Hatte ein jagender Rentner aus dem Raum Bad Staffelstein somit im April 2017 eine fahrlässige Körperverletzung begangen? Immerhin war keine Jagdsaison. Im Amtsgerichtsverfahren sollte am Dienstag dem Sachverhalt auf die Fährte gegangen werden.
Der Junge scheint das Erlebnis gut verkraftet zu haben, das ihm am 29. April 2017 gegen 17.30 Uhr aus seinem fröhlichen Spiel riss. Als sein Freund ihn aufforderte, nach einem Ei zu greifen, welches in einer am Wegesrand befindlichen offenen Scheune auf Stroh lag, klappte der Bügel bei Berührung des Köders von der einen Seite zur anderen, den Arm des Elfjährigen einquetschend. Glücklicherweise befanden sich die Eltern des Kindes nur rund 70 Meter entfernt und konnten sich um die starke Blutung kümmern bzw. ärztliche Versorgung in die Wege leiten. Etwa vier Minuten lang habe er schmerzhaft in der Falle gesteckt und über die Dauer von zwei Monaten Probleme mit der Hand gehabt. "Ich konnte nicht schreiben und kein Glas mit Wasser in die Hand nehmen."


Einige Zeit kein Sport mehr

Auch an ihm liebgewordenen sportlichen Wettkämpfen war für den Jungen aus dem Coburger Land nicht zu denken. Der 71-jährige Mann, dem die Falle gehörte, saß zwei Meter von dem im Zeugenstand aussagenden Jungen und beteuerte während des Verfahrens immer wieder, diese Falle nicht selbst aufgestellt zu haben. Dass sie ihm gehört, darüber gibt es keinen Zweifel, sind derlei Fangvorrichtungen doch mit Seriennummern versehen und Besitzer amtlich erfasst.


Falle in Scheune eingelagert

Im Januar 2017, so der Beschuldigte, habe er die Falle in einer Scheune eines Bad Staffelsteiner Ortsteils eingelagert, zu der nur er und ein Bekannter einen Schlüssel besäßen. Dass sie andernorts gleichen Orts zuschnappte, erklärte der Angeschuldigte damit, dass die zur Lagerung dienende Halle für Anwohner eines unweit von ihr gelegenen Hauses dennoch zugänglich sei, da von dem Haus aus ein Weg zu einer offenen Seite der Scheune führt. Zudem merkte der Mann an, dass ihm vor Jahren schon einmal "ein Mardereisen geklaut" worden sei. Auf Vorhaltungen von Richter Stefan Jäger und Staatsanwältin Julia Haderlein, wonach eine offene Scheune kein geeigneter Aufbewahrungsort für gefährliche Fangvorrichtungen sei, bemerkte der Rentner mit einiger Ironie: "Wenn ich die Fallen bei mir aufbewahre, wird sich meine Frau freuen."
Doch genau dort bzw. in einer speziellen Vorrichtung hätten solche Fallen zu lagern, unzugänglich und abgeschlossen. Eben daraus resultierte auch die Fahrlässigkeit der Körperverletzung.
Ein weiterer Schatten fiel auf den Angeklagten, als eine mit Jagdrecht betraute Mitarbeiterin des Landratsamts aussagte, dass schon einmal ein Bußgeldverfahren wegen einer jagdrechtlichen Verfehlung gegen den 71-Jährigen ausgesprochen worden sei. Zudem bemerkte die Regierungsamtsfrau, dass der Beschuldigte zur Fallenjagd berechtigt sei, dass es sich bei seiner Falle um eine sogenannte Totschlagsfalle handelt, dass diese aber binnen einer Schonzeit aufgestellt worden sei, die jedoch nicht für Waschbären, Kaninchen und Marderhunde gelte.
In den Zeugenstand gerufen, erklärte auch der 57-jährige Bekannte des Beschuldigten, dass er zwar mal vom Haus zur Scheune führende Spuren im Schnee gesehen habe, ihm selbst aber nie etwas abhanden gekommen sei. Überdies halte er sich an dieser Scheune zu selten auf, um konkretere Angaben zu machen. Um nicht auch noch das Verfahren aufzublähen und die Hausbewohner als Zeugen laden zu müssen, überlegte das Gericht eine Möglichkeit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Nun wird der Beschuldigte 2000 Euro Schmerzensgeld an das Kind bzw. seine Eltern zu zahlen haben. Ein Vorschlag, den der Rentner in Absprache mit seinem Rechtsanwalt Frank Jungkunz akzeptierte. Die konfiszierte Falle wird ihm wieder zugehen, was Staatsanwältin Julia Haderlein wegen all des Geschehenen nicht begrüßte. Auch nicht trotz der Auflage einer sicheren Verwahrung.