10:8 stimmte der Mainleuser Gemeinderat am Montagabend für die Bebauungsplanänderung "Mainleus südlich der B 289".
Damit schuf das Gremium die Voraussetzungen für die Verwirklichung der Bauvorhaben von Arno Friedrichs sowie Heidi Herrmann und Andre Heinz. Friedrichs will zwei Mehrfamilienwohnhäuser in der Hauptstraße 68 errichten. Herrmann und Heinz planen eine Mehrfamilienwohnanlage ebenfalls an der Hauptstraße schräg gegenüber der Zahnarztpraxis Pittroff.
Wegen des modernen Baustils sind die Gebäude nicht unumstritten. Bereits in der März-Sitzung hatte der Gemeinderat intensiv über die Vorhaben beraten. Schon da gingen die Meinungen über die Gestaltung auseinander.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll jetzt eine Brücke zwischen der traditionellen Bauweise und modernen Baustilen ermöglicht werden.
Die Bebauungsplanänderung umfasst das Gebiet zwischen Nähmaschinen Balke - Kirchweg - Steinweg - Hauptstraße.
Damit sich die Gebäude in das Ortsbild einfügen, gibt es allerdings Einschränkungen: So darf die maximale Firsthöhe 13 Meter ab Grund nicht überschreiten. Und auch die Dachneigung (zehn bis 22 Grad) darf nicht zu steil sein. Dafür kann die Zahl der Vollgeschosse von zwei auf drei erhöht werden.
Gegen die Bebauungsplanänderung waren die fünf SPD-Räte, Erich Schiffelholz und Brigitte Lauterbach von der ABL und Siegfried Escher (CSU).
Damit schuf das Gremium die Voraussetzungen für die Verwirklichung der Bauvorhaben von Arno Friedrichs sowie Heidi Herrmann und Andre Heinz. Friedrichs will zwei Mehrfamilienwohnhäuser in der Hauptstraße 68 errichten. Herrmann und Heinz planen eine Mehrfamilienwohnanlage ebenfalls an der Hauptstraße schräg gegenüber der Zahnarztpraxis Pittroff.
Moderner Baustil umstritten
Wegen des modernen Baustils sind die Gebäude nicht unumstritten. Bereits in der März-Sitzung hatte der Gemeinderat intensiv über die Vorhaben beraten. Schon da gingen die Meinungen über die Gestaltung auseinander. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll jetzt eine Brücke zwischen der traditionellen Bauweise und modernen Baustilen ermöglicht werden.
Die Bebauungsplanänderung umfasst das Gebiet zwischen Nähmaschinen Balke - Kirchweg - Steinweg - Hauptstraße.
Damit sich die Gebäude in das Ortsbild einfügen, gibt es allerdings Einschränkungen: So darf die maximale Firsthöhe 13 Meter ab Grund nicht überschreiten. Und auch die Dachneigung (zehn bis 22 Grad) darf nicht zu steil sein. Dafür kann die Zahl der Vollgeschosse von zwei auf drei erhöht werden.