In dem mehrstündigen Prozess blieb ein Lichtenfelser Ehepaar schweigsam. Vier Rechtsanwälte hatte es dabei, die ihm in dem Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Beihilfe zur Seite standen.

Ein Urteil konnte bei der gestrigen Schöffengerichtssitzung aber noch nicht gefällt werden. In zwei Wochen soll das Verfahren an einem zweiten Prozesstag zum Abschluss gebracht werden.

Allein das Verlesen der Anklageschrift nahm 35 Minuten in Anspruch. So lange bedurfte es, bis Staatsanwalt Christoph Gillot all die Waffen und ihre Typenbezeichnungen aufgelistet hatte, die die Justiz beschäftigen. Über 50 Gewehre und Pistolen kamen zur Sprache, deren Beschaffungswege und Besitzverhältnisse unklar sind. Dabei handelte es sich in der Angelegenheit nur um einen Beifang, denn ursprünglich ermittelte die Steuerfahndung gegen das Ehepaar. Für einen Hausbesuch erbat es sich Amtshilfe von der Polizei. Als diese dann im Mai 2011 die beiden Wohnsitze des 50-jährigen Mannes und seiner 35-jährigen Frau aufsuchte, fanden sie immer wieder in Schränken, Kammern und Schubladen über 55 Waffen und zudem weitere Gegenstände, die zu besitzen verboten sind: einen Marschallstab mit Hakenkreuz-Emblem beispielsweise, oder einen Spazierstock, der eigentlich ein Degen ist. Hieb-, Stich- und Schlagwaffen, ein Totschläger und Gewehre, die vormals in Armee-Beständen waren. Sogar von einem "Hitlerzimmer" war die Rede, in dem alles "wie in einer Ausstellung" drapiert gewesen sein soll, so ein als Zeuge vernommener Polizeibeamter gegenüber dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Pohl.

Allerdings hatte der Beamte durch Hörensagen von diesem Zimmer Kenntnis erlangt. Ebenfalls als Zeugen geladen waren die Eltern des Angeklagten. Der Vater ließ sich gesundheitlich entschuldigen, und die Mutter machte angesichts der engsten verwandtschaftlichen Nähe von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Sie hätte auf die Frage antworten müssen, ob und wie legal der Anteil der Waffen, die im elterlichen Haus bei Bamberg gefunden wurden, dort, wo der Sohn noch ein Zimmer hat, in sein Besitztum gelangte.

Am 13. November wird das Schöffengericht wieder zusammenkommen, um sich durch die Anhörung weiterer Zeugen ein genaueres Bild von den Vorgängen zu machen.