Wasser aus dem eigenen Brunnen oder Umstieg auf Vollversorgung durch die Fernwasserversorgung Oberfranken? Diese Frage stellt sich für die Untersteinacher nicht mehr. Nachdem die FWO erklärt hat, die Gemeinde nicht über die bestehenden Verträge hinaus beliefern zu wollen, muss jetzt wieder neu diskutiert und geplant werden.
Was bedeutet das für die Gemeinde und die Menschen, die dort leben? Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen bei den zuständigen Stellen zu klären. 1. Warum hat man sich in der Gemeinde trotz des vorhandenen eigenen Brunnens überhaupt mit der Planung einer Vollversorgungsvariante durch die FWO beschäftigt? Als Bürgermeister sehe er sich verpflichtet, den Untersteinachern Alternativen aufzuzeigen, sagt Volker Schmiechen (SPD). "Wir haben viele verschiedene Lösungen diskutiert, aus denen sich letztlich zwei gangbare Wege herauskristallisiert haben. Die Bürger sollten entscheiden dürfen, welche Variante sie bevorzugen, denn das Ganze ist letztlich auch eine Kostenfrage."
2. Der geplante Bürgerentscheid am 14. Oktober hat sich nun erledigt. Wie geht es jetzt weiter? "Im Moment sieht es danach aus, dass wir keine andere Wahl haben, als unsere eigene Wasserversorgung zu ertüchtigen", sagt Schmiechen. Das Ingenieurbüro BaurConsult habe deshalb den Auftrag, auf der Basis der jüngsten Entwicklung ein neues Grobkonzept zu erarbeiten, welche technischen Möglichkeiten es für die dringend notwendige Löschwasserbevorratung gibt. Diese kann über den eigenen Brunnen nicht gewährleistet werden.
3. Müssen die Untersteinacher jetzt befürchten, nicht genug Wasser für den täglichen Bedarf zu haben?
Dazu gibt's ein klares Nein vom Bürgermeister: Der Pressecklein-Brunnen deckt den normalen Verbrauch. Spitzenlasten werden durch die vertraglich geregelte Zulieferung der FWO abgedeckt: 21 000 Kubikmeter jährlich bis zum Jahr 2038.
4. Warum ist die Wasserversorgung trotzdem ein Problem, das zügig gelöst werden muss?
Das Leitungsnetz ist marode, was hohe Wasserverluste zur Folge hat. Eine Sanierung, die nach heutigem Stand rund 1,9 Millionen Euro kosten wird, ist unumgänglich - unabhängig davon, woher das Wasser künftig kommt. Aber: Wird der eigene Brunnen erhalten, muss ein neuer Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 700 Kubikmetern gebaut werden, um die Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Wäre die Fernwasser-Lösung zum Tragen gekommen, könnte man sich diese Investition sparen.
5. Für den Pressecklein-Brunnen besteht ein Wasserrecht bis 2042. Was bedeutet das, und was passiert danach? Der Pressecklein-Brunnen wurde im Jahr 1962 gebaut und hat eine Tiefe von 87 Metern. 3,8 Liter pro Sekunde dürfen entnommen werden, das entspricht einer Gesamtmenge von 116 800 Kubikmetern pro Jahr. Die wasserrechtliche Genehmigung dafür ist bis zum Jahr 2042 erteilt. "Danach muss man die Situation neu betrachten", so Andrea Künzl, Abteilungsleiterin für den Landkreis Kulmbach beim Wasserwirtschaftsamt Hof. Das bedeute keineswegs, dass die Entnahmeerlaubnis danach erlischt. "Es werden die Grundlagen überprüft: ob das Schutzgebiet passt, die Wasserqualität und die Entnahmemenge in Ordnung sind, wie hoch der Bedarf der Kommune ist..." Wenn alles stimmt, gebe es einen neuen Genehmigungsbescheid.
Konkrete Sorgen, dass der eigene Brunnen einmal kein Wasser mehr liefert, hat Bürgermeister Schmiechen nicht. "Aber natürlich stellt sich die Frage: Was machen wir, wenn die Qualität nicht mehr stimmt oder nicht genug Wasser fließt? Dieses Risiko hätten wir mit der FWO ausschließen können. Die Krux für uns ist, dass die teurere Variante, die Erhaltung des eigenen Brunnens, bislang als nicht förderfähig angesehen wurde, der Vollanschluss an die FWO dagegen schon." 6. Warum sind nicht beide Varianten förderfähig? Beim Einsatz staatlicher Mittel gelte in der Regel der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, sagt Gabriele Merz, Leiterin des Wasserwirtschaftsamts Hof. Das sei im vorliegenden Fall die FWO-Lösung. Und wenn diese nicht mehr zu Wahl steht? In diesem Fall sei es sinnvoll, dass sich die Gemeinde mit ihrem Anliegen noch einmal an die Behörde wende. 7.
Gibt es neben der Fernwasserversorgung Oberfranken Alternativen für den Wasserbezug? Kämen beispielsweise die Kulmbacher Stadtwerke als Zulieferer in Frage? Grundsätzlich sei man da aufgeschlossen und gesprächsbereit, so Stadtwerke-Chef Stephan Pröschold auf Nachfrage der Bayerischen Rundschau. Sollte dieser Wunsch seitens der Untersteinacher bestehen, müsse man die technischen Möglichkeiten und die Kosten sorgfältig prüfen. "Für uns war eine solche Lösung bislang kein Thema", sagt der Untersteinacher Verwaltungsleiter Martin Betz. Er bezweifelt, dass diese Variante im Vergleich zur Fernwasserversorgung mit vorhandenem Anschluss in Hummendorf wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Gesetz lässt Spielraum
Die Trinkwasserversorgung ist eine existenzielle Frage für jede Kommune. Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit über die nötigen Maßnahmen.
Darf die Gemeinde das?
Die Pressecklein-Freunde sowie die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern (IKT) haben mehrfach kritisiert, dass die Vollversorgung Untersteinachs durch die Fernwasserversorgung nicht im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz steht. Die Gemeinde sieht das anders.
Wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus? Wir haben bei der Leiterin des Wasserwirtschaftsamts Hof, Gabriele Merz, nachgefragt. "Die gemeindliche Planungshoheit wird durch § 50 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gesetzlich einschränkt, in dem dieser grundsätzlich den Vorrang einer Trinkwasserversorgung aus ortsnahen Wasservorkommen feststellt", bestätigt die Behördenleiterin.
Fernwasser nicht ausgeschlossen
Aber: "Eine Fernwasserversorgung wird durch diesen Grundsatz nicht ausgeschlossen." Es müsse geprüft werden, ob überwiegende Gründe des Allgemeinwohls ein Abweichen vom Grundsatz der ortsnahen Trinkwasserversorgung erfordern. Solche liegen insbesondere vor, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Was ist "vertretbarer Aufwand"?
"Bei der Beurteilung des vertretbaren Aufwands können ökonomische und wasserwirtschaftlich-ökologische Aspekte eine Rolle spielen", macht Merz deutlich. "Den kommunalen Trägern ist dabei ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen. So können auch Faktoren wie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune oder kommunale Prioritätensetzungen eine Rolle spielen."