Das Mädchen war im Juli 2014 wenige Tage nach einem Badeunfall im Himmelkroner Freibad gestorben.


Mädchen ertrinkt im Freibad Himmelkron: War es fahrlässige Tötung?


Angeklagt sind ein ehemaliger Bademeister des Freibads und die Betreuerin der Sportgruppe, deren Mitglied das achtjährige Mädchen war. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden fahrlässige Tötung vor.

Am Unglückstag vor dreieinhalb Jahren war die damals Achtjährige gemeinsam mit ihrer Sportgruppe ins Freibad in Himmelkron gegangen. Obwohl sie nicht schwimmen konnte, hat sie sich offensichtlich im Schwimmerbecken aufgehalten. Eine Freundin hatte das Mädchen später leblos auf dem Beckenboden entdeckt. Obwohl sofort eine Reanimation eingeleitet worden war, war das Kind wenige Tage später infolge einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff in einem Krankenhaus gestorben.

In der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft der Betreuerin der Gruppe zur Last, sich nicht in ausreichendem Maße darüber informiert zu haben, ob Vanessa schwimmen kann. Dennoch habe sie es zugelassen, dass sich das Mädchen im Schwimmerbereich aufhält. Die Betreuerin habe sich zudem mehrfach vom Schwimmerbereich des Beckens entfernt. Bei mehr Aufmerksamkeit wäre ihr wohl aufgefallen, dass das Kind untergeht, so die Anklage.

"Dann wäre eine Rettung des Kindes aus dem Wasser möglich gewesen, als die Bewusstlosigkeit noch nicht eingetreten war," so der Anklagevertreter. "Die dann rechtzeitig eingeleiteten Rettungsmaßnahmen hätten eine Sauerstoffversorgung des Gehirns wieder hergestellt."

Zudem geht die Anklage auch von einer Pflichtverletzung des angeklagten ehemaligen Bademeisters aus, der zum Unfallzeitpunkt in seinem Büro Zeitung gelesen habe, statt pflichtgemäß das Becken im Auge zu behalten. Auch er hätte bei ordentlich geführter Badeaufsicht bemerken können, dass das Mädchen untergeht. "Der Tod von Vanessa war daher sowohl objektiv als auch subjektiv vorhersehbar und vermeidbar."

Bereits vor Prozessauftakt hatten die Anwälte der Angeklagten, Oliver Heinekamp aus Bayreuth und Ralph Pittroff aus Kulmbach, letzte Woche in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass ihre Mandanten sich für unschuldig halten. Sie hatten sich unter anderem auf einen vom Gericht beauftragten Gerichtsmediziner berufen, der meine, Vanessa könne "für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen" sein.

Selbst wenn der Bademeister und die Betreuerin unmittelbar am Beckenrand gestanden hätten, sei es nahezu ausgeschlossen gewesen, dass sie überhaupt einen Unglücksfall bemerkt hätten. "Vanessas Abtauchen hat ausgesehen wie eine normale Tauchübung."
Man habe es also, so die Anwälte, mit einem tragischen Unfall zu tun, an dem die Angeklagten im strafrechtlichen Sinne nicht schuld sind. Damit sei eigentlich nur ein Urteil möglich, in dem die Angeklagten freigesprochen werden.

Vanessas Mutter, die in den dreieinhalb Jahren seit dem Unglück immer wieder die Öffentlichkeit gesucht und mit Hilfe ihres Anwaltes Gert Lowack erreicht hatte, dass das ursprünglich schon eingestellte Verfahren nun doch noch einmal vor Gericht kommt, leidet nach eigener Aussage immer noch massiv unter dem Tod ihrer ersten Tochter. Die Mutter ist - ebenso wie der Vater des Mädchens - als Nebenkläger in dem Prozess anwesend.

Für den Prozess, der unter dem Vorsitz von Amtsrichterin Sieglinde Tettmann stattfindet, sind aktuell vier Verhandlungstage geplant.