Mehr als die Hälfte der Waldfläche im Landkreis Kulmbach ist in privatem Besitz und liegt damit zunächst einmal nicht im Einflussbereich der Staatsforstverwaltung. Die Behörde hat in diesem Fall lediglich beratende Funktion. Förster Frank Hömberg weiß, dass insbesondere die Besitzer sehr kleiner Waldflächen, die branchenfremd sind, mit der Problematik schnell überfordert sind - oder einfach zu nachlässig bei der Bekämpfung der Borkenkäfer, die sich derzeit explosionsartig vermehren. Er appelliert an die Waldbesitzer, mitzuwirken an der Eindämmung des Schädlings.
Weil der Schädling nicht unterscheidet zwischen Privatwald, Staatswald oder Stadtwald muss die Behörde in diesem Fall regulierend eingreifen. Um zu vermeiden, dass ganze Wälder vernichtet werden, hat die Regierung von Oberfranken eine Anordnung erlassen, die für alle Waldbesitzer verpflichtend ist.
? Wälder mit Nadelbäumen und dort gelagertes, nicht entrindetes Nadelholz müssen vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigen in der Zeit zwischen dem 1. April und dem 30. September mindestens im Abstand von zwei Wochen auf Käferbefall kontrolliert werden. Angesichts der rasanten Geschwindigkeit, mit der die Käfer sich ausbreiten, halten Experten sogar eine tägliche Kontrolle für sinnvoll.
?Bei Käferbefall, feststellbar am braunen Bohrmehl am Stamm von Fichten, vor allem in der Nachbarschaft bereits befallener Bäume, muss der Eigentümer die Untere Forstbehörde verständigen.
? Der Käferbefall muss vom Eigentümer unverzüglich sachgemäß und wirksam bekämpft werden.
? Wird das nicht gemacht, können Forstverwaltung und Landratsamt dem Eigentümer eine Frist setzen. Hält der Eigentümer diese Frist nicht ein, können die Behörden auf dem Weg der Ersatzvornahme tätig werden und ein Unternehmen mit der Beseitigung der Käferbäume beauftragen. Die Kosten dafür werden dem Waldbesitzer in Rechnung gestellt.
? Bei allen Fragen zur Bekämpfung der Borkenkäfer, zur späteren Wiederaufforstung und zu finanziellen Fördermöglichkeiten helfen die Forstreviere des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach sowie die örtlichen Waldbesitzer-Vereinigungen weiter.

Kontakte und Infos

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zuständig für fachliche Rückfragen ist Dirk Lüder im Forstamt in Stadtsteinach, Telefon 09225/9555-21, Mail dirk.lueder@aelf-ku.bayern.de

Waldbesitzervereinigung Auch bei der Waldbesitzervereinigung Kulmbach-Stadtsteinach gibt es Informationen zum Thema. Kontakt: Geschäftsstelle, Langenstadt 21, 95512 Neudrossenfeld, Telefon 09228/456, Mail theo.kaiser@web.de

Informationen im Internet gibt es unter www.borkenkaefer.org und www.lwf.bayern.de/waldschutz