Update vom 31.07.2025: Mann muss nach Hammerangriff auf Ex lange ins Gefängnis
Ein 50-Jähriger muss für die brutalen Hammerschläge auf den Kopf seiner Ex-Frau eine lange Zeit ins Gefängnis. Das Urteil sei rechtskräftig, teilte ein Sprecher des Landgerichts in Schweinfurt mit. Das Gericht hatte den Mann in der vergangenen Woche zu zwölfeinhalb Jahren Haft unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt.
Der Bulgare hatte der Entscheidung zufolge die Geschädigte im Juli 2024 an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld bei Schweinfurt abgepasst und ohne Vorwarnung mit der spitzen Seite eines Schlosserhammers 13 Mal auf ihren Kopf geschlagen. Anschließend warf er die Frau in den Kofferraum seines Wagens und fuhr davon. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, die den Mann kurz darauf festnahm.
Eine Notoperation rettete der Bulgarin das Leben, jedoch wird sie wohl ein Leben lang beeinträchtigt bleiben. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess gestanden und diese mit finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Unterhaltszahlungen begründet, zu denen er nach der Trennung verpflichtet war.
Update vom 22.07.2025: 50-Jähriger nach Schlägen mit Hammer verurteilt
Für die brutalen Hammerschläge auf den Kopf seiner Ex-Frau hat das Landgericht Schweinfurt einen Mann zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer wertete die Tat nach Angaben eines Gerichtssprechers als Mordversuch. Zudem wurde der 50-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess eingeräumt und gesagt, er sei wegen finanzieller Probleme verzweifelt gewesen. Der Mann war nach der Trennung von der 52-Jährigen zu Unterhalt verpflichtet. Heute bereut er nach Worten seiner Verteidiger die Attacke.
Der Bulgare soll die Geschädigte in den frühen Morgenstunden am 31. Juli 2024 an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld bei Schweinfurt abgepasst haben. Ohne jede Vorwarnung soll der Angeklagte mit der spitzen Seite eines Schlosserhammers 13 Mal auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben.
Danach soll der Mann das reglose Opfer in den Kofferraum seines Wagens geworfen haben und weggefahren sein. Ein aufmerksamer Zeuge rief die Polizei und verfolgte das Auto. Die Beamten nahmen den mutmaßlichen Täter kurz darauf fest. Eine Notoperation rettete der Bulgarin das Leben - sie wird aber wohl ihr Leben lang beeinträchtigt sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen versuchten Mordes für den 50-Jährigen verlangt. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren unter anderem wegen versuchten Totschlags plädiert.
Originalmeldung vom 14.07.2025: Mann gesteht brutale Hammer-Attacke auf seine Ex-Frau
Ungefähr ein Jahr nachdem ein Mann seine Ex-Frau mit einem Hammer lebensgefährlich verletzt hatte, hat der wegen Mordversuchs angeklagte Mann die Tat gestanden. "Er steht zu den Taten", erklärte der Verteidiger des 50-Jährigen beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Schweinfurt. "Er bedauert außerordentlich, was er seiner Ex-Frau angetan hat."
Die Gründe für den Angriff wollte der Angeklagte zunächst nicht offenlegen. Oberstaatsanwalt Markus Küstner erhebt gegen den Bulgaren nicht nur Anklage wegen Mordversuchs, sondern auch wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung.
"Fasste den Entschluss zu töten": Dieses Motiv brachte den Mann zum grausamen Angriff
Ermittlungen zufolge hatte sich das Paar vor zwei Jahren scheiden lassen. Doch auch nach der Scheidung kam es immer wieder zu Streitigkeiten über finanzielle Angelegenheiten. Anfang 2024 entschied ein Gericht, dass der Angeklagte seiner ehemaligen Partnerin monatlich Unterhalt zu zahlen habe. Diese Entscheidung wollte der Angeklagte offenbar nicht akzeptieren und bedrohte die 52-Jährige im Juni 2024 in ihrer Wohnung in Bergrheinfeld (Landkreis Schweinfurt) mit einem Messer.
Laut Anklageschrift sollte das Opfer einen Teil des Unterhalts in bar zurückzahlen, um die Gerichtskosten der Scheidung zu decken. Ende Juli 2024 erhielt der Mann eine weitere Zahlungsaufforderung mit der Drohung einer Zwangsvollstreckung. "Daher fasste er den Entschluss, seine von ihm geschiedene Ehefrau in den nächsten Tagen zu töten", so Oberstaatsanwalt Küstner. Das mutmaßliche Ziel des Angeklagten: seine finanzielle Unabhängigkeit wiederherzustellen.
Am Morgen des 31. Juli 2024 soll der Verdächtige die Geschädigte an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld abgepasst haben. "Ohne jede Vorwarnung schlug der Angeklagte mit der spitzen Seite des Schlosserhammers auf den Kopf der Geschädigten ein, sodass diese zu Boden ging", sagte Küstner. Die Tatwaffe wog über 400 Gramm. Anschließend soll der Mann das bewusstlose Opfer "wie einen Kartoffelsack" in den Kofferraum seines Autos gelegt und weggefahren sein. Ein aufmerksamer Zeuge alarmierte die Polizei und verfolgte das Fahrzeug. Die Beamten verhafteten den mutmaßlichen Täter kurz darauf. Eine Notoperation rettete der Frau das Leben.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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