Für ihren Peiniger hatte die Frau während der Verhandlung im Amtsgericht kaum einen Blick übrig. Auch den Urteilsspruch wollte sie nicht abwarten. Dafür, dass er seiner 47-jährigen einstigen Lebensgefährtin durch Schläge ins Gesicht u. a. die Nase brach, wurde ein 41-jähriger Lichtenfelser mit einer mehrmonatigen Bewährungshaftstrafe zur Rechenschaft gezogen.
Die Nacht des 14. Septembers 2017 wird die 47-Jährige wohl nie vergessen. In ihr vollzog sich der Bruch zu dem Mann, der sie eigener Aussage zufolge bis dato immer gut behandelt habe. Die Eifersucht habe ihn in ihrem Handy stöbern und Nachrichten finden lassen, auf die er sich seinen eigenen Reim machte. Das Zurredestellen sei aber mittels des Handballens geschehen, den der Angeklagte gegen die Nase der Frau einsetzte. Die Folge: Einblutungen am rechten Auge, ein Nasenbruch und eine Schädelprellung.
Auf Nachfrage von Richter Stefan Jäger, ob sich die von Staatsanwältin Dominique Amend vorgelesene Anklage diesbezüglich auf Wahrheit stütze, bejahte der Angeklagte Handwerker umgehend. Mit fester Stimme gab er den Vorwurf zu und suchte nach Erklärungen für sein Verhalten. "Sie hat mir sehr viel von ihrem Leben anvertraut", deutete der Mann an, was hinter seinem Impuls gestanden haben mochte, während eines Toilettengangs der Frau in ihrem Handy nach Textnachrichten zu forschen. Dabei sei er fündig geworden und habe lesen können, dass die Frau "sehr direkte Anfragen nach Sex erhalten" habe. Eine Gemengelage aus Misstrauen und Eifersucht habe ihn dann zuschlagen lassen. Unter Alkohol, das ergab die Vernehmung, stand der Täter nicht. Dass das Nasenbein gebrochen worden sei, so der Angeklagte, sei ihm auch nicht "klar erkennbar" gewesen. "Ich sah das Nasenbluten und hab ihr halt ein Taschentuch gegeben." Von der Plötzlichkeit des Übergriffs sprach während der Zeugenvernehmung auch die Leidtragende. "Er hat sich in Eifersucht gesteigert [...] und im nächsten Moment hat er mir eine gescheppert." Doch damit nicht genug, denn aus Eifersucht habe er die Frau "in meiner eigenen Wohnung gefangen genommen", so die 47-Jährige. "Dann hat er mich wieder etwas gefragt, worauf ich die nächste geschossen bekam." Mit den Worten "tut mir leid, tut mir leid - ich lieb dich doch", habe der rasend eifersüchtige Mann zu beschwichtigen versucht, aber, in diesem Moment sei die Beziehung beendet gewesen.
Dass sie keineswegs vorgehabt habe, auf irgendwelche Avancen im Handy einzugehen, erklärte die Frau zudem. "In Single-Zeiten genieße ich mein Leben, in Beziehungen bin ich treu." Behutsam erkundigte sich Richter danach, wie sich die Frau derzeit fühle, was mit "furchtbar" knapp beantwortet wurde. Zudem gab sie an, seitdem das Haus nicht mehr ohne CS-Gasspray zu verlassen.
Im Bestreben, sich zu entschuldigen, erklärte auch der Angeklagte, dass er sich furchtbar finde und meinte: "Eine Frau schlägt man nicht." Allerdings ist das kein von ihm konsequent gelebtes Modell, denn wie sich in der Verhandlung herausstellte, erhob er schon mal gegen eine Frau die Hand. Überdies stehen fünf Einträge in seinem Bundeszentralregister, allesamt wegen vorsätzlichen oder gefährlichen Körperverletzungsdelikten. Die Geschädigte nahm seine Entschuldigung jedenfalls nicht an und während Staatsanwältin Dominique Amend dem Mann vorhielt, er "habe sich nicht im Griff" und darum auf acht Monate Haft zur Bewährung nebst dreijähriger Bewährungszeit plädierte, nahm Rechtsanwältin Regine Taubert Abstand von einer zeitlichen Empfehlung. Vielmehr erklärte sie, ihr Mandant werde sich selbst erforschen und die Regulation seiner Gefühle verbessern, unter fachlicher Anleitung. Ihrem Mandanten, der einer geregelten Arbeit nachgeht und sich in seiner Familie pflegend einbringt, bescheinigte sie, "net verkehrt" zu sein und "eine Chance verdient" zu haben.
Diese Chance bestand darin, eben keine anzutretende Haftstrafe erteilt zu bekommen. Auf acht Monate Haft auf Bewährung zu den von Amend genannten Konditionen lautete das Urteil. Und es wurde noch dadurch angereichert, dass der 41-Jährige keinen Kontakt zu der Frau aufnehmen darf, sowie eine Wiedergutmachung in Höhe von 1250 Euro zu zahlen hat. In seiner Urteilsverkündung wies Jäger darauf hin, dass eine Geldstrafe allein nicht ausgereicht hätte, eine "Freiheitsstrafe zwingend zu verhängen" war.
Die Nacht des 14. Septembers 2017 wird die 47-Jährige wohl nie vergessen. In ihr vollzog sich der Bruch zu dem Mann, der sie eigener Aussage zufolge bis dato immer gut behandelt habe. Die Eifersucht habe ihn in ihrem Handy stöbern und Nachrichten finden lassen, auf die er sich seinen eigenen Reim machte. Das Zurredestellen sei aber mittels des Handballens geschehen, den der Angeklagte gegen die Nase der Frau einsetzte. Die Folge: Einblutungen am rechten Auge, ein Nasenbruch und eine Schädelprellung.
Ein klares Geständnis
Auf Nachfrage von Richter Stefan Jäger, ob sich die von Staatsanwältin Dominique Amend vorgelesene Anklage diesbezüglich auf Wahrheit stütze, bejahte der Angeklagte Handwerker umgehend. Mit fester Stimme gab er den Vorwurf zu und suchte nach Erklärungen für sein Verhalten. "Sie hat mir sehr viel von ihrem Leben anvertraut", deutete der Mann an, was hinter seinem Impuls gestanden haben mochte, während eines Toilettengangs der Frau in ihrem Handy nach Textnachrichten zu forschen. Dabei sei er fündig geworden und habe lesen können, dass die Frau "sehr direkte Anfragen nach Sex erhalten" habe. Eine Gemengelage aus Misstrauen und Eifersucht habe ihn dann zuschlagen lassen. Unter Alkohol, das ergab die Vernehmung, stand der Täter nicht. Dass das Nasenbein gebrochen worden sei, so der Angeklagte, sei ihm auch nicht "klar erkennbar" gewesen. "Ich sah das Nasenbluten und hab ihr halt ein Taschentuch gegeben." Von der Plötzlichkeit des Übergriffs sprach während der Zeugenvernehmung auch die Leidtragende. "Er hat sich in Eifersucht gesteigert [...] und im nächsten Moment hat er mir eine gescheppert." Doch damit nicht genug, denn aus Eifersucht habe er die Frau "in meiner eigenen Wohnung gefangen genommen", so die 47-Jährige. "Dann hat er mich wieder etwas gefragt, worauf ich die nächste geschossen bekam." Mit den Worten "tut mir leid, tut mir leid - ich lieb dich doch", habe der rasend eifersüchtige Mann zu beschwichtigen versucht, aber, in diesem Moment sei die Beziehung beendet gewesen.Dass sie keineswegs vorgehabt habe, auf irgendwelche Avancen im Handy einzugehen, erklärte die Frau zudem. "In Single-Zeiten genieße ich mein Leben, in Beziehungen bin ich treu." Behutsam erkundigte sich Richter danach, wie sich die Frau derzeit fühle, was mit "furchtbar" knapp beantwortet wurde. Zudem gab sie an, seitdem das Haus nicht mehr ohne CS-Gasspray zu verlassen.
Im Bestreben, sich zu entschuldigen, erklärte auch der Angeklagte, dass er sich furchtbar finde und meinte: "Eine Frau schlägt man nicht." Allerdings ist das kein von ihm konsequent gelebtes Modell, denn wie sich in der Verhandlung herausstellte, erhob er schon mal gegen eine Frau die Hand. Überdies stehen fünf Einträge in seinem Bundeszentralregister, allesamt wegen vorsätzlichen oder gefährlichen Körperverletzungsdelikten. Die Geschädigte nahm seine Entschuldigung jedenfalls nicht an und während Staatsanwältin Dominique Amend dem Mann vorhielt, er "habe sich nicht im Griff" und darum auf acht Monate Haft zur Bewährung nebst dreijähriger Bewährungszeit plädierte, nahm Rechtsanwältin Regine Taubert Abstand von einer zeitlichen Empfehlung. Vielmehr erklärte sie, ihr Mandant werde sich selbst erforschen und die Regulation seiner Gefühle verbessern, unter fachlicher Anleitung. Ihrem Mandanten, der einer geregelten Arbeit nachgeht und sich in seiner Familie pflegend einbringt, bescheinigte sie, "net verkehrt" zu sein und "eine Chance verdient" zu haben.
Diese Chance bestand darin, eben keine anzutretende Haftstrafe erteilt zu bekommen. Auf acht Monate Haft auf Bewährung zu den von Amend genannten Konditionen lautete das Urteil. Und es wurde noch dadurch angereichert, dass der 41-Jährige keinen Kontakt zu der Frau aufnehmen darf, sowie eine Wiedergutmachung in Höhe von 1250 Euro zu zahlen hat. In seiner Urteilsverkündung wies Jäger darauf hin, dass eine Geldstrafe allein nicht ausgereicht hätte, eine "Freiheitsstrafe zwingend zu verhängen" war.