Update vom 03.07.2025, 15.25 Uhr: Urteil im Pommelsbrunn-Prozess - das wurde entschieden
Ein 51 Jahre alter Mann ist von der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er seine Ehefrau ermordet hat.
Der Angeklagte hatte gestanden, die Frau nach der Trennung im September vergangenen Jahres in ihrem Bett mit einem Nachthemd erdrosselt zu haben. Ihre Leiche transportierte er anschließend in ein Waldstück in der Nähe des Wohnortes Pommelsbrunn im Landkreis Nürnberger Land und vergrub sie. Die Überreste der Getöteten waren erst Monate nach der Tat gefunden worden.
Entschluss erst kurz vor der Tat
Richter Markus Bader betonte, dem Wesen des Angeklagten sei ein Gewaltverbrechen eigentlich fremd, er habe den Entschluss zur Tötung seiner Ehefrau erst unmittelbar vor der Tat gefasst. Da er die Frau im Schlaf überrascht habe, sei das Mordmerkmal der Heimtücke aber gegeben.
Eine mildere Bestrafung wegen Totschlags, wie sie die Verteidigung verlangt hatte, komme nicht in Betracht. Eine besondere Schwere der Schuld - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - stellte das Gericht ebenfalls nicht fest. Dagegen spreche insbesondere das umfassende Geständnis. Niedere Beweggründe, wie bei einem Femizid, seien in diesem besonderen Fall nicht gegeben gewesen.
Verzweiflung und Depressionen
Der Mann, schon Jahre vor der Tat an einer Depression erkrankt, sei verzweifelt gewesen, er habe einsehen müssen, dass seine Ehe und damit seine Familie unwiderruflich gescheitert gewesen sei. Alles, was für ihn einen Wert dargestellt habe, habe er davonschwimmen sehen.
Die Frau hatte sich am Tag der Tat mit einem anderen Mann zu einem Kinobesuch verabredet und war erst in der Nacht nach Hause gekommen. Ein letzter Versuch per SMS, das "Ruder herumzureißen", wie Bader es in seiner Urteilsbegründung ausdrückte, war von der Frau unbeantwortet geblieben.
Das gemeinsam erworbene Einfamilienhaus hatte der Automechaniker bereits Wochen vorher auf Geheiß der Frau verlassen, hatte mit ein paar notdürftigen Habseligkeiten vorwiegend in seinem Auto gewohnt. Allerdings kehrte er immer wieder zurück, um das Gespräch mit seiner Ehefrau zu suchen, wie er vor Gericht sagte. In der Wohnung, in der auch sein Sohn lebte, hatte er mehrere Kameras angebracht, um seine Frau zu überwachen.
Bader erklärte, mit dem Geständnis habe der Angeklagte seinen beiden Kindern und seinen übrigen Angehörigen einen großen Dienst erwiesen. Der Angeklagte hatte seine Schuld - für die es eine erdrückende Beweislage gegeben hatte - am ersten Verhandlungstag nach langem Zögern und auf beharrliches Zureden von Gericht und Verteidigung eingeräumt.
Update vom 01.07.2025, 14.10 Uhr: Frau erdrosselt und vergraben - Urteil könnte schnell fallen
Nach dem Geständnis des 51 Jahre alten Angeklagten soll im Mordprozess um den gewaltsamen Tod seiner Ehefrau das Urteil bereits an diesem Donnerstag gesprochen werden. Das teilte das Gericht mit. Zunächst hatte die 5. Strafkammer zwölf Verhandlungstage für den vor einer Woche begonnenen Prozess angesetzt. Richter Markus Bader hatte dem Mann ein Geständnis abgerungen - auch, um den Angehörigen einen unnötig langwierigen Prozess zu ersparen.
Der 51-Jährige hatte zugegeben, im September vergangenen Jahres die damals 49 Jahre alte Frau nach der Trennung im Schlaf mit einem Nachthemd erdrosselt zu haben. Anschließend habe er die Leiche seiner Frau in einem Waldstück vergraben. Die Anklage lautet auf Mord aus Heimtücke.
Das Verschwinden der Frau hatte im Herbst 2024 erhebliches Aufsehen in der Region um Nürnberg hervorgerufen. Aufwendige Suchmaßnahmen, zum Teil mit Tauchern in einem Stausee, hatten zunächst keine Ergebnisse gebracht.
Update vom 24.06.2025, 18.20 Uhr: Frau erdrosselt und vergraben - Pommelsbrunn-Verdächtiger gesteht Tat
Ein 51 Jahre alter Automechaniker hat in einem Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth zugegeben, seine Ehefrau erdrosselt zu haben. Nach einer für Zeugen und Prozessbeteiligte nervenaufreibenden Befragung rang sich der Angeklagte nach langer Zeit durch, die entscheidende Frage des Vorsitzenden Richters Markus Bader mit «Ja» zu beantworten: «Haben Sie ihre Frau erdrosselt und anschließend im Wald vergraben?»
Das Verschwinden der Frau hatte im Herbst 2024 erhebliches Aufsehen in der Region um Nürnberg hervorgerufen. Aufwendige Suchmaßnahmen, zum Teil mit Tauchern in einem Stausee, hatten zunächst keine Ergebnisse gebracht.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im Juli gesprochen werden. Der Vorsitzende Richter Markus Bader rief zu Beginn der Verhandlung den Angeklagten dazu auf, sich zu den Vorwürfen einzulassen. Das könne dazu beitragen, dass den Angehörigen eine unnötig langwierige Hauptverhandlung erspart bleibe.
Originalmeldung vom 24.06.2025, 11.50 Uhr: Pommelsbrunn-Verdächtiger: Musste Ehefrau nach Date mit einem anderen sterben?
Ein 51 Jahre alter Kfz-Mechaniker muss sich vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten. Der 51-Jährige soll im September des vergangenen Jahres die damals 49 Jahre alte Frau nach der Trennung im Schlaf mit einem Nachthemd erdrosselt haben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.
Anschließend soll er die Leiche seiner Frau in einem Waldstück vergraben haben. Das Verschwinden der Frau hatte im Herbst 2024 erhebliches Aufsehen in der Region um Nürnberg erregt. Aufwendige Suchmaßnahmen, zum Teil mit Tauchern in einem Stausee, hatten zunächst keine Ergebnisse geliefert.
Staatsanwaltschaft ist sicher: Eifersüchtiger Ehemann hat Frau nach Kinobesuch erwürgt und vergraben
Der Mann hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Trennung der Frau nicht verkraften können. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte er seit 2023 die Frau intensiv ausspioniert, mit heimlich installierten Kameras und GPS-Trackern. Damit wollte er mögliche Kontakte der Frau mit anderen Männern überwachen. "Er soll mitbekommen haben, dass sie sich auch mit anderen Männern traf und immer eifersüchtiger geworden sein", erklärt eine Sprecherin des Oberlandesgerichts gegenüber News5.
Der Angeklagte selbst hatte sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Geprüft wird über einen Sachverständigen, ob möglicherweise eine Depression die Handlungsfähigkeit des Mannes beeinträchtigt haben könnte. Nach einem Kinobesuch der 49-Jährigen mit einem anderen Mann habe er den Entschluss gefasst, die Frau zu töten. Dazu habe er sich nachts in das ehemals gemeinsame Wohnhaus in Pommelsbrunn (Landkreis Nürnberger Land) geschlichen, ein Nachthemd zu einer Art Strick gedreht und die Frau in ihrem Bett erdrosselt. Die Leiche habe er in einem wenige Kilometer entfernten Waldstück vergraben.
Die erwachsenen Kinder des Paares hätten wenige später ihre Mutter als vermisst gemeldet. Die 5. Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im Juli gefällt werden. Der Vorsitzende Richter Markus Bader rief zu Beginn der Verhandlung den Angeklagten dazu auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das könne dazu beitragen, dass den Angehörigen eine unnötig langwierige Hauptverhandlung erspart bleibe. "Es werden Bilder, Material eingeführt, Rechtsmediziner werden gehört, es wird auch ein psychiatrischer Sachverständiger angehört werden", so die Gerichtssprecherin.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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