"Radvorrangrouten ermöglichen ein durchgängiges und sicheres Radfahren in die Innenstadt und aus der Innenstadt in die Stadtteile." Wie die Stadt Nürnberg in folgender Pressemeldung berichtet, baut sie das Netz der Vorrangrouten mit dem Beschluss der neuen Fahrradstraße „Strindbergstraße – Henfenfelder Straße“ in der Sitzung des Verkehrsausschusses am Donnerstag, 18. Januar 2024, weiter aus.
Der beschlossene Straßenplan sieht die Umsetzung der aktuellen Nürnberger Standards für Fahrradstraßen vor, wie beispielsweise die Verwendung großer Piktogramme auf der Fahrbahn. „Die beschlossene Fahrradstraße ist Bestandteil der Radvorrangrouten in Nürnberg. Diese Routen sollen zukünftig ein Netz an durchgängigen Radrouten mit einem besonderen Komfort bei Ausbau und Wegweisung bilden, auf denen dem Radverkehr ein besonderer Vorrang eingeräumt wird“, erklärt Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
Fahrradstraße „Strindbergstraße – Henfenfelder Straße“
Die Strindbergstraße und ein Teil der Henfenfelder Straße sind Bestandteil der Ost/WestRadvorrangroute. Diese beginnt an der östlichen Stadtgrenze zu Schwaig und führt durch Laufamholz, Rehhof, Mögeldorf bis nach Sankt Peter an die Regensburger Straße. Von dort führt sie weiter durch die Südstadt bis nach Schweinau. Ein großer Teil der Route ist bereits als Fahrradstraße umgesetzt. Mit der beschlossenen Planung in der Strindbergstraße kann ein erster Schritt Richtung Lückenschluss zur Stadtgrenze erfolgen. Gleichzeitig gibt es damit für den Radverkehr eine attraktive Alternative für die Laufamholzstraße. Des Weiteren wird die Bushaltestelle „Henfenfelder Straße - Wende“ barrierefrei ausgebaut und in der Henfenfelder Straße entsteht eine Querungsstelle für Zufußgehende. Zwei neue Baumstandorte und eine entsiegelte Fläche von insgesamt circa 177 Quadratmetern sind gerade im Überschwemmungsgebiet des Hülzlgrabens aus Sicht der Stadt ein wichtiges Signal und ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Schwammstadt. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Finanzierung im Laufe des Jahres 2024.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern. In der Regel gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregelung; einmündende Straßen sind damit untergeordnet.