Nervös wirkte der werdende Vater auf der Anklagebank. Mitte Mai 2013, so warf die Anklage dem im Coburger Raum Lebenden vor, soll er eine 13-jährige Lichtenfelserin am Flussbad gegen ihren Willen geküsst und im Intimbereich berührt haben. Wenige Tage später soll er sogar gegen den Willen des Mädchens Geschlechtsverkehr mit diesem gehabt haben. Aber wieso ging die heute 15-Jährige mit ihm überhaupt mit, wenn er ihr doch schon am Flussbad zu weit ging? Staatsanwältin Bianca Franke blickte einen Moment lang ungläubig, als die Hauptbelastungszeugin zwar von Vergewaltigung sprach, aber einen Augenblick auch davon, dass sie den Vorgang damals nicht habe einordnen können.
Erst bei der Polizei sei ihr das Geschehen zu Bewusstsein gekommen, dort hatte sie auch einen Nervenzusammenbruch erlitten. Die 15-Jährige gab an, während der Tat "einen Blackout" gehabt zu haben, als der Mann ihr die Hose runterzog. "Ich konnte mich auch nicht wehren, weil er größer und schwerer ist." Der Beschuldigte hingegen bestritt jede Vergewaltigungsabsicht und sprach von gegenseitigen Küssen und, dass es "nach und nach so passiert" sei.
Auge in Auge sahen die 15-Jährige und der Angeklagte sich nicht. Obwohl zumindest dieser die Gelegenheit gehabt hätte, in den Monitor zu blicken, der vor seiner Verteidigerin Judith Arnstein aufgebaut war. Via Übertragungstechnik ging das Mädchen im Nebenraum auf die Fragen des Gerichts ein. Zunächst kamen die Antworten mit fester Stimme und spontan, zum Ende hin brach die Stimme dennoch weg; wimmernd, Tränen unterdrückend. Während all dieser Schilderungen wirkte der Angeklagte nicht mehr nervös, sondern ruhig und gefasst. Eingeschüchtert soll er das Mädchen haben, in dem er ihm versprach, "eine Bombe platzen zu lassen", wenn sie Anzeige erhebe. Was es mit dieser Drohung auf sich gehabt haben soll, blieb unklar. Auch, weshalb das Mädchen aussagte, geglaubt zu haben, entjungfert worden zu sein. Tatsächlich hatte es schon sexuelle Erfahrungen gesammelt. Eine Lichtenfelserin, die die junge Frau und den Mann vor einem Jahr kennen lernte, erinnerte sich eines Vorfalls, an den sich der Mann selbst nicht erinnern konnte. Am Bahnhof in der Schney soll die 13-Jährige ihn einmal mit "Hallo mein Schatz" begrüßt und geküsst haben.
Schon vorher musste sich der Angeklagte von der Staatsanwältin gefallen lassen, auszuwählen, woran er sich erinnert und woran nicht.
Immer wieder betonte der Mann, der selbst Opfer eines Missbrauchs im Kindesalter geworden sein soll, dass das Mädchen ihm damals erzählt habe, 15 Jahre alt zu sein. Immer wieder kam aber auch auf, dass er es wohl besser gewusst haben könnte. Ein Gutachten, welches das Gericht zum psychischen Zustand des Beschuldigten erstellen ließ, wies ihn als intellektuell minderbegabt und impulsiv bei Anspannung aus. Es legte nahe, dass seine Triebhaftigkeit tragender als seine Fähigkeit zur Selbstkontrolle sein könnte.
Erst bei der Polizei sei ihr das Geschehen zu Bewusstsein gekommen, dort hatte sie auch einen Nervenzusammenbruch erlitten. Die 15-Jährige gab an, während der Tat "einen Blackout" gehabt zu haben, als der Mann ihr die Hose runterzog. "Ich konnte mich auch nicht wehren, weil er größer und schwerer ist." Der Beschuldigte hingegen bestritt jede Vergewaltigungsabsicht und sprach von gegenseitigen Küssen und, dass es "nach und nach so passiert" sei.
Auge in Auge sahen die 15-Jährige und der Angeklagte sich nicht. Obwohl zumindest dieser die Gelegenheit gehabt hätte, in den Monitor zu blicken, der vor seiner Verteidigerin Judith Arnstein aufgebaut war. Via Übertragungstechnik ging das Mädchen im Nebenraum auf die Fragen des Gerichts ein. Zunächst kamen die Antworten mit fester Stimme und spontan, zum Ende hin brach die Stimme dennoch weg; wimmernd, Tränen unterdrückend. Während all dieser Schilderungen wirkte der Angeklagte nicht mehr nervös, sondern ruhig und gefasst. Eingeschüchtert soll er das Mädchen haben, in dem er ihm versprach, "eine Bombe platzen zu lassen", wenn sie Anzeige erhebe. Was es mit dieser Drohung auf sich gehabt haben soll, blieb unklar. Auch, weshalb das Mädchen aussagte, geglaubt zu haben, entjungfert worden zu sein. Tatsächlich hatte es schon sexuelle Erfahrungen gesammelt. Eine Lichtenfelserin, die die junge Frau und den Mann vor einem Jahr kennen lernte, erinnerte sich eines Vorfalls, an den sich der Mann selbst nicht erinnern konnte. Am Bahnhof in der Schney soll die 13-Jährige ihn einmal mit "Hallo mein Schatz" begrüßt und geküsst haben.
Schon vorher musste sich der Angeklagte von der Staatsanwältin gefallen lassen, auszuwählen, woran er sich erinnert und woran nicht.
Immer wieder betonte der Mann, der selbst Opfer eines Missbrauchs im Kindesalter geworden sein soll, dass das Mädchen ihm damals erzählt habe, 15 Jahre alt zu sein. Immer wieder kam aber auch auf, dass er es wohl besser gewusst haben könnte. Ein Gutachten, welches das Gericht zum psychischen Zustand des Beschuldigten erstellen ließ, wies ihn als intellektuell minderbegabt und impulsiv bei Anspannung aus. Es legte nahe, dass seine Triebhaftigkeit tragender als seine Fähigkeit zur Selbstkontrolle sein könnte.