Am Donnerstagabend, dem 4. Dezember 2025, kam es in der Nürnberger Südstadt zu einem Angriff mit einem Hammer. Ein 52-jähriger Mann attackierte einen 37-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Zudem sucht die Kriminalpolizei weiterhin nach Zeugen des Vorfalls.
Gegen 20.45 Uhr meldete eine 18-Jährige den Einsatzkräften über den Polizeinotruf, dass ein Mann mit einem Gegenstand Passanten angreifen und gegen ein Gebäude schlagen würde. Umgehend rückten mehrere Streifenwagen der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd sowie Einsatzkräfte des USK Mittelfranken zur Frankenstraße aus.
52-Jähriger schlägt mit Hammer auf Mann (37) ein - schwere Verletzungen
Vor Ort sprach das USK Mittelfranken den Mann an, doch er reagierte nicht auf mehrfache Aufforderungen der Polizei. Erst nachdem die Einsatzkräfte einen Teaser einsetzten, konnten sie den Verdächtigen überwältigen und festnehmen. Der mutmaßliche Täter blieb unverletzt.
Nach ersten Erkenntnissen traf der 52-Jährige den 37-jährigen Passanten unvermittelt mit einem Hammer am Kopf. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen und wird aktuell im Krankenhaus behandelt. Sein Zustand ist stabil, er schwebt nicht in Lebensgefahr. Laut Informationen des Polizeipräsidiums Mittelfranken bestand zwischen den beiden Männern keine Vorbeziehung und es gab keinen vorangegangenen Streit.
Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken sicherte Spuren und begann noch am Tatort mit den Ermittlungen. Das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei übernahm rasch die weiteren Ermittlungen. Die Polizei bittet Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Hinweise zu den Ereignissen vor oder nach dem Angriff geben können, sich unter der Telefonnummer 0911 2112 - 3333 zu melden.
Der Tatverdächtige muss sich nun wegen des Verdachts des versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Er werde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch am heutigen Freitag dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Zudem wird derzeit geprüft, ob psychische Gründe für die Tat in Frage kommen und ob der Mann gegebenenfalls in einer Fachklinik untergebracht werden muss.