr sind Autos mit einem oder gleich mehreren angebrachten Aufklebern längst schon alltäglich geworden. Besonders beliebt sind dabei meist die Namen der eigenen Kinder oder auch das Logo des Lieblingsvereins. Ebenso findet sich häufig ein Aufkleber mit einem Fisch-Symbol auf Fahrzeugen, auch außerhalb Deutschlands. Dessen Bedeutung ist vielen unbekannt und sehr interessant. Beim Anbringen dieser Aufkleber gelten allerdings bestimmte und teils auch strenge Regeln, die dafür sorgen können, dass es schnell teuer wird.

Autoaufkleber sind folglich mehr als eine harmlose Verschönerung des eigenen Wagens oder eine Sympathiebekundung für Sportverein und Lieblingsband. Zu beachten sind beim Anbringen vor allem die Größe der Klebefolie sowie wo genau sie aufgeklebt werden. Ab einer Größe von über 0,1 Quadratmetern oder einem Viertel des gesamten Fahrzeugs wird laut TÜV eine Genehmigung benötigt. Ohne eine solche Genehmigung darf das Auto nicht mehr gefahren werden. Diese wird normalerweise beim Kauf einer solchen Klebefolie ausgestellt, besonders bei Bestellungen via Internet sollte das allerdings bedacht werden.

Größe und Platzierung: Das gilt es bei Autoaufklebern zu beachten

Generell gilt beim Anbringen: Eine Beeinträchtigung der Sicht durch Autoaufkleber ist nicht zulässig. Somit sollte man besonders vorsichtig sein, wenn Aufkleber an der Heckscheibe angebracht werden. Wichtig zu beachten ist auch, dass durch Aufkleber an Scheiben deren Bruchverhalten beeinflusst werden kann. Um kein Risiko einzugehen, solltest du besser darauf verzichten. Was die Frontscheibe angeht, gilt sogar ein generelles Verbot für Autoaufkleber. Ausnahme sind selbstverständlich Umweltplaketten oder auch Vignetten, wie sie in Ländern wie der Schweiz sogar verpflichtend sind. Auch diese müssen allerdings so angebracht werden, dass das Sichtfeld nicht beeinträchtigt wird. 

Ist das dennoch der Fall und für die Klebefolie liegt eine gültige Genehmigung vor, so ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Sichtbeeinträchtigung auszugleichen. Dies kann beispielsweise durch das Anbringen zusätzlicher Außenspiegel geschehen, wie es beim Fahren mit einem Wohnwagen oder sonstigen größeren Anhängern oft nötig ist. Wird sich darum nicht gekümmert, kommt es schnell zu Bußgeldern. Diese fallen zwar verhältnismäßig gering aus, können jedoch auch vielfältig ausgelegt werden, was zu schweren Konsequenzen führen kann. Für das Fahren mit eingeschränktem Sichtfeld sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von zehn Euro vor. Überklebt man Scheinwerfer oder Kennzeichen, muss man mit 20 bzw. 65 Euro rechnen. 

Dabei gilt weiter zu beachten: Empfinden Behörden einen abgeklebten Scheinwerfer als Gefährdung der Sicherheit, kann die Summe ansteigen. Ebenso verhält es sich, wenn in Verbindung damit ein Sachschaden entsteht. Ein Auto mit großem Aufkleber, für den keine Genehmigung vorliegt, kann den Halter bis zu 90 Euro kosten. Wie bereits erwähnt, darf der Wagen in diesem Fall auch nicht mehr gefahren werden - es ist also Vorsicht angesagt.

Bußgelder bis zu 90 Euro: Mit den falschen Aufklebern wird es schnell teuer

Besonders kuriose Regeln gelten auch für Aufkleber, die Beleidigungen enthalten. Diese erfüllen allerdings nur dann den Tatbestand der "Beleidigung", wenn sie gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet sind. Alleinstehende Schimpfwörter und dergleichen, die als Aufkleber am eigenen Fahrzeug angebracht werden, fallen dagegen offiziell in den Bereich der "persönlichen Meinungsäußerung" nach Artikel fünf des Grundgesetzes. 

Beim Anbringen von Autoaufklebern gilt es also, einige Dinge zu beachten, um nicht versehentlich gegen die auferlegten Regeln zu verstoßen. Um auf Nummer sicher zu gehen, vermeidet man am besten, größere Aufkleber auf Scheiben, Scheinwerfer oder gar Nummernschilder zu kleben. Im Normalfall ist man damit auf der sicheren Seite und vermeidet unnötige Bußgelder.