Schneller fahren als vorgeschrieben – aber vor einer Radarkontrolle runterbremsen. Das praktizieren viele Autofahrer. Deshalb setzen 9 von 10 (89 Prozent) von ihnen, alles daran, um sich über Radarfallen zu informieren, ergab eine Umfrage von Bitkom. Das bringt den ein oder anderen Autofahrer vielleicht dazu, eine Blitzer-App oder ein Radarwarngerät anzuschaffen, um sich abzusichern. Doch: Die aktive Nutzung von Radar-Warnern ist in Deutschland verboten.
Hierzulande sind während der Fahrt nur allgemeine Informationen über Radarkontrollen erlaubt. Deshalb hören 70 Prozent der Autofahrer zumindest hin und wieder entsprechende Infos im Radio. Technische Möglichkeiten, die den Standort des Fahrzeugs nutzen und ortsbezogen vor stationären oder mobilen Blitzern warnen, sind dagegen laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)verboten.
Blitzer-Warner in Deutschland verboten: So ist die Gesetzeslage
Das Verbot zur Verwendung von Radarwarnern ist in der StVO im § 23 Absatz 1c festgeschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Das Verbot juckt Autofahrer trotzdem nur begrenzt: Bei knapp der Hälfte der Pkw-Nutzer (laut Bitkom: 49 Prozent) sind entsprechende Geräte im Einsatz. So setzt ein Viertel der Autofahrer (27 Prozent) eine Blitzer-Warn-App auf dem Smartphone ein, 14 Prozent nutzen ein spezielles Radarwarngerät und 13 Prozent eine Blitzer-Warnung auf ihrem Navigationsgerät.
Es gibt im Prinzip vier Arten von Radarwarnern: Aktive Radarwarner, Blitzer App, Navi mit Radarwarner und allgemeine Warnungen. Wird eine dieser Varianten bei einer Polizeikontrolle entdeckt, darf sie sichergestellt werden.
Von Sensoren bis App: Diese Radarwarner gibt es
- Aktiver Radarwarner: Die aufwendigste und teuerste (ab 40 Euro, das teuerste Gerät liegt bei 200 Euro) Möglichkeit, sich vor der Radarfalle zu schützen, sind spezielle Warngeräte. Sie sind mit Sensoren ausgestattet, die mit einer Reichweite von mehreren hundert Metern die Umgebung nach Laser- oder Radarstrahlen absuchen. Das Gerät gibt dann ein optisches oder akustisches Signal ab, wenn sich eine Radarfalle in der Nähe befindet. Der Warner ist entweder außen am Auto oder im Fahrzeuginnenraum installiert. Trotzdem funktioniert das nicht immer. Sind die Induktionsstreifen oder Lichtschranken der Blitzer im Asphalt versenkt, reagiert das Gerät nicht. Daneben gibt es GPS-basierte Radarwarner, in deren Datenbank die Koordinaten von Blitzern als Points of Interest (POI) abgespeichert sind. Näherst du dich einem Blitzer, meldet sich das Gerät mit einem Warnton.
- Blitzer-App: Durch die Installation einer App kannst du dich mit dem Smartphone vor einem Blitzer warnen lassen. Hier sind ebenfalls die Die Apps arbeiten ebenfalls mit GPS und Datenbanken aus dem Internet, in denen die bundesweit rund 3.500 stationären Anlagen vermerkt sind. Die Anbieter halten sie ständig auf dem neusten Stand. Teilweise werden die Datenbanken auch mit aktuellen Radarfallen gespeist, die Nutzer über die App melden. Anspruch auf Vollständigkeit besteht aber nicht. Die Anwendung zeigt in der Regel das erlaubte Tempo und die Entfernung zum Blitzer an, sodass du die Möglichkeit hast, die Geschwindigkeit anzupassen. Zusätzlich ertönt ein Warnsignal. Blitzer-Apps sind nicht unbedingt kostenfrei, für einige ist ein Abo nötig, das im Schnitt um die zehn Euro kostet.
- Navi mit Radarwarner: In der Navigationssoftware können Blitzer als POI angezeigt werden. Die entsprechenden Daten können von der Webseite der Hersteller heruntergeladen werden, teils sind sie schon von Werk an installiert. Die Hersteller sichern sich natürlich rechtlich ab, mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage. Die Nutzung läuft auf eigene Gefahr und Autofahrer müssen explizit zustimmen, damit die Software aktiv wird. Dann wird durch ein Symbol auf der Karte und einen Signalton der Fahrer auf den nahenden Blitzer hingewiesen. Auf den Karten sind allerdings nur stationäre Radarfallen vermerkt. Selbst mit einem installierten Radarwarnsystem ist ein Navigationsgerät in erster Linie zur Routenführung während der Fahrt gedacht. Verboten ist demnach nicht die Nutzung des Gerätes selbst, sondern die Software zur Radarwarnung. Wirst du damit bei einer Verkehrskontrolle erwischt, musst du eine Strafe zahlen.
- Allgemeine Warnungen: Neben zusätzlichen Geräten kannst du auch das Auto-Radio als Radarwarner nutzen. Lokale Radiosender melden mehrmals täglich Hinweise zu Tempokontrollen, die Hörer übermitteln. Dabei handelt es sich in der Regel um temporäre Kontrollen, stationäre Anlagen kommen in Radiosendungen nicht vor. Dasselbe gilt für Infos, die unsortiert auf Facebook oder anderen sozialen Medien aufgelistet sind. Allerdings darfst du natürlich nicht während der Fahrt auf deinem Smartphone nach solchen Listen suchen. Auch besteht die Möglichkeit, dass sie dich bei der Routenplanung über stationäre Anlagen informieren.
Blitzer-Warner können teuer werden: Strafen im Inland
In Deutschland droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg für die Nutzung verbotener Radarwarnung während der Fahrt. Der Besitz des Gerätes fällt merkwürdigerweise nicht unter das Verbot, allerdings darfst du das Gerät nicht betriebsbereit mitführen.
Ausschließlich dafür genutzte Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen und zerstören. Ob das Gerät eingeschaltet ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das geht aus einen Beispielfall hervor, der vor Gericht landete. Dabei ging es um einen Fahrer, der innerorts mehr als 30 km/h zu schnell fuhr und den Radarwarner eingeschaltet hatte, als die Polizei ihn anhielt. Diese kassierte das Gerät und vernichten es. Laut Gericht könne das Warngerät jederzeit in Betrieb genommen werden, was als Gefahr für Ordnung und Sicherheit gelte. Die Vernichtung des Geräts sei daher rechtens (Urteil vom 16.7.1998, Az.: 24 ZS 98 1588).
Auch Geräte, die noch anderen Zwecken dienen - wie Navigationssystem und Handy - fallen unter das Verbot der StVO und werden mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. "Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden", heißt es in der StVO. Das bedeutet, bei Navigationsgeräten muss die Radarwarn-Funktion ausgeschaltet sein und es darf auch keine Smartphone-App dafür benutzt werden.
Allerdings kann Smartphone-Nutzenden eine ganz andere Strafe drohen. Wirst du dabei erwischt, wie du während der Fahrt dein Smartphone in der Hand hältst und bedienst, verstößt du gegen das Verbot, ein Handy ohne Freisprecheinrichtung zu benutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du telefonierst oder eine App bedienst. Aber gibt trotzdem ein Schlupfloch: Denn die StVO verbietet nur der fahrenden Person das Mitführen eines aktiven oder betriebsbereiten Warngerätes. Mitfahrer gehen dagegen straffrei aus. Doch Vorsicht: Wenn ein Mitfahrer eine Blitzer-App benutzt, kann der Fahrer sich trotzdem strafbar machen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Autofahrer zu einem Bußgeld verurteil, weil dessen Beifahrerin eine Blitzer-App auf dem Handy benutzte - gut sichtbar für den Fahrer.
Strafen für Radarwarner im Ausland
Wer in den Sommerferien mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt über die Rechtslage vor Ort informieren. Auch in den meisten europäischen Ländern sind Blitzer-Warner nicht erlaubt. In vielen ist sogar schon die Mitnahme spezieller Warngeräte verboten. Die drohenden Strafen sind manchmal um ein Vielfaches höher als in Deutschland.
Während die klassischen Radarwarner nahezu überall verboten sind, ist die Benutzung einer Blitzer-App in einigen Ländern legal. In den direkten Nachbarländern Österreich und Schweiz gelten folgende Regelungen, wie der ADAC auf seiner Internetseite berichtet:
- Österreich: GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner oder die Nutzung einer entsprechenden App mit dem Smartphone, bei denen lediglich Radarstandorte angezeigt werden, sind in Österreich erlaubt. Hingegen sind aber die Radarwarner, die mit Funkwellen arbeiten und so Radarfallen aufspüren, verboten. Die Verwendung eines solchen Geräts kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
- Schweiz: Wie auch in Deutschland sind hier alle Geräte verboten, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Dazu zählen GPS-Navigationsgeräte sowie Handys mit entsprechender Funktion oder App, aber auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Mobiltelefon oder einem Notebook. Wirst du bei der Nutzung eines solchen Gerätes erwischt, droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Zudem können Ordnungshütende das Gerät einziehen und eine Haft androhen.
Das ist die Rechtslage in anderen europäischen Ländern:
- Verboten sind Radarwarner in Belgien, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. Wer sich hier erwischen lässt, muss zum Teil mit hohen Geldstrafen rechnen. In Tschechien kann die Verwendung eines Radarwarners im schlimmsten Fall bis zu 7.000 Euro kosten. In einigen Ländern, wie etwa Luxemburg, Schweden oder Belgien, wird sogar eine Haftstraße verhängt, die zwischen 30 Tagen und 6 Monaten liegen kann.
- In Belgien, Frankreich, Luxemburg und Spanien ist die Verwendung eines Navigationsgerätes mit Warnung vor stationären Blitzern (POI) erlaubt. Unsicher ist dagegen die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien. Im Zweifelsfall sollte aber von einem Verbot ausgegangen und auf die Verwendung eines Warnsystems verzichtet werden.
- In Albanien, Bulgarien und Rumänien sind Radarwarner erlaubt. Ausgenommen sind Geräte mit Störfunktion.
Die Kommunen kassieren viel Geld
Hamburg ist Deutschlands "Blitzer-Meister": Das geht aus einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hervor, über die der Spiegel berichtet. Von den Städten, die an der Umfrage 2020 teilnahmen, nahm keine so viel Geld ein wie Hamburg. Es waren 17,1 Mio. nur durch Blitzer. Mit 64 Messgeräten ist die Hansestadt absoluter Spitzenreiter.
Neben Hamburg nahmen mindestens neun weitere Städte 2020 mehr als eine Million Euro durch Blitzer-Bußgelder ein. Das sind: Göttingen, Aachen, Dortmund, Mannheim, Karlsruhe, Tübingen, Nürnberg, Dresden und Zwickau. Fast alle befragten Städte (knapp 50) gaben an, weitaus mehr durch Blitzer eingenommen zu haben, als ihre Aufstellung und Wartung gekostet habe. Das Geschäft mit den Blitzern bringt also nahezu überall Gewinn.
Grundsätzlich ist es gestattet, dass sich Autofahrende gegenseitig vor Radarfallen warnen. Allerdings sollte das nur mit Handzeichen geschehen – nicht mit der Lichthupe. "Der Gebrauch der Lichthupe ist nicht erlaubt, um andere vor Verkehrskontrollen zu warnen", erklärt Verkehrsjurist Jost Henning Kärger vom ADAC im Kölner Express. Denn die soll nur für die Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden und dazu zählt eine Radarfalle nicht. Vielmehr entsteht durch die Verwendung der Lichthupe eine zusätzliche Gefahr, da ein plötzliches Abbremsen provoziert wird. Ein Missbrauch der Lichthupe wird mit einem Bußgeld von fünf Euro geahndet.
Attacken gegen Blitzer
Blitzer erregen die Gemüter der Autofahrenden. Klar, die ein oder andere Radarfalle ist schon mal fies platziert. Doch an vielen Stellen sind Tempolimits wichtig für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – speziell etwa vor Schulen oder Kindergärten. Und dort stehen Blitzer sicherlich auch zurecht.
Dennoch entwickeln manche Mitmenschen einen regelrechten Hass auf Radarfallen: So haben beispielsweise in Ratingen in Nordrhein-Westfalen Unbekannte einen Blitzer mit Benzin übergossen und angezündet, das berichtet 24auto.de
Das Nachrichtenportal hat noch weitere Fälle gesammelt. Dabei gehört das Umtreten einer Radarfalle, wie in Essen passiert, noch zu den harmloseren Vorfällen. Ein Mercedes-Fahrer in Sachsen packte das Messgerät der Beamten einfach in seinen Wagen und raste damit davon. Pech für ihn, das er vorher geblitzt worden war. Und auf der A4 sprengte ein Unbekannter einen Blitzer-Anhänger in die Luft. Die Münchner Polizei blitzte sage und schreibe 85-mal einen Autofahrer mit einer satten Geschwindigkeitsübertretung - und zwar innerhalb eines Monats.