Wie mit den Pressemeldungen 422 und 613 aus dem Jahr 2025 berichtet, kam es am 26. April 2025 bei einem Versammlungsgeschehen in der Nürnberger Innenstadt zu Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus. Es besteht der Verdacht des Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sowie das Kommissariat 14 der Kriminalpolizei Nürnberg ermitteln. Auf Grundlage der bisherigen Ermittlungsergebnisse hat das Amtsgericht Nürnberg Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Bei einem weiteren Objekt ordnete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Verlauf des Einsatzes eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug an. Das Polizeipräsidium Mittelfranken vollzog die Anordnungen heute mit zahlreichen Einsatzkräften. Insgesamt wurden 24 Objekte durchsucht, der Schwerpunkt lag in Nürnberg. Weitere Objekte befanden sich in Erlangen, Fürth, Hersbruck, Heroldsbach, Baiersdorf, Passau, Senden, Leipzig und Münster. Sämtliche Durchsuchungen konnten ohne besondere Zwischenfälle durchgeführt werden. Bei zwei Objekten erfolgte die Öffnung mittels unmittelbaren Zwangs. Dabei wurde eine Wohnungstür leicht beschädigt. Verletzt wurde niemand. Eine Beschuldigte wurde im Verlauf der Maßnahmen im Nürnberger Stadtgebiet angetroffen. Sie versuchte sich der polizeilichen Maßnahme durch Flucht zu entziehen und wurde vorläufig festgenommen. Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte Beweismittel sicher, darunter Tatkleidung und Mobiltelefone. In einem Fall wurde ein Mobiltelefon beschlagnahmt, nachdem eine Beschuldigte versucht hatte, das Gerät zu manipulieren. Darüber hinaus wurden mehrere erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und des Kommissariats 14 der Kriminalpolizei Nürnberg dauern an.
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