Update vom 15.04.2026: Angeklagter gesteht Missbrauch von mehreren Heimkindern
Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Schweinfurt zugegeben, sich an mehreren Jungen vergangen zu haben. Der 56-Jährige erklärte jedoch zu Beginn des Berufungsverfahrens, dass er sich nicht konkret an die Taten erinnern könne. Den Schilderungen der Opfer zu den Übergriffen, wie sie in der Anklage festgehalten sind, werde er nicht widersprechen. "Es tut mir unheimlich leid", sagte der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft und auch die beiden Nebenklagevertreter zweifelten die angeblichen Erinnerungslücken des Mannes an, der sich nach eigenen Angaben überwiegend "schwierige" Jungen ausgesucht habe. Auf wiederholte Nachfrage machte der Angeklagte schließlich detaillierte Angaben zu den sexuellen Handlungen. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte der Verdächtige nichts zu den Vorwürfen gesagt.
Der Mann war um die Jahrtausendwende als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben.
Ersturteil 2025 gefallen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und versuchten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Die Opfer sollen bei den Übergriffen in den Jahren zwischen etwa 1998 bis 2000 zwischen elf und 15 Jahre alt gewesen sein.
Ursprünglich waren in dem Komplex zwei Männer angeklagt - der 56-Jährige und ein 1981 geborener Mann, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte im Januar 2025 den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Demnach missbrauchten sie die Kinder unter anderem in Form von Oralsex und Analverkehr. Der Ältere legte Berufung ein. Im Fall des anderen Angeklagten ging die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls in Berufung, nahm diese später aber wieder zurück.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten damals Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen des 56-Jährigen berichtet. Bis auf zwei Fälle sind alle anderen verjährt.
Update vom 15.01.2025: Berufung im Missbrauchsfall eingelegt
Der Prozess um den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern in einem Heim in Unterfranken geht in die nächste Runde. Der zu drei Jahren Haft verurteilte Angeklagte habe Berufung eingelegt, teilte das Landgericht Schweinfurt mit.
Der andere, jüngere Angeklagte habe auf Rechtsmittel verzichtet, in seinem Fall sei aber die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Der Mann war vergangene Woche vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, ausgesetzt zu Bewährung.
Das Berufungsverfahren wird den Angaben nach vor dem Landgericht Schweinfurt geführt.
Ursprungsmeldung vom 10.01.2025: Zwei Männer wegen Missbrauchs in Kinderheim verurteilt
Weil sie um die Jahrtausendwende zwei Minderjährige in einem Kinderheim sexuell missbraucht haben sollen, sind zwei Männer verurteilt worden - einer von ihnen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, der andere zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von eineinhalb Jahren.
Die beiden Angeklagten missbrauchten laut dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom Mittwoch zwei Kinder im Alter von etwa 11 bis 15 Jahren unter anderem in Form von Oralsex und Analverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Männer wegen Missbrauchs in Kinderheim verurteilt
Der 1970 geborene ältere Angeklagte war der Anklage zufolge für verschiedene nicht erzieherische Tätigkeiten in dem Heim im Landkreis Schweinfurt zuständig; der jüngere, 1981 geboren, war dort als Erzieher tätig.
Die Übergriffe fanden den Angaben zufolge in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände, im sogenannten Jugendgebäude des Kinderheimes, und auf einer Almhütte in Österreich statt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Mehrere Medien hatten zuvor über das Urteil berichtet.