Sperrmüll, alte Kleidung oder Elektroschrott - an vielen Glascontainern türmt sich Unrat, der dort nicht hingehört. Viele Städte in Bayern haben mit solchen wilden Müllbergen zu kämpfen.

Nürnberg testet jetzt in einem Pilotprojekt, ob sich mit Videoüberwachung verhindern lässt, dass Menschen ihren Abfall einfach neben Glascontainern abstellen. Rechtlich bewegt sich die Stadt damit in einer Grauzone. Wieso? Und was sollte man sonst noch dazu wissen?

Pilotversuch in Nürnberg gegen wilde Müllberge

Aktuell überwacht die Stadt Nürnberg nur einen Glascontainer-Standort in der Südstadt per Video. Schilder weisen auf die Videoüberwachung hin. Müllsünder seien dadurch bislang nicht überführt worden, sagte die Sprecherin des städtischen Umweltreferats, Nicola Mögel. Bisher sei die Indizienlage nicht ausreichend gewesen, um Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, etwa weil das Autokennzeichen im Kameraschatten gelegen habe. 

"Das Ziel des Pilotversuchs ist es, Erfahrungen zu sammeln, sodass sich dann auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern lassen", erläuterte Mögel. Denn nach Artikel 24 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) ist die Videoüberwachung an Glascontainern nicht zulässig. Diese werde aber im Rahmen des Pilotprojekts geduldet, sagte Mögel. Dabei handele es sich auch nur um einen Baustein in einer Gesamtstrategie gegen wilde Müllablagerungen.

Der bayerische Städtetag dringt schon länger darauf, Artikel 24 BayDSG zu erweitern. "Die landesrechtlichen Möglichkeiten müssten gelockert werden", sagte Sprecher Achim Sing. Die Kommunen sollten mehr Handlungsspielräume bei der Videoüberwachung bekommen, um Brennpunkte kontrollieren zu können. 

Bayern will kommunale Videoüberwachung erleichtern

Woanders ist das bereits Alltag: Baden-Württemberg hat kürzlich den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum erleichtert. Demnach können unter anderem Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelegt wird. Das Saarland hatte im vergangenen November bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die zunächst für fünf Jahre gilt. 

Das bayerische Innenministerium erarbeitet nach eigenen Angaben gerade einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, der Erleichterungen bei der kommunalen Videoüberwachung vorsieht. "Damit soll auch die bisherige Unklarheit in Bezug auf die Zulässigkeit einer Videoüberwachung beim Vorgehen gegen illegale Müllablagerungen insbesondere an bestehenden Einrichtungen zur Wertstofferfassung beseitigt werden", erläuterte ein Sprecher. 

Bayerns oberster Datenschutzbeauftragter Thomas Petri ist ebenfalls der Ansicht, dass Artikel 24 in Bezug auf die Vermüllung von Wertstoffinseln zu eng gefasst sein könnte. Einer Änderung stehe er offen gegenüber, sofern diese nicht einer flächendeckenden Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen Vorschub leiste, sagte er. Die Videoüberwachung müsse aber immer im konkreten Einzelfall erforderlich und angemessen sein. 

Bauzäune und Mülldetektive - es gab bereits mehrere Maßnahmen

Nürnberg sagt den illegalen Müllbergen bereits seit Längerem den Kampf an. In der Vergangenheit hat die Stadt dabei mit verschiedenen Maßnahmen experimentiert - mit unterschiedlichem Erfolg: Sie hat problematische Standorte mit Bauzäunen abgesperrt, verlagert oder ganz abgebaut. Sogar Mülldetektive wurden angeheuert, sprich die Stadt ließ die Sammelstellen von einem externen Sicherheitsdienst überwachen. "In Anwesenheit des Personals kam es aber kaum zu wilden Ablagerungen", sagte Mögel. Deshalb waren die Mülldetektive letztmals im Juni 2024 im Einsatz. 

Brennpunkte mit besonders viel wildem Unrat lässt die Stadt mehrmals wöchentlich reinigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen dabei laut Mögel in dem Müll auch nach Hinweisen wie Adressaufklebern, wer diesen abgeladen haben könnte. "Das ist auch eine Art Detektivarbeit." 

Die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung ist jedenfalls kräftig gestiegen: rund 660 waren es 2025. Im Vergleich: 2024 waren es etwa 300, 2023 lag die Zahl der Verfahren bei 135. 

"Bislang konnten wir jedoch keine Verhaltensänderung im Sinne der Abnahme der Problemlage erkennen", sagte Mögel. "Das ist ein längerer Prozess." Bleibt abzuwarten, ob die Videoüberwachung tatsächlich abschreckend wirkt. Eine Auswertung dazu liegt nach ihren Angaben bisher nicht vor.