• Was passiert nach einem Unfall bei der Versicherung?
  • Lohnt sich das Selbstzahlen?
  • Was solltest du bei der Entscheidung beachten?

Als Fahrzeughalter*in bist du in Deutschland dazu verpflichtet, für dein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bist du in einen Unfall verwickelt, kann die Kfz-Versicherung den Schaden abdecken, der bei einer dritten Person entstanden ist. Schäden, die an deinem Fahrzeug entstanden, sind, deckt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ab. Ob und bis wann es sich lohnen kann, den Schaden nach einem Unfall dennoch selbst zu bezahlen, verraten wir dir.

Die "Hochstufung" nach einem Unfall: Das steckt dahinter

Verursachst du einen Unfall, muss der Schaden beglichen werden. Schäden können beispielsweise bei einer dritten Person entstehen oder auch bei dir. Wird auch dein Fahrzeug beschädigt, greift eine Voll- oder Teilkaskoversicherung. Diese musst du in Deutschland – im Gegensatz zu der Kfz-Versicherung – nicht verpflichtend abschließen. Begleicht deine Kfz-Versicherung die nach einem selbst verschuldeten Unfall entstandenen Kosten, wirst du in der Regel im nächsten Versicherungsjahr "hochgestuft".

Dieses Prinzip gilt in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung gleichermaßen und meint, dass du in der sogenannten Schadenfreiheitsklasse (SF) nach unten rutschst und höhere Beiträge zahlen musst. Aufgrund der höheren Beiträge wird das Herunterrutschen in der SF-Klasse umgangssprachlich häufig "Hochstufung" genannt. Die Beiträge bleiben in der Regel für etliche Jahre höher als vor dem Unfall. Bei der Teilkaskoversicherung kannst du nicht zurückgestuft werden.

Sobald du deiner Kfz-Versicherung den Unfallschaden meldest und diese mit der Schadensregulierung beginnt, wird im Normalfall auch die Herabstufung eingeleitet.  Dabei ist es egal, ob die Höhe des Schadens bei 20.000 oder 1.000 Euro liegt: Bei einem Unfall wirst du prinzipiell in der SF-Klasse zurückgestuft. In welcher SF-Klasse du genau nach einem Unfall landest, entscheidet die Versicherungsgesellschaft selbst. Normalerweise kannst du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen, wie viel Schadensfreiheitsrabatt du verlierst. 

Selbstzahlen oder nicht: Das solltest du beachten

Eine Herabstufung kannst du verhindern, indem du den Schaden nach einem Unfall selbst regulierst und ihn nicht von der Versicherung übernehmen lässt. Bis zu welchem Wert es sich lohnt, den Betrag selbst zu übernehmen, hängt von der Kfz-Versicherung sowie den Mehrkosten, die dich bei einer Hochstufung erwarten würden, ab. Bei einem Unfall kommen oft schnell hohe Kosten auf. Schon die Reparatur eines kleinen Kratzers kann Hunderte Euro kosten. Finanztip.de rät dir, bei deiner Versicherung nachzufragen, ob es sich für dich auszahlen würde, den Schaden selbst zu zahlen. Anschließend sollte sie dir eine Berechnung zuschicken, die dir als Anhaltspunkt dienen kann. Die Berechnung solltest du allerdings nicht als gesichert ansehen, sondern eher als eine Einschätzung. Bestimmte Faktoren kann die Versicherung nur abschätzen, so zum Beispiel, ob dein Fahrverhalten sich ändern wird und wie lange du noch Auto fahren wirst. Einige Versicherungen schlagen pauschal eine Selbstzahlung bis zu einem Betrag von beispielsweise 1.000 oder 1.500 Euro vor. Finanztip.de rät dir davon ab, dich auf Pauschalbeträge zu verlassen. Folgende Regeln gibt dir die Geld-Ratgeber an die Hand:

  • Bist du in der Haftpflichtversicherung bereits in einer relativ niedrigen SF-Klasse, solltest du die Schäden von der Versicherung regulieren lassen. Bei einer Rückstufung gehen dir nicht viele Klassen und somit Rabatt verloren.
  • Bist du in einer hohen SF-Klasse, kann es sich für dich ebenfalls rechnen lassen, die Schäden von der Versicherung zahlen zu lassen. Insbesondere dann, wenn du bereits ein fortgeschrittenes Alter erreicht hast oder sich dein Fahrverhalten absehbar ändern wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn deine Kinder ausgezogen sind.
  • Bist du in einer mittleren SF-Klasse, solltest du überlegen, den Schaden selbst zu bezahlen. Mit der mittleren Klasse meint Finanztip.de die SF-Klassen von 7 bis etwa 40. Für die Testfahrer*innen in der Finanztip-Untersuchung rechnete es sich, den Schaden selbst zu bezahlen, wenn dieser maximal die Drei- bis Vierfache Menge des jährlichen Beitrags beträgt.
  • In der Vollkasko gilt: Bist du in einer relativ niedrigen SF-Klasse, kannst du auch hier den Schaden von der Versicherung regulieren lassen. Die Rückstufungskosten sind in dem Fall in der Regel relativ gering.
  • Bei mittleren SF-Klassen kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen, wenn er maximal so hoch wie der jährliche Beitrag ist.
  • Fährst du ein älteres Auto, solltest du laut Finanztip.de über einen Wechsel in die Teilkasko nachdenken. Ab spätestens 5 Jahren empfiehlt der Geld-Ratgeber, in die Teilkasko zu wechseln.

Lege dir am besten immer einen gewissen Betrag auf deinem Tagesgeldkonto zurück, um im Falle eines Unfalls kleinere Schäden selbst zu bezahlen. Finanztip.de empfiehlt, maximal 1.500 Euro für den Schaden am Auto des Unfallgegners und 1.300 Euro für Schäden am eigenen Auto einzuplanen. Je nachdem, wie teuer dein Auto ist, musst du mehr oder weniger einplanen. Nach einem Unfall lässt du in der Regel die Kfz-Versicherung in Vorleistung gehen. Du hast anschließend, abhängig von den Versicherungsbedingungen, sechs bis zwölf Monate Zeit, den Schaden "zurückzukaufen". Das meint, dass du den Schadensausgleich zurückzahlst und die Versicherung dich wieder in die vorherige SF-Klasse einstuft.

Fazit: Herabstufung kann vermieden werden

Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob die Selbstbeteiligung nach einem Unfall gerechtfertigt ist. Die Entscheidung sollte immer im Individualfall getroffen werden. Du solltest bei der Entscheidung unter anderem deine SF-Klasse beachten. Frage deinen Versicherer nach einem Unfall am besten nach einer Berechnung des Schadens. Nachdem der Versicherer den Schaden übernommen hat, kannst du je nach Versicherungsbedingungen entscheiden, den Schaden zurückzuzahlen. So kannst du eine Rückstufung in der SF-Klasse und höhere Beiträge vermeiden.

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