Wie das Landratsamt Nürnberger Land in einer Pressemitteilung berichtet, sind Wahlplakate, die an Ortstafeln oder auf freien Strecken von Kreisstraßen angebracht werden, aus verkehrs- und sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zulässig und werden von den Straßenwärtern des Landratsamtes entfernt.
Das Landratsamt hat festgestellt, dass einige Wahlplakate unzulässig angebracht wurden. Solche, die neben den Kreisstraßen auf der sogenannten freien Strecke, also außerhalb der Ortsdurchfahrten oder direkt an Ortstafeln angebracht wurden, werden nun entfernt.
Die Plakate werden im Kreisbauhof in Reichenschwand eingelagert und können dort von den Parteien abgeholt werden. Nachzulesen sind die Regelungen zur Anbringung von Wahlplakaten in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013.