Update vom 21.05.2025: Haftstrafe für angeblichen Dämonen-Austreiber rechtskräftig
Der Anführer einer umstrittenen Wohngemeinschaft in Unterfranken muss wegen Vergewaltigung und angeblicher Dämonenaustreibung ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt mitteilte, habe der Bundesgerichtshof habe die Berufung des Beschuldigten gegen die Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten als unbegründet abgelehnt. Damit sei das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht hatte neben der Freiheitsstrafe im November 2024 zudem die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Dem Beschuldigten, der als Führer der Gemeinschaft gilt, war zur Last gelegt worden, einer Frau im Frühjahr 2023 auf unterschiedliche Weise Gewalt angetan zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die Medizinstudentin war zeitweise mit dem Angeklagten verlobt gewesen.
Schlafentzug oder Drogen sollten die Dämonen austreiben
Außerdem soll er mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Verwendete Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation.
In der Wohngemeinschaft in der Nähe von Schweinfurt leben nach Angaben deren Angehöriger ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei es, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgetreten.
Update vom 13.11.2024: Urteil im Dämonenprozess - "Guru" muss ins Gefängnis
Im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt den Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zudem ordnete die Kammer die Unterbringung des 42-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an, teilte ein Gerichtssprecher nach der Entscheidung vom Dienstag mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Die Wahlverteidiger des Mannes hatten einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlusswort in der vergangenen Woche sechseinhalb Jahre Haft für den 42-Jährigen verlangt. Die Nebenklage plädierte auf sieben Jahre Freiheitsstrafe, der Pflichtverteidiger des Angeklagten stellte keinen konkreten Antrag.
Dem 42-Jährigen, der als Führer der Gemeinschaft gilt, war vorgeworfen worden, einem Mitglied im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 31 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, trat im Prozess als Nebenklägerin auf.
Fränkischer "Guru" wegen Vergewaltigung zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt
Der Angeklagte soll nicht nur der 31-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Angst um seinen Sohn soll ihn zu den mutmaßlichen Gewalttaten motiviert haben. Ein psychiatrischer Gutachter sagte im Prozess, dass der 42-Jährige durch Drogen zeitweise in einem "Wahn" gewesen sei, ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.
In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.
Update vom 04.11.2024: Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe im Dämonenprozess
Die Staatsanwaltschaft hat in einem Prozess wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und behaupteter Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert. Nach Meinung der Staatsanwältin soll der Angeklagte nicht in einer Drogenentzugsanstalt untergebracht werden, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Die Nebenklage habe sieben Jahre Gefängnis gefordert, der Pflichtverteidiger des Angeklagten keinen konkreten Antrag gestellt.
Dem als Anführer der Gemeinschaft angesehenen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Frühjahr 2023 einem Mitglied seiner Gruppe auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben – darunter Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 30-jährige Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf.
So wollte der Angeklagte der vermeintlichen Dämonen austreiben
Der Angeklagte soll nicht nur der 30-Jährigen, sondern weiteren Mitgliedern seiner Gemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die es auszutreiben gelte. Dies habe er den Aussagen der Bewohner zufolge durch Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation versucht.
Nach Ermittlungen spielten Drogen wie Kokain und LSD innerhalb der Gruppe eine bedeutende Rolle, um Mitglieder von "Parasiten" zu befreien oder angebliches Fehlverhalten zu erkennen. Zu den Methoden des Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft auch körperliche Züchtigungen und – soweit es insbesondere Frauen betraf – sexuelle Handlungen gehört haben.
Ein psychiatrischer Gutachter erklärte im Laufe des Prozesses, dass der 42-jährige Angeklagte durch Drogen teilweise in einem "Wahn", einer Psychose, gewesen sei. Ab welchem Zeitpunkt dies der Fall war, ist unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.
Zeugen berichten von mehreren Todesfällen
In der Wohngemeinschaft in der Nähe von Schweinfurt leben nach Angaben deren Angehöriger ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu fördern. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.
Die Hauptverhandlung vor dem Schweinfurter Landgericht hatte bereits im Februar 2024 begonnen. Nach Angaben des Gerichtssprechers werden in der kommenden Woche die Wahlverteidiger des Angeklagten plädieren. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.
Update vom 23.05.2024: Dämonenprozess um fränkischen "Guru" in der "heißen Phase"
Beim Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken könnte es ab Anfang Juni zu einem Urteil kommen. Der Prozess sei nun in der heißen Phase, sagte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Donnerstag. Das Gericht habe derzeit nur noch bis Anfang Juni weitere Beweisaufnahme geplant. Allerdings sei noch mit Anträgen der Verteidigung zu rechnen.
Am Dienstag hatte ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt, dass der 42-jährige Angeklagte durch Drogen zeitweise in einem "Wahn" gewesen sei, einer Psychose. Ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.
Dem Mann, der als Führer der Gemeinschaft gilt, wird vorgeworfen, einem Mitglied seiner Gemeinschaft im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 30-jährige Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.
Der Angeklagte soll nicht nur der 30-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Motiviert haben zu den mutmaßlichen Gewalttaten soll ihn die Angst um seinen eigenen Sohn.
In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Personen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.
Update vom 26.03.2024: "Vollkommener Wahnsinn" - Opfer sagt im Dämonenprozess aus
Im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und Gewalt in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken hat am Montag (25. März 2024) ein Opfer als Zeugin ausgesagt. Die 30-jährige Medizinstudentin sprach vor dem Landgericht in Schweinfurt davon, dass der Angeklagte, der als Führer der Gemeinschaft gilt, ihr im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt hätte - unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Sie hätte zeitweise Todesangst gehabt.
Als Motivation dafür, ihre Erlebnisse zu schildern, nannte sie, dass auch andere Mitglieder vergewaltigt worden seien. "Wenn er darin nicht gestoppt wird, dann wird er damit weitermachen", sagte die junge Frau.
Die Zeugin erzählte über mehrere Stunden teils merkbar aufgeregt von den Strukturen in der Gemeinschaft und der wahrgenommenen Persönlichkeit des Angeklagten, mit dem sie zeitweise in einer Liebesbeziehung und sogar verlobt war. Demnach unterstellte der 42-jährige Angeklagte Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation.
Die 30-Jährige sprach mehrfach von "vollkommenem Wahnsinn" und bezeichnete die Gemeinschaft als Kult. "Wir waren alle wie in einem Wahn. Manche sind es immer noch", sagte die Zeugin.
Die Verteidiger des Angeklagten versuchten, die Aussagen der Zeugin unter anderem dahin gehend zu relativieren, dass sie von sich aus zu härterem Sexphantasien oder gar zu sogenannten Vergewaltigungsphantasien neige und sich selbst manipulativ, gewalttätig und wankelmütig verhalten haben soll. Teils wurde ihr unterstellt, ein Bedrohungsszenario darzustellen, dass es so nicht gebe. Die Zeugin hatte Angst geäußert, dass sie und andere Aussteiger aus der Gemeinschaft inklusive Kindern von Noch-Mitgliedern der Gemeinschaft bedroht werden könnten.
Wie an den bisherigen Verhandlungstagen waren so viele Mitglieder der Gemeinschaft zum Gericht gekommen, dass nicht alle Platz im Sitzungssaal fanden. In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen und zu begleiten sowie eine Kultur zu schaffen, die auf Liebe ausgerichtet ist.
Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Personen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen. Laut der Zeugin hätten vor ihr bereits mehrere andere Aussteigerinnen versucht, zusammen mit der Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in der Gemeinschaft zu formulieren, was aber bisher gescheitert sei.
Der Angeklagte ist wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ein Urteil wird erst für Ende Juni erwartet.
Update vom 19.02.2024: Fränkischer "Guru" wegen Vergewaltigung vor Gericht - schwere Vorwürfe gegen "Exorzismus"-Opfer
Es ist die Rede von Züchtigungen, Dämonen, Lichtwesen, psychischem Druck, Drogenkonsum und vielem mehr: In einer Wohngemeinschaft nahe dem fränkischen Schweinfurt dreht sich offensichtlich seit Jahren viel um Macht, Gewalt und Sex - das jedenfalls wird am Montag (19. Februar 2024) zum Auftakt eines Prozesses um Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung deutlich.
Der Angeklagte sei ein "geistiger Führer" der Gemeinschaft, sagte Staatsanwältin Melanie Roth vor dem Landgericht Schweinfurt. Und in dieser Funktion soll der 42-Jährige seine frühere Partnerin im vergangenen Mai brutal vergewaltigt und misshandelt haben. "Die Geschädigte erlitt durch die Schläge, Tritte und das Würgen des Angeklagten mehrere Prellungen, Hämatome und Schwellungen am Körper." Dreimal sei die Frau in den Räumen der Gemeinschaft bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden - und das alles, um ihr angebliche Dämonen auszutreiben, sagte die Anklagevertreterin.
Drogen wie Kokain und LSD spielten den Ermittlungen zufolge in der Gruppe eine wichtige Rolle, etwa um Mitglieder von "Parasiten" zu befreien oder vermeintliches Fehlverhalten zu erkennen. "Zu den Methoden des Angeklagten gehören hierbei auch körperliche Züchtigungen und - soweit es insbesondere Frauen betrifft - die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen mit und von dem Angeklagten", sagte Roth. Zum Prozessauftakt kamen Dutzende Anhänger des Angeklagten und versuchten, in den Gerichtssaal zu gelangen - für die meisten war allerdings kein Platz. Auch die Sektenbeauftragten der katholischen und der evangelischen Kirche waren da.
Drogen und Gewalt bestimmen Leben in spiritueller Gemeinschaft - "Guru"-Anhänger strömen zur Verhandlung
Der Angeklagte - in weißem Hemd, schwarzem Anzug und mit beerenfarbener Krawatte - sagte zu Prozessbeginn zunächst nichts. Vielmehr stellten seine Verteidiger mehrere Anträge, etwa auf die Ladung von Zeugen, die das mutmaßliche Opfer als Mensch mit zwei Gesichtern darstellen würden. So sei die Frau manipulativ und habe extreme sexuelle Gewaltfantasien. "Sie wollte den Angeklagten brechen", sagte ein Anwalt des 42-Jährigen. Der Verteidiger verwahrte sich zudem gegen Behauptungen, die Gruppe agiere wie eine Sekte. "Dies trifft auf die Gemeinschaft nicht zu."
In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Ziel sei es, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Was genau damit gemeint ist, ist unklar. Der Sektenbeauftragte der evangelischen Landeskirche, Matthias Pöhlmann, der die WG vor ein paar Jahren besuchte und mehrfach mit ehemaligen Mitgliedern sprach, bezeichnet die Gruppe als sozial-utopische Gemeinschaft. Autoritärer Führungsstil, Gruppendruck, Verlust der Intimsphäre, stundenlange Tribunale, bei denen sich Einzelne rechtfertigen müssten - davon hätten ihm Ehemalige berichtet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Auch der Polizei ist der Verein hinlänglich bekannt. Zeugen schilderten bei Ermittlungsverfahren nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft, dass gegenüber Gemeinschaftsmitgliedern zur Erreichung bestimmter Verhaltensweisen ein gewisser psychischer Druck aufgebaut worden sei. Mitgliedern sei nahegelegt worden, die Gruppe zu verlassen, wenn sie sich aus Sicht der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsregeln bewegten. "Solche Einwirkungen sind jedoch strafrechtlich nicht relevant", teilte die Behörde Ende 2021 mit.
Der Prozess soll an diesem Dienstag (20. Februar 2024) fortgesetzt werden.
Körperliche Misshandlungen, Vergewaltigungen gegen böse Mächte: Ein "geistiger Führer" einer alternativen Wohngemeinschaft in Unterfranken wollte so nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eine von Dämonen besessene Frau befreien.
Von Montag (19. Februar 2024) an verhandelt das Landgericht Schweinfurt gegen den 1982 geborenen Mann. Mehrfache Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung - die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Angeklagte sein Opfer im vergangenen Mai brutal misshandelte und missbrauchte. Den Ermittlern zufolge soll der Mann seine frühere Verlobte mehrmals bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
Verlobte zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt - Unterfränkischer "Guru" vor Gericht
Beim Geschlechtsverkehr sollte die Frau laut Anklage unter anderem einen hasserfüllten Dämon spielen, den der Mann ihr austreiben wollte. Bei einer mehrtägigen Party, bei der auch Drogen genommen worden sein sollen, soll der Verdächtige zudem behauptet haben, sein Opfer sei von Dämonen auf die Welt geschickt worden, um ihn zu vernichten. Für den Prozess sind bis Anfang April insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt.
In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Bewohner. Ziel sei es, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Was genau damit gemeint ist, ist unklar. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte in der Gemeinschaft die Stellung eines "geistigen Führers".
Der Sektenbeauftragte der evangelischen Landeskirche, Matthias Pöhlmann, der die Wohngemeinschaft vor ein paar Jahren besuchte und mehrfach mit ehemaligen Mitgliedern sprach, bezeichnet die Gruppe als sozial-utopische Gemeinschaft. Autoritärer Führungsstil, Gruppendruck, Verlust der Intimsphäre, stundenlange Tribunale, bei denen sich Einzelne rechtfertigen müssten - davon hätten ihm ehemalige Mitbewohner berichtet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Besonders kritischen Mitgliedern sei der Rausschmiss angedroht worden, sagte Pöhlmann. Die vielen Anfragen von Ehemaligen an ihn zeigten: "Das sind klare Faktoren für die Konfliktträchtigkeit der Gruppe."
Spirituelle Drogenpartys und psychische Gewalt - Gemeinschaft schon früher im Fokus der Ermittler
Seit Jahren beschäftigt der Verein immer wieder die Polizei. Zeugen schilderten bei Ermittlungsverfahren nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft, dass gegenüber Gemeinschaftsmitgliedern zur Erreichung bestimmter Verhaltensweisen ein gewisser psychischer Druck aufgebaut worden sei. Mitgliedern sei nahegelegt worden, die Gruppe zu verlassen, wenn sie sich aus Sicht der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsregeln bewegten. "Solche Einwirkungen sind jedoch strafrechtlich nicht relevant", teilte die Behörde Ende 2021 mit.
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