Am Dienstagmorgen (30. Juni 2026) kam es an einer Grundstücksausfahrt in Lohr am Main (Kreis Main-Spessart) zu einem Unfall zwischen einer E-Scooter-Fahrerin und einem Auto. Die Ermittlungen übernahm das Team der Polizei Lohr.

Nach aktuellem Stand wollte demnach eine 22-jährige Frau gegen 7.30 Uhr mit ihrem Auto aus einem Grundstück in der Lehmskaute fahren. Dabei hielt sie wegen des Verkehrs am Geh- und Radweg an. Eine 14-Jährige, die mit dem E-Scooter unterwegs war, bemerkte die Situation zu spät und fuhr auf das Auto auf. Sie stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Rund um das Fahren mit E-Scootern weist die unterfränkische Polizei auf folgende Punkte hin:

  • Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter beträgt 14 Jahre.
  • Für Fahrer von E-Scootern gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit einem Bußgeld und dem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
  • E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden.
  • Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um Kopfverletzungen zu vermeiden.
  • Der E-Scooter muss eine gültige Versicherung und ein Kennzeichen haben.
  • Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist nicht erlaubt.

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