Ein 19-Jähriger war am Dienstagnachmittag mit einem Hoverboard in Nürnberg unterwegs, als ihn die Polizei anhielt, da er die dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllte, so die Polizei Mittelfranken.

Bei einem Hoverboard handelt es sich um ein elektrisch angetriebenes Zweirad, das nur aus einem Trittbrett besteht. Die Räder sind parallel zueinander unter dem Trittbrett angebracht. Das Hoverboard wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann bis zu 20 km/h erreichen.

Für das Fahren in der Öffentlichkeit hätte der 19-Jährige unter anderem eine Fahrerlaubnis und eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.

Die Beamten ermitteln nun gegen den Fahrer wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der 14-jährige Begleiter und eigentliche Besitzer des Hoverboards wird deshalb ebenfalls zur Anzeige gebracht.

In den meisten Fällen dürfen die Hoverboards bislang nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.