Das Leben spielt sich heute für viele junge Leute weitgehend auf virtuellen Plattformen ab. Bei Facebook und in anderen digitalen Foren wird hemmungslos geplaudert und gedankenlos geschnattert.
Als fleißigen Facebook-Fan stört es einen 18-jährigen Kulmbacher, dass ein Bekannter "ständig blöde Kommentare" geschrieben und halbstarke Drohungen geäußert hat, "dass er jeden erschlägt". Der junge Mann antwortet nicht weniger derb - und vergreift sich so im Ton, dass er sich strafbar macht. Er schickt dem Blödmann eine Antwort, die von Tausenden anderer Facebook-Freunde auch öffentlich einzusehen ist: ein Hitler-Bild mit ausgestreckter Hand zum gleichnamigen Gruß. Und er schwafelt etwas von "Vergasen".
Dass er damit mit dem Gesetz in Konflikt kommt, bedenkt der junge Mann nicht. Er steht wegen Beleidigung vor Gericht und bekommt vom Kulmbacher Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner eine Belehrung, dass es nicht hinzunehmen ist, Symbole des Dritten Reichs und Nazi-Bilder zu verwenden. "Damals haben Menschen massenhaft den Tod gefunden, das sollte jeder wissen", so der Jugendrichter.
Nicht mehr bei der ZOB-Clique
Für den jungen Mann, der sich Anfang des Jahres auch mit der vielzitierten ZOB-Clique am Kulmbacher Bahnhof rumgetrieben, sich inzwischen aber davon distanziert hat, geht der Strafprozess wegen Beleidigung vergleichsweise harmlos aus. Das Gericht stellt das Verfahren ein. Der Lehrling, der nach seinen Worten keine rechte Gesinnung hat, muss allerdings für seinen unbedachten Mausklick auf Facebook tief in die Tasche greifen und 400 Euro an die Gummi-Stiftung überweisen.
Als fleißigen Facebook-Fan stört es einen 18-jährigen Kulmbacher, dass ein Bekannter "ständig blöde Kommentare" geschrieben und halbstarke Drohungen geäußert hat, "dass er jeden erschlägt". Der junge Mann antwortet nicht weniger derb - und vergreift sich so im Ton, dass er sich strafbar macht. Er schickt dem Blödmann eine Antwort, die von Tausenden anderer Facebook-Freunde auch öffentlich einzusehen ist: ein Hitler-Bild mit ausgestreckter Hand zum gleichnamigen Gruß. Und er schwafelt etwas von "Vergasen".
Dass er damit mit dem Gesetz in Konflikt kommt, bedenkt der junge Mann nicht. Er steht wegen Beleidigung vor Gericht und bekommt vom Kulmbacher Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner eine Belehrung, dass es nicht hinzunehmen ist, Symbole des Dritten Reichs und Nazi-Bilder zu verwenden. "Damals haben Menschen massenhaft den Tod gefunden, das sollte jeder wissen", so der Jugendrichter.
Nicht mehr bei der ZOB-Clique
Für den jungen Mann, der sich Anfang des Jahres auch mit der vielzitierten ZOB-Clique am Kulmbacher Bahnhof rumgetrieben, sich inzwischen aber davon distanziert hat, geht der Strafprozess wegen Beleidigung vergleichsweise harmlos aus. Das Gericht stellt das Verfahren ein. Der Lehrling, der nach seinen Worten keine rechte Gesinnung hat, muss allerdings für seinen unbedachten Mausklick auf Facebook tief in die Tasche greifen und 400 Euro an die Gummi-Stiftung überweisen.