Die 19-Jährige soll den 27-Jährigen vermöbelt haben. Die Angeklagte war nicht vorbestraft und wurde offensichtlich mehr verletzt als das vermeintliche Opfer, da stellte das Amtsgericht in Kulmbach das Verfahren gegen die junge Frau aus Kulmbach kurzerhand ein. Der Vorwurf war allerdings kurios: die junge Frau soll einen 27-Jährigen am Rande eines Besuches der Diskothek "Fabrik" in der Erlanger Straße in Bayreuth am frühen Morgen des 3. Oktober vergangenen Jahres übel beleidigt, ihn mehrfach heftig geschlagen und dabei auch verletzt haben.
Die Frau stritt vor Gericht die Vorwürfe im Wesentlichen ab. "Anscheinend war er eifersüchtig", sagte die junge Frau. "Sie hat auf eifersüchtig gemacht", behauptete der 27-Jährige. Dabei stand nicht einmal fest, ob die beiden je eine richtige Beziehung hatten. "Nein", sagte die Angeklagte, "ja" der 27-Jährige. Er will sie an jenem Abend auch "abgeschossen" haben. Soll heißen, er habe ihr klar gemacht, dass er nichts mehr von ihr wissen möchte. Auf jeden Fall sei die Frau total durchgedreht. "Sie war völlig in Rage", sagte der 27-Jährige, der sich wegen der gleichen Sache in der kommenden Woche in Bayreuth vor dem Amtsgericht verantworten muss. Für ihn geht es dabei um viel, denn er hat eine offene Bewährung wegen einer einschlägigen Vorstrafe. Wird er wegen des Vorfalls verurteilt, muss er eventuell sogar ins Gefängnis.
Bei der jetzigen Verhandlung war er allerdings nur Zeuge. Als solcher sagte er offen, dass er keinerlei Interesse an einer Bestrafung der 19-Jährigen habe. "Das muss nicht unbedingt sein." Er selbst will aber auch nicht als Schuldiger da stehen, denn er habe sie ja gar nicht geschlagen. Das aber behauptete die Angeklagte. Er habe angefangen, er habe sie als "Hure" beleidigt, ihr ins Gesicht gespuckt und ihr schließlich auch eine "Schelln" verpasst. "Und jetzt steh' ich als die Blöde da, nur weil ich mich gewehrt habe", so die 19-Jährige.
Sie räumte ein, dem 27-Jährigen "aus einem Reflex heraus" ebenfalls eine "Schelln" verpasst zu haben. Es seien "fünf bis acht Schläge" mit beiden Händen ins Gesicht gewesen, sagte dagegen der Mann. Er habe sich geschämt vor den ganzen Leuten, die vor der Disco standen, weil er sich von einer Frau schlagen lassen musste. Er selbst habe keine Verletzungen, nur einige Kratzer erlitten. Die junge Frau dagegen musste wegen Übelkeit, leichten Schmerzen und einer Gesichtsprellung sogar zur Überwachung über Nacht im Kulmbacher Klinikum bleiben. Dort tauchte am nächsten Tag auch ein Bekannter des Angeklagten auf und bat sie, ihre Anzeige zurückzunehmen. Noch in der Nacht hatte die Angeklagte die Polizei verständigt.
Nachdem das Vorstrafenregister der jungen Frau bislang noch keinen einzigen Eintrag hat und sie nach dem Vorfall im Gegensatz zu dem vermeintlichen Opfer eine Nacht lang stationär im Krankenhaus bleiben musste, regte Jugendrichter Christoph Berner an, das Verfahren kurzerhand einzustellen und auf die Aussagen der übrigen Zeugen zu verzichten. Staatsanwalt Julius Klug stimmte zu, Verteidiger Werner Brandl hatte nichts dagegen. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Die Frau stritt vor Gericht die Vorwürfe im Wesentlichen ab. "Anscheinend war er eifersüchtig", sagte die junge Frau. "Sie hat auf eifersüchtig gemacht", behauptete der 27-Jährige. Dabei stand nicht einmal fest, ob die beiden je eine richtige Beziehung hatten. "Nein", sagte die Angeklagte, "ja" der 27-Jährige. Er will sie an jenem Abend auch "abgeschossen" haben. Soll heißen, er habe ihr klar gemacht, dass er nichts mehr von ihr wissen möchte. Auf jeden Fall sei die Frau total durchgedreht. "Sie war völlig in Rage", sagte der 27-Jährige, der sich wegen der gleichen Sache in der kommenden Woche in Bayreuth vor dem Amtsgericht verantworten muss. Für ihn geht es dabei um viel, denn er hat eine offene Bewährung wegen einer einschlägigen Vorstrafe. Wird er wegen des Vorfalls verurteilt, muss er eventuell sogar ins Gefängnis.
Bei der jetzigen Verhandlung war er allerdings nur Zeuge. Als solcher sagte er offen, dass er keinerlei Interesse an einer Bestrafung der 19-Jährigen habe. "Das muss nicht unbedingt sein." Er selbst will aber auch nicht als Schuldiger da stehen, denn er habe sie ja gar nicht geschlagen. Das aber behauptete die Angeklagte. Er habe angefangen, er habe sie als "Hure" beleidigt, ihr ins Gesicht gespuckt und ihr schließlich auch eine "Schelln" verpasst. "Und jetzt steh' ich als die Blöde da, nur weil ich mich gewehrt habe", so die 19-Jährige.
Sie räumte ein, dem 27-Jährigen "aus einem Reflex heraus" ebenfalls eine "Schelln" verpasst zu haben. Es seien "fünf bis acht Schläge" mit beiden Händen ins Gesicht gewesen, sagte dagegen der Mann. Er habe sich geschämt vor den ganzen Leuten, die vor der Disco standen, weil er sich von einer Frau schlagen lassen musste. Er selbst habe keine Verletzungen, nur einige Kratzer erlitten. Die junge Frau dagegen musste wegen Übelkeit, leichten Schmerzen und einer Gesichtsprellung sogar zur Überwachung über Nacht im Kulmbacher Klinikum bleiben. Dort tauchte am nächsten Tag auch ein Bekannter des Angeklagten auf und bat sie, ihre Anzeige zurückzunehmen. Noch in der Nacht hatte die Angeklagte die Polizei verständigt.
Nachdem das Vorstrafenregister der jungen Frau bislang noch keinen einzigen Eintrag hat und sie nach dem Vorfall im Gegensatz zu dem vermeintlichen Opfer eine Nacht lang stationär im Krankenhaus bleiben musste, regte Jugendrichter Christoph Berner an, das Verfahren kurzerhand einzustellen und auf die Aussagen der übrigen Zeugen zu verzichten. Staatsanwalt Julius Klug stimmte zu, Verteidiger Werner Brandl hatte nichts dagegen. Die Kosten trägt die Staatskasse.