Was macht ein Mann, der über die Hälfte seines Lebens im Zuchthaus zugebracht hat, seine Strafe abgesessen hat und in die Freiheit entlassen wird? Am 27. Februar 1905 war es wieder einmal soweit. Die Tore der Strafanstalt St. Georgen in Bayreuth schlossen sich hinter ihm. Er hatte seine Gefängnisstrafe wegen Unterschlagung verbüßt.
Aber so einfach war es nicht, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Das hatte er schon nach früheren Entlassungen immer wieder feststellen müssen. Im Gegensatz zu heute, fehlte zu Kaisers Zeiten die finanzielle Absicherung, das war das Problem. Zunächst zog er es aber vor, nicht mehr in seinen Heimatort im Frankenwald zurückzukehren, sondern sich eine Bleibe bei der Familie Brand in Petzmannsberg bei Kulmbach zu suchen.
Paulus Popp, 54 Jahre alt, lediger Taglöhner aus Guttenberg, war ein Wiederholungstäter. Er saß schon 24 Jahre im Zuchthaus und weit über vier Jahre im Gefängnis. Seine Verbrecherlaufbahn hatte bereits im 17. Lebensjahr begonnen. Schon 1897 stand er einmal wegen Münzfälschung vor dem Schwurgericht in Bayreuth, musste aber damals wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden.
Lange konnte er sich seiner erlangten Freiheit nicht erfreuen. Am 27. Februar 1905 entlassen, saß er schon am 1. April des gleichen Jahres wieder in Untersuchungshaft.
Bereits im Juni musste sich Popp vor dem Schwurgericht in Bayreuth verantworten; wieder wegen des Verbrechens der Münzfälschung. Die Spur seiner Untaten wurde in der Verhandlung detailliert aufgezeigt. Am 4. März zog es Popp nach Bayreuth, um, wie er angab, sich eine Arbeit zu suchen. Da er dort eine solche nicht fand, reiste er per Bahn nach Kulmbach zurück. Wie er aussagte, fand er in einem Coupé des Hofer Zuges, in den er im Bahnhof Neuenmarkt umgestiegen war, unter einer Bank ein Portemonnaie mit zehn Zweimarkstücken. Das war viel Geld in der damaligen Zeit. Obgleich er diese sofort als falsch erkannte, habe er sie doch an sich genommen, in der Absicht, sie nach und nach auszugeben, wird im vom Gericht vorgeworfen.
Wie weiter festgestellt wurde, gelang es ihm auch, neun der aus unreinem Zinn hergestellten Falsifikate, die das Bildnis des Königs von Württemberg zeigten, in den Verkehr zu bringen. Dies dadurch, dass er sie in der Dämmerung unter dem Vorwand, es recht eilig zu haben, ausgab oder sie Leuten mit schwachen Augen andrehte.
Zunächst ließ es das Falschgeld "waschen". Er trank im Wirthaus nur ein Bier oder kaufte im Spezereiladen eine Kleinigkeit - und das zurückerhaltene Wechselgeld war "sauber". Noch am gleichen Tage erhielt er in Untersteinach Wechselbeträge von 1,80, 1,90 und 1,88 Mark zurück. Nur in einem Falle wurde das falsche Geldstück zurückgewiesen.
Am 9. März hatte der Angeklagte seinen Auftritt in der Wirtschaft "Zur Krummen Fohre", wo er der Wirtin Weihermüller ein Zwei-Mark-Stück unterjubelte. Am gleichen Tag wollte er ein weiteres bei der Händlersfrau Margarete Zink in Kulmbach loswerden, wo er für fünf Pfennig Schmalzler kaufte, aber schließlich vorsichtshalber doch mit richtiger Münze bezahlte.
Am 10. März wurde er drei Zweimarkmünzen in verschienen nicht ermittelten Spezereiläden los. Am 11. März beglückte er die Wirtsehefrau Katharina Passing, Buchbindergasse, die Spezereihändlerswitwe Scheder und die Bäckers- und Spezereihändlersehefrau Stamm, Güterbahnhofstraße, mit falschen Geldstücken.
Ganovenschicksal: Das letzte der falschen Zwei-Mark-Stücke wurde ihm, ausgerechnet vom Sohn seiner Quartiergeberin in Petzmannsberg aus der Hose entwendet. Dieser ließ jedoch keine Vorsicht walten, bei dem Versuch es auszugeben, wurde es sofort als unecht erkannt.
Popps Schwindel war damit aufgeflogen. Ihm blieb nichts andres übrig, als das Weite zu suchen und sich nach Unterfranken abzusetzen, wo er bald verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wurde.
Der Angeklagte war vor dem Schwurgericht geständig. Aber wieder konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er die falschen Münzen selbst angefertigt hatte. Das nützte ihm nicht viel. Popp wurde nach zweistündiger Verhandlung unter Ausschluss mildernder Umstände zu drei Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.
Aber so einfach war es nicht, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Das hatte er schon nach früheren Entlassungen immer wieder feststellen müssen. Im Gegensatz zu heute, fehlte zu Kaisers Zeiten die finanzielle Absicherung, das war das Problem. Zunächst zog er es aber vor, nicht mehr in seinen Heimatort im Frankenwald zurückzukehren, sondern sich eine Bleibe bei der Familie Brand in Petzmannsberg bei Kulmbach zu suchen.
Ein Wiederholungstäter
Paulus Popp, 54 Jahre alt, lediger Taglöhner aus Guttenberg, war ein Wiederholungstäter. Er saß schon 24 Jahre im Zuchthaus und weit über vier Jahre im Gefängnis. Seine Verbrecherlaufbahn hatte bereits im 17. Lebensjahr begonnen. Schon 1897 stand er einmal wegen Münzfälschung vor dem Schwurgericht in Bayreuth, musste aber damals wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden.
Lange konnte er sich seiner erlangten Freiheit nicht erfreuen. Am 27. Februar 1905 entlassen, saß er schon am 1. April des gleichen Jahres wieder in Untersuchungshaft.
Bereits im Juni musste sich Popp vor dem Schwurgericht in Bayreuth verantworten; wieder wegen des Verbrechens der Münzfälschung. Die Spur seiner Untaten wurde in der Verhandlung detailliert aufgezeigt. Am 4. März zog es Popp nach Bayreuth, um, wie er angab, sich eine Arbeit zu suchen. Da er dort eine solche nicht fand, reiste er per Bahn nach Kulmbach zurück. Wie er aussagte, fand er in einem Coupé des Hofer Zuges, in den er im Bahnhof Neuenmarkt umgestiegen war, unter einer Bank ein Portemonnaie mit zehn Zweimarkstücken. Das war viel Geld in der damaligen Zeit. Obgleich er diese sofort als falsch erkannte, habe er sie doch an sich genommen, in der Absicht, sie nach und nach auszugeben, wird im vom Gericht vorgeworfen.
In der Dämmerung
Wie weiter festgestellt wurde, gelang es ihm auch, neun der aus unreinem Zinn hergestellten Falsifikate, die das Bildnis des Königs von Württemberg zeigten, in den Verkehr zu bringen. Dies dadurch, dass er sie in der Dämmerung unter dem Vorwand, es recht eilig zu haben, ausgab oder sie Leuten mit schwachen Augen andrehte.
Zunächst ließ es das Falschgeld "waschen". Er trank im Wirthaus nur ein Bier oder kaufte im Spezereiladen eine Kleinigkeit - und das zurückerhaltene Wechselgeld war "sauber". Noch am gleichen Tage erhielt er in Untersteinach Wechselbeträge von 1,80, 1,90 und 1,88 Mark zurück. Nur in einem Falle wurde das falsche Geldstück zurückgewiesen.
Auftritt in der Wirtschaft "Zur Krummen Fohre"
Am 9. März hatte der Angeklagte seinen Auftritt in der Wirtschaft "Zur Krummen Fohre", wo er der Wirtin Weihermüller ein Zwei-Mark-Stück unterjubelte. Am gleichen Tag wollte er ein weiteres bei der Händlersfrau Margarete Zink in Kulmbach loswerden, wo er für fünf Pfennig Schmalzler kaufte, aber schließlich vorsichtshalber doch mit richtiger Münze bezahlte.
Am 10. März wurde er drei Zweimarkmünzen in verschienen nicht ermittelten Spezereiläden los. Am 11. März beglückte er die Wirtsehefrau Katharina Passing, Buchbindergasse, die Spezereihändlerswitwe Scheder und die Bäckers- und Spezereihändlersehefrau Stamm, Güterbahnhofstraße, mit falschen Geldstücken.
Ganovenschicksal: Das letzte der falschen Zwei-Mark-Stücke wurde ihm, ausgerechnet vom Sohn seiner Quartiergeberin in Petzmannsberg aus der Hose entwendet. Dieser ließ jedoch keine Vorsicht walten, bei dem Versuch es auszugeben, wurde es sofort als unecht erkannt.
Popps Schwindel war damit aufgeflogen. Ihm blieb nichts andres übrig, als das Weite zu suchen und sich nach Unterfranken abzusetzen, wo er bald verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wurde.
Der Angeklagte war vor dem Schwurgericht geständig. Aber wieder konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er die falschen Münzen selbst angefertigt hatte. Das nützte ihm nicht viel. Popp wurde nach zweistündiger Verhandlung unter Ausschluss mildernder Umstände zu drei Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.