Update vom 6.8.2025: Verurteilter Ex-Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt
in 71 Jahre alter ehemaliger US-Soldat ist mehr als 47 Jahre nach der Tat wegen Mordes an einer jungen Frau verurteilt worden - akzeptiert das Urteil aber nicht. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt mit. Eine Strafkammer hatte den Angeklagten, der zur Tatzeit 24 Jahre alt war, in der vorigen Woche zu lebenslanger Haft verurteilt. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft des Mannes. Der 71-Jährige hingegen hatte im Prozess seine Unschuld beteuert, seine Verteidiger forderten einen Freispruch.
Der Mann war in den 70er Jahren als US-Soldat in Schweinfurt stationiert und soll am 20. April 1978 eine damals 18 Jahre alte angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen nahe Kolitzheim bei Schweinfurt getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er eine Affäre mit der jungen Frau hatte. Als Motiv gilt laut Anklage, dass die 18-Jährige damit gedroht haben soll, der damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen.
Update vom 29.7.2025: Ex-Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt
Mehr als 47 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt einen 71-Jährigen zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Aus Sicht der Kammer existiert kein Zweifel an der Schuld des ehemaligen US-Soldaten, der zur Tatzeit 24 Jahre alt war. Der Angeklagte hingegen beteuerte im Prozess seine Unschuld, seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Einer der beiden Anwälte hatte zudem im Falle einer geplanten Verurteilung seines Mandanten beantragt, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Der 71-Jährige habe am Tattag an einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten und sei aufgrund der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigt gewesen, begründete der Jurist diesen Antrag - den er allerdings nicht als Geständnis verstanden wissen wollte. Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den ehemaligen US-Soldaten gefordert, der 1978 in Schweinfurt stationiert war. Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Schlusswort auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des 18 Jahre alten Opfers hingewiesen. Zudem existieren zwei voneinander unabhängig zustande gekommene Aussagen von Zeugen, denen der Angeklagte die Tat vor Jahren gestanden haben soll.
Mord an Cornelia Hümpfer: Angeklagter beteuert Unschuld
Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Die Ermittler vermuten allerdings, dass der zur Tatzeit am 20. April 1978 verheiratete Mann mit dem Opfer eine Affäre hatte. Der damals 24-Jährige soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen nahe Kolitzheim bei Schweinfurt getötet haben, weil die 18-Jährige gedroht haben soll, seiner damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen.
Wäre die Kammer nicht davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte tatsächlich der Täter war und zudem Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe nachweisbar sind, hätte sie den 71-Jährigen wohl freisprechen müssen: Alle anderen möglichen Tatvorwürfe außer Mord sind nach so langer Zeit bereits verjährt.
Update vom 9.7.2025, 11.25 Uhr: Cold Case - Verteidiger plädiert auf Freispruch
Der Anwalt eines Mordverdächtigen hat vor dem Landgericht Schweinfurt einen Freispruch für den 71-Jährigen gefordert. Es existieren keine Beweise dafür, dass der US-Amerikaner vor 47 Jahren in der Nähe von Schweinfurt eine 18-Jährige umgebracht hat, erklärte der Jurist.
"Es wäre von Bedeutung, denjenigen zu finden, der sie getötet hat", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Staudinger. "Nur unser Mandant war es nicht. (...) Er ist unschuldig." Der zweite Rechtsbeistand des Angeklagten, Johannes Makepeace, stellte den Antrag, für den Fall einer geplanten Verurteilung seines Mandanten zu einer Strafe, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen.
Der 71-Jährige habe am Tattag an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) gelitten und sei aufgrund eingeschränkter Steuerungsfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit deutlich beeinträchtigt gewesen. Dieser Hilfsantrag sei jedoch nicht als Geständnis zu verstehen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie beschuldigt den ehemaligen US-Soldaten, der 1978 in Schweinfurt stationiert war, des Mordes.
Alle anderen Vergehen sind bereits verjährt. Der Oberstaatsanwalt verwies in seinem Schlusswort auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des Opfers. Zudem gibt es zwei voneinander unabhängige Zeugenaussagen, denen zufolge der Angeklagte die Tat vor Jahren gestanden haben soll. Das Verfahren soll am 17. Juli mit dem Plädoyer von Verteidiger Makepeace weitergeführt werden. Der Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.
Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Die Ermittler vermuten jedoch, dass der zur Tatzeit am 20. April 1978 verheiratete Mann eine Affäre mit dem Opfer hatte. Der damals 24-Jährige soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen nahe Kolitzheim bei Schweinfurt getötet haben, weil die 18-Jährige gedroht haben soll, seiner damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu berichten.
Ist aus Sicht der Kammer dem Angeklagten das Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch. Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der 71-Jährige das Tötungsdelikt begangen hat, es jedoch kein Mord war, kann ebenfalls ein Freispruch ergehen. Geht die Kammer von einem anderen Vergehen wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung notwendig sein.
Reichen aus Sicht des Gerichts jedoch die Beweise, die einen Mord beispielsweise aus Heimtücke oder niedrigen Beweggründen nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.
Update vom 19.2.2025, 12.25 Uhr: Cold Case Cornelia Hümpfer - Prozess geht in die Verlängerung
Im Prozess um 1978 brutal getötete 18-jähige Cornelia ist am Dienstag nicht wie geplant ein Urteil gefallen. Dies bestätigte das Landgericht Schweinfurt auf Nachfrage. Laut dem Gericht wurden sechs neue Verhandlungstermine festgesetzt, womit ein Urteil wohl erst im April fallen könnte. Laut Medienberichten beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, da ihr Mandant durch die bisherige Berichterstattung identifizierbar geworden ist.
Die 18-jährige Cornelia aus wurde im Jahr 1978 ermordet neben einer Landstraße nahe Schweinfurt aufgefunden. Seitdem konnte die Polizei den Fall nicht lösen, bis DNA-Spuren neue Hinweise lieferten. Nun steht ein heute 70-jähriger ehemaliger US-Soldat vor Gericht. Er soll ein Verhältnis mit der jungen Fränkin gehabt und sie mit insgesamt 14 Messerstichen getötet haben.
Update vom 6.2.2025, 19.06 Uhr: Fast 47 Jahre nach der Tat: DNA des Angeklagten auf Kleidung gefunden
Im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Frau im Jahr 1978 in Unterfranken haben Ermittler bestätigt, dass DNA des Angeklagten auf der Kleidung des Opfers nachgewiesen wurde. Seit 2016 wurden bei mehreren Untersuchungen mit neuartigen Methoden Spuren an den Kniestrümpfen und der Wollstrickjacke der 18-Jährigen identifiziert, "die auf den Angeklagten schließen lassen", bestätigte ein Polizist vor dem Landgericht Schweinfurt.
Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in sämtlichen menschlichen Zellen enthalten, wie z.B. in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren. Mit einer Vergleichsprobe lässt sich nahezu zweifelsfrei die Identität einer Person feststellen.
Zahlreiche DNA-Spuren an Kleidung des Mordopfers
Der Angeklagte hatte im Verlauf der erneuten Ermittlungen eine Blutprobe bereitgestellt. Einige der auf den Strümpfen des Opfers entdeckten Spuren stammten mit "höchster Wahrscheinlichkeit" von dem 70-Jährigen, erläuterte eine DNA-Expertin des Landeskriminalamtes (LKA). Die Ermittler gehen aufgrund der Hinweise am Tatort davon aus, dass das Opfer etwa 75 Zentimeter über den Erdboden gezogen wurde - der Grund dafür bleibt unklar.
An der übrigen Kleidung der getöteten Frau seien auch DNA-Spuren ihres damaligen offiziellen Freundes festgestellt worden, erklärte die Sachverständige. Außerdem wurden geringe Spuren von zwei unbekannten Frauen und zwei unbekannten Männern nachgewiesen, etwa auf einem Feuerzeug.
Der Fall aus dem Jahr 1978 ist bis heute ungelöst. Ermittler widmeten sich dem "Cold Case" nach Jahrzehnten erneut und übersandten die Strümpfe des Opfers im Jahr 2009 ans LKA zur Spurensuche. Aufgrund der erst nach mehreren Jahren vorliegenden Auswertungen rückte der nun Angeklagte noch stärker in den Fokus.
Angeklagter sagte, er kenne das Opfer nicht
Die Staatsanwaltschaft hat den 70 Jahre alten US-Amerikaner wegen Mordes angeklagt. Sie ist überzeugt davon, dass der 1978 verheiratete Mann mit dem Opfer eine Beziehung hatte. Der zur Tatzeit 24-Jährige war in Schweinfurt als US-Soldat stationiert. Er soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen getötet haben, weil sie angeblich gedroht hatte, seiner damaligen ersten Ehefrau von der Affäre zu berichten.
Insgesamt hat der Angeklagte fünfmal geheiratet, dreimal die Frau, mit der er in Schweinfurt lebte. Nach den Aussagen der Ex-Frau (62) des Angeklagten - sie war seine dritte Ehefrau - soll er ihr in den 90er Jahren die Tat gestanden haben, als er längst wieder in den USA lebte. Vor Gericht hat sich der 70-Jährige bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach früheren Angaben von ihm hat er die 18-Jährige nicht getötet.
In einer Videovernehmung vor einigen Jahren sagte er laut Aussage des Polizisten, er kenne das Opfer nicht. Der Verdächtige wurde 2023 in den USA festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert.
Slip und Adressbuch: Hinweise plötzlich verschwunden
Die Ermittler gehen davon aus, dass die 18-Jährige kurz vor ihrem Tod am 20. April 1978 nahe Kolitzheim bei Schweinfurt mit dem Täter Geschlechtsverkehr hatte. Allerdings habe ihre Unterwäsche nicht auf Spermaspuren hin überprüft werden können. "Es fehlt der vom Opfer getragene Slip zur Tatzeit, schon seit 1996", sagte der Polizist.
Auch die früher gesicherten Abstriche vom Slip seien seither verschwunden. Ebenso fehlt ein Adressbuch der 18-Jährigen, das sie gewöhnlich immer bei sich trug. Der Ermittler vermutet, dass der Täter das Buch an sich genommen hat, da er möglicherweise befürchtete, seine Daten könnten darin vermerkt sein.
Update vom 28.01.2025, 11.45 Uhr: Ex-Polizist sagt aus - "keine Hinweise" zu Kontakt zwischen Opfer und US-Armee
Ein vor mehr als 46 Jahren mit Mordermittlungen in Unterfranken beauftragter Polizeibeamter konnte nach eigenen Aussagen damals keine Hinweise entdecken, dass die verstorbene Frau Kontakt zur US-Armee hatte. Bei den Befragungen von Familie, Verwandten und Freunden ergaben sich keine Anzeichen darauf, erläuterte der inzwischen 90-jährige pensionierte Beamte vor dem Landgericht Schweinfurt.
Seit Montag (27. Januar 2025) steht ein ehemaliger Soldat der US-Streitkräfte vor dem Landgericht, der 1978 in Schweinfurt stationiert war. Der damals 24-Jährige soll die 18-Jährige umgebracht haben, da die junge Frau angeblich plante, ihre Affäre seiner Ehefrau zu offenbaren. Die Staatsanwaltschaft hat den nun 70-Jährigen wegen Mordes angeklagt; alle weiteren Vergehen sind aufgrund der zeitlichen Distanz des Verbrechens verjährt.
Am Tattag, dem 20. April 1978, sei ein Fahrzeug in der Nähe des Leichenfundortes beobachtet worden, das ein grünes Kennzeichen trug. "Die hatte die US-Armee", sagte der einstige Polizist. Bei den Ermittlungen hätten die US-Streitkräfte jedoch blockiert, weshalb es nicht möglich war, das gesuchte Fahrzeug zu überprüfen. "Wir hatten keinen Zugriff." Dass das Opfer neben dem auch der Familie bekannten Freund eine weitere Liebschaft unterhalten haben soll – das war damals nicht bekannt.
"Sie war ein liebevolles Mädchen, wurde mir erzählt, hat nie Probleme gemacht." Mit ihrem offiziellen Freund sei die angehende Erzieherin häufig gemeinsam unterwegs gewesen. "Sie waren ein Herz und eine Seele", berichtete der 90-Jährige.
Laut Darstellung der Anklage trafen sich der Angeklagte und die 18-Jährige am Tattag. Der seinerzeit verheiratete Mann und Vater eines Sohnes soll mit seiner Geliebten zu einem Feldweg zwischen Unterspiesheim und Kolitzheim unweit Schweinfurt gefahren sein. Dort soll der Verdächtige seinem Opfer mit einem Bajonettmesser 14 Mal von hinten zugestochen haben.
Der Angeklagte selbst und seine Verteidiger äußerten sich bislang nicht zu den Vorwürfen der Anklage. In seinen früheren Vernehmungen hatte der 70-Jährige die Tat stets abgestritten. DNA-Spuren von ihm an der Kleidung des Opfers belasten den früheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erheblich. Der 70-Jährige wurde 2023 im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen und anschließend nach Deutschland überstellt.
Update vom 27.01.2025, 10.40 Uhr: Cold Case Cornelia Hümpfer - Angeklagter schweigt zur Tat
Die Tat liegt nun fast 47 Jahre zurück, viele der damaligen Zeugen sind inzwischen im Ruhestand. Darunter auch der Beschuldigte: 70 Jahre alt, US-Amerikaner, verheiratet und ehemaliger Manager. Der Mann war 1978 als Angehöriger der US-Armee in Schweinfurt stationiert, hatte Frau und Sohn - und eine Geliebte, wie Oberstaatsanwalt Markus Küstner zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Schweinfurt erläutert. Diese Frau, damals 18 Jahre, angehende Erzieherin, soll vom damaligen Soldaten ein Kind erwartet haben. Ob das stimmt, bleibt abzuwarten.
Laut Anklage traf sich das Paar am 20. April 1978. Der Beschuldigte, damals 24, sei mit der jungen Frau zu einem Feldweg zwischen Unterspießheim und Kolitzheim nahe Schweinfurt gefahren. Dort habe die 18-Jährige ihrem Liebhaber von der angeblichen Schwangerschaft erzählt und gedroht, seine Ehefrau einzuweihen.
Daraufhin "stach der Angeklagte mit einem mitgeführten Bajonettmesser 14 Mal (...) von hinten auf die ihm lästig gewordene Geschädigte ein", sagt Küstner. "Dabei hatte er die Absicht, sie umzubringen und dadurch zu verhindern, dass die Geschädigte ihre Ankündigung in die Tat umsetzt, die Frau des Angeklagten über ihr Verhältnis" zu informieren.
Erinnerungslücken bei Zeugen von damals
"Es ist schon so lange her", sagen die geladenen Zeugen immer wieder. "Ich kann mich fast nicht mehr erinnern", meint eine 73-Jährige, die damals auf dem Feldweg ein Fahrzeug gesehen haben will, möglicherweise mit einem Liebespaar. "Ich sah im Feldweg ein Auto stehen, wie oder was, weiß ich nicht mehr."
Zwei Männer, heute 68 und 76 Jahre alt, berichteten vor Gericht, wie sie die Leiche der jungen Frau entdeckten. "Wir sind früh auf die Frühschicht gefahren. Wir waren drei Leute", erzählt der 68-Jährige. Im Zuckerrübenfeld habe er etwas Rotes bemerkt. Daher hätten sie angehalten und seien näher herangegangen. "Ich hab' gesehen, dass eine Frau, leicht bekleidet, dort liegt. Der müssen sie irgendwas angetan haben", habe er damals gedacht. Die 18-Jährige habe auf dem Bauch gelegen, mit dem Gesicht nach unten. "Wir haben sie nicht angefasst."
Der 76-Jährige hatte nach eigenen Worten gleich die Vermutung, dass das Opfer mehrere Messerstiche erlitten habe. Die grüne Wollstrickjacke der jungen Frau sei am Rücken an verschiedenen Stellen durchlöchert gewesen. Ansonsten sei sie vollständig bekleidet gewesen, roter Rock, Strümpfe, Schuhe. Eine braune Handtasche lag neben der regungslosen Frau.
Alle Delikte außer Mord verjährt
"Wie dem Angeklagten bewusst war, hatte die Geschädigte bis zum Beginn seines tödlichen Angriffs nicht damit gerechnet, seitens ihres bisherigen Liebhabers eines Angriffs auf ihr Leben ausgesetzt zu sein", sagt Oberstaatsanwalt Küstner. "Infolgedessen hatte sie keine Möglichkeit, den Angriff erfolgreich abzuwehren oder rechtzeitig zu flüchten." Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt - zwei Merkmale für einen Mord.
So viele Jahre nach dem Verbrechen sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Kammer dem Mann kein Tötungsdelikt nachweisen oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch. Geht die Kammer davon aus, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt verübt hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.
Wenn aus Sicht des Gerichts jedoch die Beweise ausreichen, die dem 70-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.
DNA-Spuren belasten Angeklagten schwer
Der Angeklagte selbst und seine Verteidiger äußern sich zunächst nicht zu den Vorwürfen der Anklage. Dank moderner Kriminaltechnik gelang es Experten des Landeskriminalamtes im Zuge neuerlicher Untersuchungen in dem bisher ungelösten Fall, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers auszuwerten. Diese Ergebnisse und Zeugenaussagen belasten den früheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.
In Altfällen können Beamte Verdächtige mittlerweile auch viele Jahre nach der Tat überführen, wenn die damaligen Ermittler Beweismaterial gesichert haben und sich daran heute etwa aussagekräftige DNA-Spuren finden. Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen.
Der 70-Jährige wurde 2023 im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. In seinen früheren Vernehmungen hatte er die Tat stets bestritten.
Update vom 27.01.2025, 08.45 Uhr: Cold Case Cornelia Hümpfer - Prozess gegen US-Soldaten startet
Mehr als 46 Jahre nach der Tötung der Studentin Cornelia Hümpfer beginnt am Montag (27. Januar 2025) der Mordprozess gegen einen früheren US-Soldaten vor dem Landgericht Schweinfurt. Der Angeklagte ist 70 Jahre alt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der damals 24-Jährige als Soldat der US-Streitkräfte in Schweinfurt stationiert. Er soll zur Tatzeit eine Beziehung mit dem 18 Jahre alten Opfer gehabt haben.
Laut Anklage tötete der Mann die schwangere Frau im April 1978 mit 14 Messerstichen in Kolitzheim im Landkreis Schweinfurt. Die Ermittler vermuten, dass der Angeklagte die 18-Jährige umbrachte, um eine Affäre mit ihr zu verdecken. Der US-Amerikaner war 2023 im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. In seinen früheren Vernehmungen hatte er die Tat stets bestritten. Dank moderner Kriminaltechnik gelang es Experten des Landeskriminalamtes, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers auszuwerten. Diese Ergebnisse und Zeugenaussagen belasten den früheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.
In Altfällen können Beamte Verdächtige mittlerweile auch viele Jahre nach der Tat überführen, wenn die damaligen Ermittler Beweismaterial gesichert haben und sich daran heute etwa aussagekräftige DNA-Spuren finden. Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen. So viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Ist aus Sicht der Kammer dem Mann ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.
Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 70-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.
Update vom 03.07.2024: Ehemaliger US-Soldat angeklagt
Wegen Mordes an einer Studentin in Unterfranken vor 46 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen früheren US-Soldaten erhoben. "Er wird beschuldigt, die 18-jährige Studentin ermordet zu haben, um eine Affäre mit ihr zu verdecken", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Er soll die junge Frau 1978 mit 14 Messerstichen heimtückisch getötet haben. Der Mann bestreitet die Tat.
Der heute 70-Jährige wurde inzwischen nach Deutschland ausgeliefert (siehe: Update vom 16.05.2024) und sitzt in Untersuchungshaft. Er war im vergangenen Jahr im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der damals 24-Jährige als Soldat der US-Streitkräfte in Schweinfurt stationiert. 1996 war der Mann bereits in den Fokus der Ermittler geraten. Dank moderner Kriminaltechnik gelang es diesen später, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers auszuwerten. Diese Ergebnisse und Zeugenaussagen belasten den früheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.
Update vom 16.05.2024: USA liefern 70-jährigen Tatverdächtigen aus
Vor 46 Jahren wurde die 18-jährige Cornelia Hümpfer ermordet. Nun haben US-Justizbehörden der Auslieferung eines heute 70-jährigen Tatverdächtigen zugestimmt, wie BR24 berichtet.
Aktuell sitze der 70-Jährige noch in Auslieferungshaft im US-Bundesstaat Nebraska. Der leitende Schweinfurter Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert berichtet gegenüber BR24, dass der Mann "zeitnah" von deutschen Polizeibeamten an einem Flughafen in den USA abgeholt, dann in einem Flugzeug nach Deutschland begleitet und einem Haftrichter in Schweinfurt vorgeführt werden soll.
Schon kurz nach dem Mord geriet der Mann als möglicher Täter in den Fokus von Ermittlern, konnte jedoch nicht überführt werden. Die 18-jährige Studentin Cornelia Hümpfer war am 21. April 1978 durch zahlreiche Messerstiche in Rücken- und Nackenbereich ermordet worden und nahe einer Straße zwischen Unterspießheim und Kolitzheim im Landkreis Schweinfurt tot aufgefunden worden.
Bei einer Überprüfung des Cold Case fand das Bayerische Landeskriminalamt durch neue Methoden der Kriminaltechnik DNA-Spuren des Tatverdächtigen an tatrelevanten Kleidungsstücken des Opfers. Die Ermittler gehen aktuell davon aus, dass der Mann mit der getöteten 18-Jährigen eine Beziehung führte.
Update vom 25.07.2023, 20.08 Uhr: Auslieferung des Tatverdächtigen könnte Monate oder Jahre dauern
Im Fall eines Mordes an einer jungen Frau bei Schweinfurt vor 45 Jahren könnte die Auslieferung eines Tatverdächtigen von den USA nach Deutschland noch sehr lange dauern. So könne sich der Beschuldigte gegen diesen Schritt juristisch wehren, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Dienstag (25. Juli 2023). Eine seriöse Einschätzung, ob sich das Verfahren über Monate oder gar Jahre hinziehen wird, sei daher nicht möglich. Informationen, ob der mutmaßliche Mörder sich in den USA zu den Vorwürfen geäußert hat, gebe es nicht. "Von hier aus wird er erst nach seiner Auslieferung als Beschuldigter vernommen werden."
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann für den gewaltsamen Tod einer jungen Frau im Jahr 1978 in Kolitzheim im Landkreis Schweinfurt verantwortlich ist. Der mittlerweile 69-Jährige war im Juni in den USA festgenommen worden. Er soll damals als Soldat der US-Streitkräfte in Unterfranken stationiert gewesen sein.
Gewaltsamer Tod einer 18-Jährigen: Tatverdächtiger 1978 als Soldat in Unterfranken stationiert
Im April 1978 war auf einer Anhöhe nahe einer Ortsverbindungsstraße die Leiche der 18-Jährigen entdeckt worden. Die Studentin hatte Messerstiche im Rücken und im Nackenbereich. Der Verdacht, der Täter könnte aus dem Kreis der US-Streitkräfte kommen, bestand früh, nachdem eine Zeugin in der Nähe des Fundortes ein Fahrzeug mit grünem US-Kennzeichen gesehen hatte. Dennoch blieb der Fall jahrzehntelang ungelöst.
Der jetzige Verdächtige geriet erstmals 1996 in den Fokus der Ermittler. Er soll als zur Tatzeit 24-Jähriger eine Beziehung mit dem Opfer gehabt haben. In seinen früheren Vernehmungen hatte er die Tat stets bestritten. Nach Informationen der Main-Post soll das Opfer von dem US-Soldaten schwanger gewesen sein. Der Mann soll die Tat später seiner Ehefrau in den USA gestanden haben.
Experten des Landeskriminalamtes war es aufgrund fortgeschrittener Entwicklungen in der Kriminaltechnik gelungen, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers zu isolieren. Der Mann war am 21. Juni aufgrund eines internationalen Haftbefehls im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt will ihn wegen Mordes vor Gericht sehen.
Originalmeldung vom 07.07.2023, 18.32 Uhr: Cold Case aus Franken gelöst: US-Soldat soll 18-Jährige getötet haben
Ein Cold Case aus Franken aus dem Jahr 1978 konnte gelöst werden.
Einem mittlerweile 69-Jährigen wird vorgeworfen, vor rund 45 Jahren eine junge Frau ermordet zu haben. Der damals in Schweinfurt stationierte Soldat wurde inzwischen in den USA verhaftet, wie das Polizeipräsidium Unterfranken mitteilt.
Weibliche Leiche 1978 bei Schweinfurt gefunden
Am frühen Morgen des 21. April 1978 waren Verkehrsteilnehmer, die auf der Staatsstraße zwischen Kolitzheim und Unterspiesheim unterwegs waren, auf einen weiblichen Leichnam aufmerksam geworden.
Es handelte sich um eine damals 18-jährige Frau, die auf einer Anhöhe abseits der Fahrbahn abgelegt und offenbar durch zahlreiche Messerstriche im Rücken- und Nackenbereich ermordet worden war. Von dem Täter fehlte zunächst jede Spur.
Bereits frühzeitig bestand der Verdacht, dass der Mörder der 18-Jährigen aus dem Kreis der in der Region stationierten US-Streitkräfte stammen könnte. Eine Zeugin hatte den dazugehörigen Hinweis gegeben, nachdem sie am Fundort des Leichnams auf einen Kleinwagen mit grünen Kennzeichen für US-Soldaten aufmerksam geworden war. Die folgenden Ermittlungen in diesem Zusammenhang führten jedoch nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen und der Fall blieb für viele Jahre lang ungelöst.
Hinweise aus den USA zum Todesfall
Der jetzige Tatverdächtige geriet erstmals im Jahr 1996 in den Fokus der Ermittler. Amerikanische Militär-Strafverfolgungsbehörden hatten Hinweise gegeben, die den Tatverdacht gegen den Beschuldigten begründen.
Bei folgenden Vernehmungen bestritt er jedoch vehement, das Verbrechen begangen zu haben. Da auch die sonstigen Maßnahmen und Spurenabgleiche nicht dazu führten, dass sich der Tatverdacht erhärtete, blieb der Beschuldigte auf freiem Fuß.
Die Ermittlungen gegen ihn wurden im Jahr 2001 vorerst eingestellt.
Cold-Case-Ermittlungen - DNA des Tatverdächtigen an Opferkleidung
Experten des Bayerischen Landeskriminalamtes ist es nun gelungen, die DNA des Beschuldigten an tatrelevanten Kleidungsstücken des Opfers nachzuweisen.
Aufgrund der neuesten Ermittlungserkenntnisse erwirkte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen internationalen Haftbefehl gegen den 69-Jährigen, der am 21. Juni in Gering, Nebraska durch die amerikanischen Behörden vollstreckt wurde. Der Verhaftete wartet jetzt auf seine Auslieferung nach Deutschland, wo er sich einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Mordes stellen muss.
Die Ermittler gehen dem aktuellen Sachstand nach davon aus, dass der Festgenommene eine Beziehung mit der zur Tatzeit 18-Jährigen geführt hatte. Am Tatort, der gleichzeitig auch der Fundort des Leichnams ist, soll der damals 24-Jährige der sechs Jahre jüngeren Frau die tödlichen Stichverletzungen zugefügt und sie dort zurückgelassen haben.
Ermittlungen zu Tatablauf und Motivlage dauern an
Die weiteren Ermittlungen zum genauen Tatablauf und zur Motivlage sind Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen, die von der Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt durchgeführt werden.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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