• Parkscheibe vorschriftsgemäß einstellen um Strafen zu vermeiden
  • Elektronische Parkuhr als Ausnahme zu strikten Vorschriften
  • Parkuhren immer sichtbar im oder am Fahrzeug platzieren
  • Ein kleiner Trick ermöglicht längeres Parken ohne Straftat

Parkplätze mit Parkscheiben sind weit verbreitet. Es sollte beim Einstellen der Scheibe aber einiges beachtet werden, sonst könnten Strafen drohen. Die Parkscheibe hat laut ADAC konkrete Angaben, wie sie auszusehen hat: Sie muss elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Außerdem muss sie eine blau-weiße Farbe haben. Ein Zettel, auf dem die Ankunftszeit notiert ist, reicht daher nicht aus. Ist die Parkscheibe nicht vorschriftsgemäß, kann eine Strafe von 20 Euro drohen.

Parkscheibe einstellen: Diese Vorschriften solltest du beachten

Eine Ausnahme zu den strikten Vorschriften bildet die elektronische Parkuhr. Sie ist ebenfalls erlaubt. Um herauszufinden, ab wann sich eine elektronische Parkuhr lohnt und welche Vor- und Nachteile sie hat, sollten einige Faktoren beachtet werden.

Hier gibt es eine große Auswahl verschiedener Parkscheiben!

Parkuhren müssen immer sichtbar im oder am Fahrzeug sein. Am? Ja, denn auch für Motorräder oder Roller sind Parkscheiben vorgeschrieben. Manche Biker lochen ihre Parkscheiben deshalb und befestigen sie mit Kabelbindern am jeweiligen Fahrzeug.

Wo genau eine Parkscheibe angebracht wird, ist dabei egal. Mit "Gut sichtbar" kann beim Auto zum Beispiel auch das Heckfenster gemeint sein. Wenn das Auto eingeschneit ist, muss die Fahrerin oder der Fahrer übrigens nicht regelmäßig kontrollieren, ob die Parkscheibe noch gut sichtbar ist. Sollte die Sichtbarkeit also durch Schnee eingeschränkt sein, darf nicht verwarnt werden, erklärt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht der Zeit.

Parkscheiben vor- oder weiterstellen: Was ist erlaubt und wann drohen Bußgelder

Was die meisten wissen: Eine Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde vorgestellt werden. Auch wenn bereits um 13.05 Uhr geparkt wird, muss somit die Anzeige auf 13.30 Uhr vorgestellt werden. Hier kann also etwas Zeit gewonnen werden.

Doch was ist, wenn die Zeit trotzdem nicht reicht, darf die Parkscheibe dann weitergestellt werden? Nein. Wie der ADAC erklärt, ist das Weiterdrehen der Parkuhr verboten und kann Strafen bis 40 Euro auslösen. Denn ab dem Zeitpunkt der Überziehung greifen die folgenden Strafzahlungen:

  • bis zu 30 Minuten: 20 Euro
  • bis zu einer Stunde: 25 Euro
  • bis zu zwei Stunden: 30 Euro
  • bis zu drei Stunden: 35 Euro
  • über drei Stunden: 40 Euro

Geheimtipp für die Parkuhr: So kann länger geparkt werden

Mit einem kleinen Trick kann aber trotzdem länger geparkt werden. Wichtig ist hierbei, dass ein neuer Parkvorgang eingeleitet wurde.  Einmal vor- und zurückfahren reicht dafür nicht. Wer aber einmal um den Block herum fährt und zu seinem noch freien Parkplatz zurückkehrt, begeht keine Straftat.