Update vom 18.02.2026: Abkochgebot aufgehoben - das sollten Anwohner beachten

Das Abkochgebot für die Haushalte in Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist, erklärt das Landratsamt Main-Spessart. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen würden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme sei von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden, heißt es. 

Hinweise der Behörde für Verbraucher

  • Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
  • Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
  • Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
  • Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
  • Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
  • Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.

Erstmeldung vom 08.12.2025: Trinkwasser-Abkochgebot in Lengfurt erlassen 

Im Trinkwassernetz Lengfurt wurde eine Überschreitung des Grenzwertes Enterokokken festgestellt. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.


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Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

  • Trinke Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lasse das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehme für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
  • Du kannst das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden. In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Bitte gebe die Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.