Am Montagabend (22. Juni 2026) ist es im Stadtgebiet von Gemünden (Kreis Main-Spessart) zu einem Verkehrsunfall einer 18-jährigen E-Scooter-Fahrerin gekommen.
Auf dem E-Scooter befand sich den Angaben der Polizei zufolge noch eine 19-jährige Mitfahrerin. Beide wurden bei dem Unfall leicht verletzt.
Zwei junge Frauen bei Unfall mit E-Scooter in Gemünden verletzt
Nach derzeitigen Erkenntnissen zum Unfallhergang war die 18-Jährige mit dem E-Scooter auf der Kreuzstraße unterwegs. Zu diesem Zeitpunkt befand sich verbotenerweise auch die 19-jährige Bekannte mit auf dem Roller. Aus noch ungeklärter Ursache verlor die Fahrerin das Gleichgewicht und die jungen Frauen stürzten zu Boden. Beide wurden hierbei leicht verletzt und mussten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.
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Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die unterfränkische Polizei folgende Hinweise: Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden. E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern. Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen. Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt.