Große Bauvorhaben stehen in der Rodachgemeinde an und beschäftigten den Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung. Johnson Matthey Redwitz Real Estate, realisiert den Neubau des Gebäudes 42 mit Produktionseinheit in einer Größe von 5000 Quadratmeter Produktionsfläche sowie Sozialtrakt. Weiter wurde die Vorgehensweise im Realisierungsteil und im Ideenteil im Wettbewerb Ortskern Redwitz dargelegt. Auch hier rücken die Bauarbeiten für das Gutmann-Haus in absehbare Nähe.

Volkmar Müller, Plant Services Manager, erläuterte das Bauvorhaben von Johnson Matthey. Die gute Auftragslage im Katalysatorbereich machten den Neubau an der Christian-König-Straße erforderlich. Die 116 Meter auf 43 Meter große Halle mit Kopfbau an der Vorderseite entsteht in Massivbauweise. Zur Zeit erfolgen Erdarbeiten. Bereits Anfang September soll die neue Halle bezugsfertig für die Maschinen sein. Da baurechtlich seitens der Gemeinde keine Einwände bestanden, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Im Wettbewerb Ortskern Redwitz präsentierten das Architekturbüro Bär, Stadelmann, Stöcker aus Nürnberg für den Bereich Gutmann-Haus und Landschaftsarchitekten WGF Objekt aus Nürnberg für den Bereich Höllein-Platz ihre Arbeiten. Reiner Stöcker vom Architekturbüro Bär Stadelmann Stöcker, Nürnberg, das den Architektenwettbewerb im Realisierungsteil Bürgerhaus gewonnen hatte, veranschlagte 12 bis 14 Monate für die Bauzeit am Gutmann-Haus. Es gebe jedoch Regularien, die es einzuhalten gebe, den Ablauf aber zeitlich verzögern, bedauerte er. Er habe versucht das Gutmann-Haus so darzustellen, wie es früher ungefähr war. Auch halte er sich an die Formensprache dieses Gebäudes, Teile des Hauses sollen weiter verwendet werden. Insgesamt sah er ein flexibles Gebäude, das vielen Ansprüchen gerecht werden könne. "Eine pragmatisch einfache Lösung" stellte er sich vor.

H. Hirschmann von Landschaftsarchitekten WGF Objekt, Nürnberg, die einer der Gewinner im Ideenteil Hölleinplatz gewesen war, wollte bei seiner eingereichten Arbeit die Baumgruppe in der Mitte erhalten. Eine Kiesdecke auf dem Sockel des ehemaligen Höllein-Areals werde die neue Mitte bilden.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung vergab das Gremium den Auftrag für die Vorplanung (Leistungsphase 1 bis 2) zum Umbau des Gutmann-Anwesens zu einem Bürgerhaus an das Architekturbüro Bär Stadelmann Stöcker, Nürnberg. Weiter hielt es der Gemeinderat für sinnvoll, den Ideenteil in dieser frühen Phase mit einfließen zu lassen. Hier bedürfe es noch der Zustimmung der Regierung von Oberfranken.


Preise seit 2010 unverändert

"Seit dem Jahr 2010 sind die Eintrittspreise in das Freibad unverändert geblieben", informierte Bürgermeister Christian Mrosek. Daher habe der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung empfohlen, die Eintrittspreise für das Freibad zu erhöhen. Das jährliche Defizit betrage rund 190 000 Euro. Zudem wurden für die neue Saison die Duschen und die Toiletten saniert. Die Anschaffung einer kleinen Rutsche und eines kleinen Spielgerätes sei noch geplant. Auf der Liegewiese entstehe ein weiteres Beach-Volleyballfeld.

Angesichts dieser Verbesserungen erschien dem Finanzausschuss eine Anhebung der Eintrittspreise angemessen. Die normale Eintrittskarte wird von 2,50 auf 3 Euro erhöht, die Zehnerkarte für Erwachsene von 20 auf 25 Euro, jene für Schüler von 10 auf 12 Euro. Die Saisonkarte für Erwachsene steigt von 45 auf 60 Euro, die ermäßigte Saisonkarte von 25 auf 30 Euro. Es werde mit Mehreinnahmen von rund 8500 Euro gerechnet.

Verwaltungsrat Heinrich Dinkel erläuterte, dass eine Preiserhöhung eine Anpassung der Gebührensatzung notwendig mache. Dies sollte genutzt werden, sowohl die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades als auch die Satzung für die Benutzung des Freibades (Badeordnung) zu aktualisieren, an geltende gesetzliche Regelungen anzupassen und neu zu erlassen. Der Gemeinderat stimmte dem so zu. Vorgesehen sei dabei, dass bei Gebührenerhöhungen bereits verkaufte Mehrfachkarten erst ab dem auf das Jahr der Gebührenerhöhung folgenden Kalenderjahr ungültig werden.


Stiftung wird gegründet

Beschlossen hat der Gemeinderat nun die Errichtung der "Stiftung unser Redwitz" im Rahmen der Stiftergemeinschaft der Sparkasse. In diese Stiftung fürBürgerinnen und Bürger in Redwitz muss die Gemeinde Redwitz 5000 Euro einbringen, denselben Betrag zahlt die Sparkasse ein. Der Stiftungszweck umfasse alle gemeinnützigen Möglichkeiten. Der Wirkungskreis ist auf das Gebiet der Gemeinde Redwitz beschränkt. Spenden und Zustiftungen sind möglich.

Die Stiftung werde durch einen Stiftungsrat ehrenamtlich begleitet. Dieser bestehe aus dem amtierenden Bürgermeister und bis zu vier weiteren stimmberechtigten Personen, die vom Gemeinderat bestellt werden. Der Stiftungsrat entscheidet über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Gründungsurkunde zu und bestellte als Stiftungsräte für die Wahlperiode bis 2020 Seniorenbeauftragten Dieter Werthmann, einen von den beiden Jugendbeauftragten Eva Deuerling oder Franz Kolb (müssen noch gefragt werden) sowie Karin Hafermann (CSU) und Simon Ehnes (SPD).


B 173: Redwitz sorgt sich um die Verkehrsanbindung


Große Aufregung bei den Gemeinderatsmitgliedern verursachte der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP), den Verwaltungsrat Heinrich Dinkel dem Gemeinderat vorstellte. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung sei die fachliche Überprüfung der im Entwurf getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt.

Hinsichtlich der B 173 hatte der Freistaat Bayern den Ausbau folgender Streckenabschnitte vorgeschlagen: von Lichtenfels nach Zettlitz (2. Bauabschnitt); von Lichtenfels nach Zettlitz (3. Bauabschnitt); Ortsumgehung Zettlitz bis Oberlangenstadt; von Oberlangenstadt bis Küps, auch mit Variante Tunnel.

Von diesen vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans enthalten: von Lichtenfels nach Zettlitz (vordringlicher Bedarf); von Johannisthal nach Kronach (vordringlicher Bedarf). Nicht aufgenommen wurden die Streckenabschnitte Zettlitz - Oberlangenstadt und Oberlangenstadt - Küps, obwohl sie im vorhergehenden BVWP zumindest unter dem weiteren Bedarf noch enthalten waren. Nach diesem Planungsstand hätte Redwitz eine ideale Anbindung im Auslauf der Autobahn.

In der Presse war zu lesen, dass Verkehrsminister Dobrindt zugesagt habe, dass der vierspurige Anschluss des Landkreises Kronach durch eine Erweiterung der Maßnahme Lichtenfels-Zettlitz bis Oberlangenstadt möglich sei. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sei diese Maßnahme allerdings nicht enthalten, hob Dinkel hervor.

Der Gemeinderat sah die Gefahr, dass der Verkehr an Redwitz ohne ausreichende Anbindung vorbeigeführt werde. Gesucht wurde nach Wegen, um dies zu verhindern und Einfluss zu nehmen, um die Belange von Redwitz hervorzuheben.

Zum Bundesverkehrswegeplan müsse sich die Gemeinde nicht äußern, war man sich einig. Vereinbart wurde, dass sich der Bauausschuss im Mai zusammensetzt, um alle Überlegungen durchzugehen, was Redwitz betreffe. Anschließend sollen die heimischen Abgeordneten in die Gemeinde gebeten werden, um diesen die Anliegen vorzubringen.