Über 1300 Mal wurde seit Dienstagmorgen ein Facebook-Post des Tierheims Kulmbach geteilt. Er sorgt im Internet für große Aufregung unter den Tierbesitzern. Ein Mann aus dem Raum Bayreuth soll angeblich nach einer Reitbeteiligung suchen und dabei keine guten Absichten haben. Auch der Weiße Ring Kulmbach warnt davor, dass der Mann am sexuellen Missbrauch von Tieren interessiert sein soll.
Über den Kleinanzeigenmarkt bei Ebay hat der Zoophile aus dem Raum Bayreuth ganz offenkundig und ohne Umschweife Pferde gesucht, um sich sexuell an ihnen zu vergehen. "Suche Pferdesperma zum Trinken" oder "Suche Stute zur Besamung durch mich" stand da in den Anzeigen, die zwei Tage vor Weihnachten aufgegeben worden sind.
Auch der Weiße Ring verbreitete die Nachricht. "Natürlich kümmern wir uns in erster Linie um die Opfer, aber unser Anliegen ist außerdem die Prävention. Und deshalb warnten wir in diesem Fall Pferdebesitzer. Auch wenn sich Männer melden, die an Reitbeteiligungen Interesse haben, sollte man Vorsicht walten lassen", sagt der stellvertretende Leiter der Außenstelle des Weißen Ringes, Peter Bürgin. "Allerdings ist der Versuch, sich an Pferde heranzumachen, selbst nicht strafbar", relativiert der Experte das Vorhaben des Mannes.
Suche per Anzeige ist keine Straftat
Doch Bürgin weiß auch, dass in Lichtenfels vor einigen Monaten schon einmal ein Mann mit einem solchen Ansinnen aufgetaucht sein soll. Doch auch damals konnte kein Beweis geführt werden. "Aber wenn es solche Vorfälle gegeben hat, dann handelt es sich natürlich um eine Straftat und vielleicht melden sich auch Geschädigte." Bürgin kennt solch eine Meldungskette auch aus Fällen von häuslicher Gewalt: Oft lösten die Bekanntmachung und das Angebot, sich über den Weißen Ring zu melden und so Hilfe zu bekommen, auch eine regelrechte "Welle" aus.
Inzwischen waren Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft involviert und hatten mit dem Tatverdächtigen bereits Kontakt. "Aber die Suche per Anzeige selbst ist noch keine Tat und somit auch nicht strafbar", erklärt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, Alexander Czech, auf Anfrage. "Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass keine Straftat vollendet ist."
Übrigens wäre nicht nur die Tat strafbar; auch diejenigen, die ihre Pferde für derlei sexuelle Handlungen wissentlich zur Verfügung stellen, könnten strafrechtlich belangt werden, sofern ihnen dies nachgewiesen wird. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier für sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
Aus dem Ebay-Kleinanzeigenbereich sind die eindeutigen obszönen Suchanfragen mittlerweile entfernt worden.
Der Tierheim mahnt Pferdebesitzer zu Vorsicht:
- Wenn Sie eine Reitbeteiligung für Ihr Pferd suchen, prüfen Sie die Interessenten ganz genau.
- Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen.
- Lassen Sie unbekannte Menschen nicht sofort alleine mit Ihren Pferden ausreiten.
Über den Kleinanzeigenmarkt bei Ebay hat der Zoophile aus dem Raum Bayreuth ganz offenkundig und ohne Umschweife Pferde gesucht, um sich sexuell an ihnen zu vergehen. "Suche Pferdesperma zum Trinken" oder "Suche Stute zur Besamung durch mich" stand da in den Anzeigen, die zwei Tage vor Weihnachten aufgegeben worden sind.
Auch der Weiße Ring verbreitete die Nachricht. "Natürlich kümmern wir uns in erster Linie um die Opfer, aber unser Anliegen ist außerdem die Prävention. Und deshalb warnten wir in diesem Fall Pferdebesitzer. Auch wenn sich Männer melden, die an Reitbeteiligungen Interesse haben, sollte man Vorsicht walten lassen", sagt der stellvertretende Leiter der Außenstelle des Weißen Ringes, Peter Bürgin. "Allerdings ist der Versuch, sich an Pferde heranzumachen, selbst nicht strafbar", relativiert der Experte das Vorhaben des Mannes.
Suche per Anzeige ist keine Straftat
Doch Bürgin weiß auch, dass in Lichtenfels vor einigen Monaten schon einmal ein Mann mit einem solchen Ansinnen aufgetaucht sein soll. Doch auch damals konnte kein Beweis geführt werden. "Aber wenn es solche Vorfälle gegeben hat, dann handelt es sich natürlich um eine Straftat und vielleicht melden sich auch Geschädigte." Bürgin kennt solch eine Meldungskette auch aus Fällen von häuslicher Gewalt: Oft lösten die Bekanntmachung und das Angebot, sich über den Weißen Ring zu melden und so Hilfe zu bekommen, auch eine regelrechte "Welle" aus.
Inzwischen waren Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft involviert und hatten mit dem Tatverdächtigen bereits Kontakt. "Aber die Suche per Anzeige selbst ist noch keine Tat und somit auch nicht strafbar", erklärt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, Alexander Czech, auf Anfrage. "Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass keine Straftat vollendet ist."
Übrigens wäre nicht nur die Tat strafbar; auch diejenigen, die ihre Pferde für derlei sexuelle Handlungen wissentlich zur Verfügung stellen, könnten strafrechtlich belangt werden, sofern ihnen dies nachgewiesen wird. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier für sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
Aus dem Ebay-Kleinanzeigenbereich sind die eindeutigen obszönen Suchanfragen mittlerweile entfernt worden.
Der Tierheim mahnt Pferdebesitzer zu Vorsicht:
- Wenn Sie eine Reitbeteiligung für Ihr Pferd suchen, prüfen Sie die Interessenten ganz genau.
- Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen.
- Lassen Sie unbekannte Menschen nicht sofort alleine mit Ihren Pferden ausreiten.