Das Landratsamt Main-Spessart weist in einer Pressemeldung am Freitag (8. Mai 2026) auf ein Abkochgebot für Trinkwasser hin. Betroffen von der Maßnahme ist demnach das Wasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordne dieses Gebot "mit sofortiger Wirkung" an, heißt es in der Mitteilung. Laut Informationen des Landratsamts weist das Trinkwasser in den genannten Bereichen eine Grenzwertüberschreitung von sogenannten "Enterokokken" auf.
Enterokokken sind Darmbakterien von Menschen und Tieren. Gelangen sie in andere Körperbereiche oder ist das Immunsystem geschwächt, können sie Infektionen verursachen. Im Trinkwasser weisen sie auf hygienische Probleme hin und erfordern meist rasches Handeln. Ein Abkochgebot ist eine bewährte Sofortmaßnahme, um Gesundheitsrisiken zu verringern und die Trinkwasserqualität vorübergehend abzusichern.
Abkochgebot in Gössenheim und Sachsenheim: Das müssen Bürger jetzt beachten
Im Wasserversorgungsgebiet Gössenheim wird aktuell eine Desinfektion eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt, heißt es vonseiten des Landratamts. Für Anwohner gibt es nun einiges zu beachten.
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Das Gesundheitsamt hat diverse Anweisungen formuliert, die unbedingt beachtet werden sollen, um "eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen". Diese lauten folgendermaßen:
- Leitungswasser soll nur abgekocht getrunken werden
- Dafür muss das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden und über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird hierbei aus praktischen Gründen empfohlen
- Für die Zubereitung von Nahrung und Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden sowie als Trinkwasser für empfindliche Haustiere sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden
- Für den Betrieb des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung kann das Leitungswasser uneingeschränkt genutzt werden
Überides wird darauf hingewiesen, dass für die Zubereitung von Säuglingsnahrung Mineralwasser verwendet werden sollte. Das Landratsamt Main-Spessart weist darauf hin, dass es in den betroffenen Bereichen zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen kann. Zudem wird darum gebeten, die Information über das Abkochgebot auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Sobald kein Abkochgebot mehr besteht, teilt das Gesundheitsamt dies über die Medien, die Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung mit. Weitere Nachrichten aus der Region Main-Spessart liest du in unserem Lokalressort.