Etwa vier Jahre nach dem tödlichen Messerangriff eines psychisch erkrankten Flüchtlings auf drei Frauen in Würzburg steht eine mögliche Abschiebung des Mannes nach Somalia im Raum.
Nach dem Vorfall wurde der Schutzstatus des Flüchtlings rechtskräftig widerrufen, "und es erging durch die zuständige Ausländerbehörde eine Entscheidung zur Ausweisung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland", teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen mit.
Landesamt will für Abschiebung Ersatzdokumente beschaffen
Der Somalier ist zur Ausreise verpflichtet "und wird bei Erfüllung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen in sein Herkunftsland rückgeführt". Zuvor hatte die "Main-Post" berichtet.
Der Migrant, der Mitte 30 ist und dessen genaues Alter den Behörden nicht bekannt ist, hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos auf ahnungslose Passanten eingestochen. Der Mann ist mehreren Gutachten zufolge psychisch krank und war daher bei dem Vorfall, bei dem auch mehrere Menschen verletzt wurden, schuldunfähig.
Der Somalier besitzt keine Papiere. Damit er abgeschoben werden kann, müssen laut Landesamt mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem wird "ein zur Rückführung geeignetes Personaldokument, eine geeignete Flugverbindung sowie die Bereitschaft des Herkunftslandes, die rückzuführende Person aufzunehmen" benötigt, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.
Derzeit auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie
"Ein Passersatzbeschaffungsverfahren wurde bereits in die Wege geleitet." Außerdem verlangt das Land Somalia demnach für die Ausstellung von "Heimreisescheinen" grundsätzlich eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung.
Im Juli 2022 entschied das Landgericht Würzburg, dass der Somalier auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht werden muss. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich gilt, ist eine Freilassung ausgeschlossen.
In der Psychiatrie lehnt der Flüchtling jedoch nach Angaben seines Pflichtverteidigers jegliche Therapieangebote ab. "Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", sagte Anwalt Hans-Jochen Schrepfer der Deutschen Presse-Agentur. "Er gilt immer noch als allgemein gefährlich, auch in dem Bezirkskrankenhaus, in dem er sich befindet." Schrepfer geht davon aus, dass bei einer nächsten gerichtlichen Anhörung - vermutlich Ende Juli - die Fortsetzung des Maßregelvollzugs für den Mann angeordnet wird. "Er ist nicht austherapiert. Er hat keinerlei Interesse an Therapieangeboten."
"Keinerlei Interesse an Therapieangeboten"
Abschiebungen nach Somalia sind grundsätzlich möglich, vor allem bei Schwerkriminellen, aber aufgrund der Sicherheitslage in dem ostafrikanischen Land selten. Insgesamt leben derzeit etwa 65.000 Somalier in Deutschland, davon hat nach früheren Angaben der Bundesregierung nur "eine kleine Zahl" kein Bleiberecht.
Nach Worten des Pflichtverteidigers ändert die Abschiebung des Somaliers nichts an seiner Gefährlichkeit - auch für die Bürger in seinem Heimatland. Er sei eine tickende Zeitbombe. "Es ist ja nicht so, dass die somalische Bevölkerung vor ihm sicher wäre." Auch eine Rückkehr des Mannes nach Deutschland sei denkbar.
"Ich habe genug Mandanten, die das fünfte, sechste und siebte Mal wieder illegal über irgendwelche Grenzen eingereist kommen. Da gibt es natürlich null Komma null Sicherheit", sagte Schrepfer. Der Flüchtling war nach eigenen Angaben im Mai 2015 von Italien nach Deutschland eingereist, nachdem er zuvor über Nordafrika und das Mittelmeer nach Italien gelangt war.
Rückführung nach Somalia: Bislang zwölf Menschen abgeschoben
Sein Asylantrag wurde zwar 2016 abgelehnt, aber er erhielt subsidiären Schutz - er hielt sich zur Tatzeit also legal in Deutschland auf und durfte damals nicht abgeschoben werden. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums zwölf Menschen von Deutschland nach Somalia zurückgeführt.
Ein Sprecher des Landesamtes für Asyl und Rückführungen erklärte: "Nach einer Abschiebung aus dem Bundesgebiet werden Ausreisepflichtige europaweit zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben." "Die Ausschreibung erfolgt unter Verwendung biometrischer Daten und ermöglicht Migrations- und Polizeibehörden, Wiedereinreisen zu unterbinden", hieß es weiter.
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