Dabei blieb er selbst erinnerungswürdig im Gedächtnis vorwiegend von Polizisten. Sieben Strafanzeigen brachte ihm sein von Alkohol bestimmtes Verhalten während eines Dorffestes am 20. August 2017 ein. Oder waren doch noch andere Drogen im Spiel, als er sich mitternächtlich mit einem Security-Mitarbeiter anlegte, Polizisten beleidigte und tätlich anging? Staatsanwältin Franziska Winkler hatte da so eine Vermutung.
"Bullen, Rassisten, Faschisten" - so äußerte sich nach einvernehmlichen Zeugenaussagen der 20-jährige Mann, als die Polizei an ihn herantrat. Vorher setzte der in der Industrie tätige Mann einem Security-Mitarbeiter zu, indem er ihm mit der Hand auf den Hinterkopf schlug und provozierte. Das brachte ihm einen Platzverweis ein, der ihm herzlich egal war. Und eben darum kam die Polizei.
Eine Beamtin warf er unvermittelt um, woraus der Frau Schmerzen am Steiß resultierten. Dass sein Tun von Sätzen wie "Alle Bullen sind Faschistenschweine!" begleitet gewesen sein soll, erfuhr der Mann aus der Anklageschrift und von den vier Beamten, die gegen ihn in den Zeugenstand traten.
Sonderlich überrascht wirkte der Beschuldigte ob des Gehörten allerdings nicht, zum Teil eher belustigt. "Ich weiß von der Sache nix - ich war sternhagelvoll", so der Mann zu seinen damals 1,6 Promille. Auf Nachfrage von Richterin Ulrike Barausch, ob sich das von den Zeugen Geschilderte seiner Sicht nach so zugetragen habe, kommentierte er: "Scheinbar, wenn die Leute das sagen." Nach drei Flaschen - mitunter Wein - habe er am damaligen Abend "zu zählen aufgehört", erklärte der Angeklagte.


Eine Nacht in der Zelle

Die Nacht brachte er damals ausnüchternd in der Zelle der Polizeiinspektion Lichtenfels zu, wo ihn seine Mutter am Morgen abholte. "Warum trinken Sie denn so viel?", suchte Richterin Barausch von dem Beschuldigten in Erfahrung zu bringen, der aber erklärte, dass er an sich gar nicht trinke, da er ja Sportler sei. Damals aber, als das Dorffest war, sei die Saison zu Ende gewesen, da habe eine Ausnahmesituation bestanden.
Mit Erinnerungen konnte oder mochte der Mann jedenfalls nicht dienen. So sprach an diesem Tag auch der Security-Mann, der mit ihm in einen Zwist geriet. "Er wollte ständig den Fall (verbale Auseinandersetzung) diskutieren - und auf einmal schlug es (bei mir) ein." Zwei Tage Kopfweh habe der Security-Mitarbeiter von dem einen hinterrücks verabreichten Schlag gegen Kopf davongetragen. Auch war von großen Stimmungsschwankungen bei dem Mann die Rede. So äußerte sich jedenfalls die Polizeibeamtin, die davon sprach, dass ihr Angreifer "in einem Moment noch mehr oder weniger geweint" habe, im nächsten Moment aber unvermittelt schubsend auf sie einwirkte.
"Aufgewühlt und traurig wegen des Ausländerhasses" erlebte ihn der Security-Mann, im nächsten Moment aber wütend schreiend. Eben dieses Verhalten ließ Staatsanwältin Winkler laut vermuten, es könnten außer Alkohol noch andere Substanzen im Spiel gewesen sein. 5000 Euro Geldstrafe forderte sie wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zudem vermerkte sie, dass bis dato noch keine Entschuldigung des Angeklagten geschehen sei.
Zu 2400 Euro wurde der Mann aus dem Raum Michelau letztlich von Ulrike Barausch verurteilt.