Manche Menschen fahren jeden Tag mit dem Auto, manche weniger. Doch egal wie regelmäßig man mit dem Auto unterwegs ist, eine Sicherheitsausrüstung darf auf keinen Fall fehlen. Vor allem bei einem Unfall darf die Ausstattung nicht lückenhaft sein, was leider öfter mal der Fall ist.
Damit du also kein Verwarngeld zahlen musst, erklären wir dir hier, welche drei Gegenstände verpflichtend für jeden Autofahrer sind.
Welche drei Gegenstände sind Pflicht?
- Warndreieck
- Warnweste
- Verbandskasten
Nicht nur, dass es bei Unfällen kritisch werden könnte, wenn eins dieser Gegenstände fehlt. Denn hier droht zwar kein Bußgeld, aber ein Verwarngeld von fünf bis zu 15 Euro.
Warndreieck
Eines der wichtigsten Gegenstände ist das Warndreieck. Dieses wird bei einem Unfall mit genügend Abstand zum Auto aufgestellt, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Außerdem muss es laut ADAC zwingend in der zugelassenen Form im Fahrzeug mitgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Quads. Davon ausgenommen sind jedoch Motorräder, Roller und Mopeds.
Der ADAC erklärt: "Das dreieckige Warnschild muss rückstrahlend, tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist. Es ist beim Liegenbleiben sofort nach Einschalten des Warnblinklichts gut sichtbar aufzustellen".
Wie weit das Warndreieck von dem Unfall- oder Pannenfahrzeug entfernt sein muss, hängt von der Geschwindigkeit des Verkehrs ab. Bei schnellem Verkehr sollte der Abstand bei etwa 100 Metern liegen - auf der Autobahn mindestens 150 Meter (etwa 200 Schritte Entfernung). Fehlt das Warndreieck im Fahrzeug, droht ein Verwarngeld von 15 Euro.
Warnweste
Eine Warnweste muss grundsätzlich in Deutschland in jedem Fahrzeug vorhanden sein. Das besagt die allgemeine Warnwestenpflicht. In die Pflicht eingebunden sind alle Pkw, Lkw und Busse - davon ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile.
Wichtig ist es, für jeden Insassen des Fahrzeugs eine Warnweste mitzuführen. Denn gerade Nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen sorgen sie für eine erhöhte Sicherheit am Unfallort. Fehlt eine Warnweste im Auto, muss man mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
Verbandskasten
Ein gültiger Verbandskasten ist ebenso verpflichtend in einem Auto. Letzte Aktualisierungen zur Regelung für Verbandskoffer wurden im Jahr 2022 durchgeführt. Diese besagen, dass im Verbandskasten zwei Masken enthalten sein müssen. Außerdem waren laut ADAC bisher zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, von nun an reicht eines. Das Verbandstuch dahingegen wurde "ersatzlos gestrichen". Hier ist zudem sehr wichtig, dass der Verbandskasten aufgrund der Haltbarkeit einiger Utensilien alle vier Jahre ausgetauscht wird.
Motorradfahrer haben keine Verpflichtung, einen solchen Kasten mitzuführen. Jedoch empfiehlt der ADAC, Verbandsmaterial mitzuführen, wenn Platz dafür vorhanden ist. Verstößt man gegen die Pflicht zum Mitführen eines Verbandskoffers, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.
ADAC spricht Empfehlung aus
Der ADAC spricht zudem eine Empfehlung der Mitführung von Ersatzreifen aus. Diese sind zwar keine Pflicht, können allerdings bei einer Reifenpanne sehr nützlich sein. Alternativ können Reifendichtmittel bei Stichverletzungen oder kleinen Rissen kurzfristig den Reifen abdichten, um vorsichtig zur nächsten Werkstatt weiterfahren zu können. Außerdem sind eine Parkscheibe und Eiskratzer ebenfalls Gegenstände, die ein Autofahrer oft im Alltag braucht.