Die Menge des mitgeführten Bargelds wird von den jeweiligen Zollbehörden der Länder festgelegt. Die Bestimmungen ähneln sich zumeist, unterscheiden sich aber in einigen Punkten auch wieder. Damit du dir eine Übersicht über das Mitführen von Bargeld in Deutschland und im Ausland machen kannst, haben wir die wichtigsten Informationen der Zollbehörden zusammengefasst. 

Mitführen von Bargeld in Deutschland

Allgemein "besteht Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an gleichgestellten Barmitteln, wenn die Grenzüberschreitung in die EU beziehungsweise aus der EU durchgeführt wird", so das Bundesministerium für Finanzen. Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten: Sparbücher, Edelsteine, Edelmetalle (Platin, Silber) oder Gold in Form von Bünzen, Barren, Nuggets. 

Dies soll helfen, Bargeldbewegungen innerhalb und außerhalb der EU besser kontrollieren zu können, um illegale Geldbewegungen als Vorbeugung gegen rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, so etwa die Finanzierung von Terror oder Geldwäscherei. Dazu heißt es bei der deutschen Zollbehörde: "Die Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr besteht auch für Flugreisende mit Herkunft aus einem Drittland, die sich in der internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor sie in ein anderes Drittland weiterfliegen."

Bei Reisen nach oder von Deutschland müssen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll gemeldet werden. Dies betrifft auch gleichgestellte Zahlungsmittel. Der Betrag muss unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle in schriftlicher Form angemeldet werden. Zudem herrscht die Anzeigepflicht für Barmittel bei Reisen innerhalb der EU. Der Betrag muss bei Ein- oder Ausreise auf Befragen eines Kontrollbeamten bzw. einer Kontrollbeamtin mündlich angezeigt werden. Ansonsten folgen Geldbußen. 

Einfuhrbestimmungen für Bargeld deutscher Nachbarländer

Die Einfuhrbestimmungen für Bargeld deutscher Nachbarländer sind je nach Land unterschiedlich. Wenn du in Dänemark mehr als 10.000 Euro in bar, in Form von Gold oder von übertragbaren Inhaberpapieren mitführst, müsst du dies bei der Ein- oder Ausreise bei der dänischen Zollbehörde anmelden. Für das Reisen innerhalb der EU gibt es keine weiteren Vorschriften. Es ist trotzdem ratsam, sich vor der Reise bei den örtlichen Zollbehörden zu erkundigen. 

Auch in Frankreich sollten Beträge von mehr als 10.000 Euro (oder dem Gegenwert einer anderen Währung) sowie Inhaberpapiere oder Gold dieses Werts bei der Ein- und Ausreise der französischen Zollbehörde gemeldet werden. Innerhalb der EU gelten keine weiteren Vorschriften. In Frankreich darfst du jedoch keine Zahlungen in bar tätigen, die über 1.000 Euro betragen, wenn dein Wohnsitz in Frankreich ist. Ist dein Wohnsitz im Ausland, beläuft sich die Maximalsumme für Barzahlung auf 15.000 Euro. 

Luxemburg vergeht ähnlich mit Beträgen von mehr als 10.000 Euro, Inhaberpapieren oder Gold. Diese müssen den luxemburgischen Zollbehörden gemeldet werden. Für Reisen innerhalb der EU gibt es keine EU-Vorschriften. 

Niederlande, Schweiz und Belgien

In den Niederlanden sollten Beträge, von mehr als 10.000 Euro in bar oder in Form von übertragbaren Inhaberpapieren oder Gold bei Ein- und Ausreise der niederländischen Zollbehörde gemeldet werden. 

In der Schweiz müssen Beträge über 10.000 Schweizer Franken (CHF) – oder den Gegenwert in einer anderen Währung – in bar oder in Form übertragbarer Inhaberpapiere oder Gold der schweizerischen Zollbehörde gemeldet werden. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gelten die EU-Vorschriften nicht für das Reisen zwischen Deutschland und der Schweiz. 

Selbiges gilt auch für Belgien. Außerdem darf man in Belgien auch keine Barzahlung über 3.000 Euro tätigen.

Österreich, Tschechien, Polen

Für das Reisen innerhalb der EU gelten für Österreich, Tschechien und Polen keine weiteren EU-weiten Vorschriften. Trotz dessen wird geraten, sich vorab bei den örtlichen Zollbehörden zu informieren, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. 

Normalerweise gilt für Österreich, Tschechien und Polen das Gleiche. Wer mehr als 10.000 Euro (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) in bar oder in Form übertragbarer Inhaberpapiere oder Gold mit sich führt, ist bei seiner Ein- und Ausreise verpflichtet, dies der jeweiligen Zollbehörde zu melden. 

Beachte generell, dass die oben genannten Angaben Richtwerte sind und sich jederzeit ändern können. Es ist immer ratsam, sich selbst über aktuelle Bestimmungen der Zollbehörden deines Reiseziels zu informieren. 

Fazit

Zusammengefasst kann gesagt werden: Handelt es sich um große Geldbeträge in bar, müssen diese den Zollbehörden gemeldet werden. Zwischen EU-Ländern gibt es normalerweise keine weiten Vorschriften. 

Möchtest du gut vorbereitet sein, informierst du dich am besten vorab über die jeweiligen Bestimmungen, um mit den dortigen Zollbehörden keine Probleme zu bekommen. Einen Überblick kannst du über die offizielle EU-Website oder dem Zoll erhalten.