In Nürnberg hat die Polizei fünf alkoholisierte E-Scooter-Fahrer erwischt. Einige von ihnen befanden sich deutlich über der zulässigen Promillegrenze. Die Kontrollen fanden zwischen Samstag (13. Dezember 2025) und Montag (15. Dezember) statt, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss sei auch für E-Scooter-Fahrer "keine gute Idee". Die Polizei weist darauf hin, dass "hinsichtlich des Alkoholkonsums die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten wie für Autofahrer".

Diese Promillegrenzen gelten für E-Scooter-Fahrer

Mit wie viel Promille im Blut darf man also E-Scooter fahren? Das sind die Regeln:


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  • Für Personen bis zum 21. Geburtstag und Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
  • 0,5 bis 1, 09 Promille: Ordnungswidrigkeit
  • ab 1,1 Promille: Straftat.

Wichtig zu beachten: Bereits ein Wert von 0,3 Promille kann zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen führen und somit die Fahrtüchtigkeit verringern. Mit dem daraus resultierenden Fahren in Schlangenlinien machen sich Fahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar. Daher mahnt die Polizei dazu auf, nach dem Alkoholkonsum lieber die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, ein Taxi zu rufen oder sich von Freunden oder Angehörigen nach Hause zu fahren. "Ein E-Scooter stellt nach Alkoholkonsum keine sichere Alternative dar".