In den letzten Monaten kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken zu einem gehäuften Auftreten sogenannter falscher Handwerker, die Dachsanierungen von asbesthaltigen Wellzementplatten zu überhöhten Preisen anboten. Die Kriminalpolizei konnte mehrere Tatverdächtige ermitteln.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken stellte im zweiten Halbjahr 2025 eine Zunahme von Fällen fest, in denen sich die Personen als Handwerker ausgaben, um Dachsanierungen und die Entsorgung von asbesthaltigen Wellzementplatten anzubieten. Bereits in den Jahren 2019 bis 2020 kam es zu einer Steigerung solcher Fälle auf einen mittleren zweistelligen Bereich. In vielen Fällen entsorgten die Täter die asbesthaltigen Platten illegal in den mittelfränkischen Wäldern.
Von Juli 2025 bis November 2025 wurde nun erneut ein Anstieg dieser Taten verzeichnet. In zehn Fällen verlangten die Tatverdächtigen überhöhte Beträge für ihre Leistungen. In einem Fall konnte eine illegale Ablagerung im Nürnberger Stadtteil Kraftshof einem der angezeigten Sachverhalte zugeordnet werden.
Aufgrund der erneuten Fallzunahme führte das für Umweltdelikte zuständige Fachkommissariat 12 des Kriminalfachdezernats 1 in Nürnberg umfangreiche Ermittlungen und Tatortarbeiten durch. Dank aufgefundener Beweismittel sowie intensiver und akribischer Ermittlungsarbeit gelang es dem Fachkommissariat 12, rund 23 Tatverdächtige zu ermitteln und alle derzeit bekannt gewordenen Fälle zu klären. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Rumänen und Ungarn im Alter zwischen 19 und 51 Jahren.
Im Zuge der Ermittlungen konnten zudem zwei Kleintransporter beschlagnahmt werden, welche die Tatverdächtigen zur Begehung der Taten verwendet hatten. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 70.000 Euro.
Die Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts des Betrugs, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz strafrechtlich verantworten.
Info zum Umgang mit Asbest:
Bei Asbest handelt es sich um einen gesundheitsgefährdenden Stoff, der aus feinsten Fasern besteht. Das Hauptproblem entsteht, wenn diese Fasern durch mechanische Bearbeitung (z.B. Schneiden, Brechen etc.) freigesetzt und anschließend eingeatmet werden. Schon geringe Mengen können schwere Erkrankungen auslösen.
Die Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Deutschland seit 1993, in der gesamten EU seit 2005, verboten. Aufgrund der erheblichen Gesundheitsgefahr sind bei der Entsorgung strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Die Entsorgung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, birgt jedoch erhebliche Risiken. Im gewerblichen Kontext ist ferner eine Sachkunde dafür erforderlich. Für Privatpersonen wird empfohlen, einen zugelassenen Fachbetrieb mit der Entsorgung zu beauftragen.
Die korrekte Entsorgung dient dem Schutz der Umwelt und Gesundheit. Die unerlaubte Entsorgung ist strafbar.
Nach §326 StGB kann der unerlaubte Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest bzw. die Beseitigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
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