• Garage als Lagerraum: Versicherung kann Leistungen kürzen
  • Auto vor Garage parken kann zu Bußgeld führen
  • Zweckentfremdung der Garage erfordert behördliche Genehmigung
  • Erlaubte Lagerung in Garage: Reifen, Dachgepäckträger, Motoröl

Viele Menschen nutzen ihre Garage als einen Lagerraum für den Grill, Werkzeug und Ähnlichem. Das Auto wird dann in der Auffahrt oder auf der Straße geparkt. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wer bei seiner Kfz-Versicherung angegeben hat, dass das Auto nachts in der Garage steht, es dann aber gestohlen wird, weil es draußen stand, kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Das Landgericht Magdeburg gab kürzlich einer Versicherung recht, die in einem solchen Fall die Leistung um 30 Prozent gekürzt hatte.

Auto vor der Garage parken - Bußgeld kann drohen

Laut einem Urteil eines Darmstädter Gerichts gilt: Garagen dienen vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass Garagen für eine Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums sorgen sollen.

Außerdem sollen in den Garagen grundsätzlich nur zugelassene Fahrzeuge stehen. Für eine dauerhafte Zweckentfremdung wird eine behördliche Genehmigung benötigt. 

Wenn es zu einem Schadensfall, wie einem Feuer kommt, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die Garage nicht ordnungsgemäß betrieben wurde.

Garage richtig nutzen - das darfst du dort lagern

Die gute Nachricht: Bestimmte Dinge dürfen weiterhin in der Garage gelagert werden. Insbesondere Gegenstände, wie Reifen oder Dachgepäckträger, Motoröl und ähnliche Betriebsmittel dürfen in der Garage aufbewahrt werden, wenn sie den Platz nicht komplett verstellen. Übrigens: 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin dürfen in der Garage aufbewahrt werden, mehr ist aufgrund von Brandgefahr nicht erlaubt. Streng verboten ist hingegen die Aufbewahrung von explosiven Stoffen, wie beispielsweise Gaskartuschen, Feuerwerkskörper und ähnlichen Dingen.

Laut Eigentümerverband stellen Gegenstände wie Fahrräder, Rasenmäher oder der Grill kein größeres Problem dar, solange noch genügend Platz für ein Fahrzeug vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, könnte ein Bußgeld drohen. Dieses kann je nach Bundesland bis zu 500 Euro betragen.