Update von 15.12 Uhr: Gericht spricht Pro-Atomkraft-Aktivist schuldig
Ein Atomkraft-Befürworter ist wegen der Störaktion vor der Zerstörung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt befand den 38-Jährigen am Donnerstag, 11. September 2025, des Hausfriedensbruchs für schuldig und verhängte 80 Tagessätze zu jeweils 50 Euro.
Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige in seinen letzten Worten. Zuvor hatte er keine Angaben zur Sache machen wollen. "Ein legitimes Ziel sollte man auch mit legitimen Mitteln umsetzen", befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gefordert. Gegen einen Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben, weshalb es zum Prozess kam.
Mehrere an dem damaligen Einsatz beteiligte Polizisten schilderten vor Gericht, wie der Mann bereits am Tag vor der Störaktion in ein nahegelegenes Waldstück gegangen war und sich dort versteckt hatte. Ein Bekannter des Mannes hatte am Tag der Zerstörung über eine Chat-Nachricht von der Aktion erfahren und die Polizei informiert.
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Betreiber fordert Schadenersatz
Zahlreiche Beamte versuchten daraufhin zunächst erfolglos, den Mann zu überreden, von dem Strommast herunterzukommen. Der 38-Jährige habe aber gefordert, erst mit den Leitern des AKW zu sprechen. In der Hoffnung, die Aktion damit schneller zu beenden, ging die Polizei darauf ein. Doch auch dieser Austausch reichte dem Mann nicht aus. Erst nach mehr als einer Stunde ließ er sich ohne Gegenwehr von Polizisten mit einer Hebebühne von dem Strommast holen.
Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem Mann für die Aktion zudem 7000 Euro Schadenersatz. Beim Landgericht Schweinfurt sei eine entsprechende Zivilklage anhängig, sagte eine Sprecherin. Der Streitwert sei auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt.
Größere finanzielle Einbußen muss der Mann aufgrund der Aktion wohl nicht befürchten. Die Staatsanwältin wies während des Prozesses auf eine Spendenaktion für den 38-Jährigen hin, bei der bereits rund 13.000 Euro gesammelt worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Erstmeldung von 8.42 Uhr: Grafenrheinfeld - Mann vor Gericht nach AKW-Sprengstörung
Vor rund einem Jahr hat ein Mann die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gestört. Wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs steht er nun am Donnerstag (9.30 Uhr) vor dem Amtsgericht Schweinfurt. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte er Einspruch eingelegt.
Die Behörde hatte nach eigenen Angaben auf 60 Tagessätze zu je 50 Euro gedrungen. Der Mann war am 16. August 2024 kurz vor der geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden.
Die Polizei nahm den Mann damals zeitweise in Gewahrsam. Der 38-jährige Kernkraft-Befürworter wehrte sich kurz nach der Aktion: "Es war doch nur eine Protestaktion." Gleichzeitig behauptete er, von der Polizei nicht entdeckt worden zu sein. "Ich war total überrascht", sagt der Aktivist.
Kurz vor Sprengung: Mann kettet sich an AKW-Kühlturm - Gerichtsprozess startet
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt geht davon aus, dass sich der Mann bereits seit dem 11. August 2024 auf eine Protestaktion in Grafenrheinfeld vorbereitet hat. Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, soll sich der Verdächtige in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben haben.
Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert zudem 7.000 Euro Schadenersatz von dem Mann. Beim Landgericht Schweinfurt sei eine entsprechende Zivilklage anhängig, sagte eine Sprecherin. Der Streitwert sei auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt.
Rund 10.000 Schaulustige waren dabei, als am 16. August 2024 die beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Landkreis Schweinfurt gesprengt wurden. Die Kühltürme des einzigen fränkischen AKW wurden in einer kontrollierten Sprengung innerhalb von nur 30 Sekunden zum Einsturz gebracht. Durch die Verzögerung durch den Aktivisten konnte die Sprengung erst gegen 19.55 Uhr stattfinden - und nicht wie vorgesehen um 18.30 Uhr. sl/dpa