Dieser Faustschlag kam einem 45-jährigen Kulmbacher teuer zu stehen. Obwohl die Verhandlung eingestellt wurde, muss der Mann eine Geldauflage von 2000 Euro an das Opfer überweisen. Dazu kommen etwaige Schadensersatzforderungen und die Kosten des Nebenklägers.
Der Mann hatte am Abend des 10. April 2017 in der Webergasse einen 22-jährigen Azubi beobachtet, der nach einem Streit aus einer Gaststätte gekommen war und eine Bierflasche auf die Straße knallte. Wahrscheinlich wollte er ihn zur Rede stellen. Erst flogen Beleidigungen hin und her, dann schlug dem Opfer aus Lichtenfels mit der Faust ins Gesicht.
Die Folgen waren erheblich. Der 22-Jährige ging zu Boden, erlitt blutende Wunden an der Lippe und in der Mundhöhle, ein blaues Auge und einige Abschürfungen im Gesicht. Ob der Verlust seiner oberen Schneidezähne auch auf den Schlag oder eine Zahnerkrankung zurückzuführen ist, konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Eine entsprechende Erklärung seines Zahnarztes hatte das Opfer, obwohl mehrfach gefordert, nicht vorgelegt.
Immerhin könnten die Kosten für eine noch nicht durchgeführte Operation im fünfstelligen Bereich liegen, so dass nach dem Strafprozess noch ein Zivilprozess folgen könnte.
Der Angeklagte beschrieb den Schlag nicht unbedingt als Notwehr, eher als Reflex. "Der wollte mir eine reinhauen", sagte der 45-Jährige. Aufgezogen habe sein Gegenüber schon, nachdem er sich vor ihm aufgebaut und ihn übel beleidigt habe. Das alles habe er ganz ruhig über sich ergehen lassen, aber einem Schlag wollte dann doch zuvorkommen. "Er hat provoziert und mich ganz massiv beleidigt, als er mich dann auch noch schlagen wollte, habe ich zugeschlagen", so der Angeklagte.
Der 22-jährige Azubi aus Lichtenfels beschrieb die Situation in entscheidenden Punkten ganz anders. Er habe den Angeklagten zwar angebrüllt, aber bedroht habe er ihn definitiv nicht, sagte der junge Mann. Mag sein, dass er angetrunken gewesen sei und dass Worte gefallen seien, "die so nicht in
Ordnung waren", aber schlagen wollen habe er sein Gegenüber auf keinen Fall.
"Die Stimmung war ganz schön aufgeheizt", berichtete ein zufällig anwesender Zeuge. Ob dem Geschehen eine Bedrohung vorausging, konnte der 49-jährige Kulmbacher aber nicht sagen, schließlich hatte der Zeuge damals bereits sechs bis sieben Bier konsumiert.
Von einer relativ unübersichtlichen Situation sprach auch der ermittelnde Polizist. Der Angeklagte sei damals nüchtern gewesen, das Opfer habe den Alkoholtest verweigert. Warum, das wusste der Beamte nicht.
"Die Polizei ist wohl nicht seine Lieblingsbehörde", mutmaßte der Ermittler. Auf jeden Fall habe das Opfer deutlich nach Alkohol gerochen. Trotz mehrfacher Aufforderung habe der Polizist von dem 22-Jährigen auch keine Entbindung der Schweigepflicht für dessen Zahnarzt erhalten, so dass der Zustand der Scheidezähne vor dem Faustschlag nicht ermittelt werden konnte.
Nach einigem hin und her einigten sich Richterin Sieglinde Tettmann, der Anklagevertreter, Verteidiger Frank Stübinger und der Vertreter des Opfers, Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia, darauf, das Verfahren einzustellen. Sein Mandant sei nicht unschuldig, aber sein Verhalten sei durchaus nachvollziehbar, sagte der Verteidiger.
Der Staatsanwalt sprach von einer aufgeheizten Situation und von vorangegangenen Provokationen.
Die festgesetzte Geldauflage von 2000 Euro muss der Angeklagte nun in sechs monatlichen Raten an das Opfer zahlen.
Bierflasche auf die Straße geknallt
Der Mann hatte am Abend des 10. April 2017 in der Webergasse einen 22-jährigen Azubi beobachtet, der nach einem Streit aus einer Gaststätte gekommen war und eine Bierflasche auf die Straße knallte. Wahrscheinlich wollte er ihn zur Rede stellen. Erst flogen Beleidigungen hin und her, dann schlug dem Opfer aus Lichtenfels mit der Faust ins Gesicht.
Die Folgen waren erheblich. Der 22-Jährige ging zu Boden, erlitt blutende Wunden an der Lippe und in der Mundhöhle, ein blaues Auge und einige Abschürfungen im Gesicht. Ob der Verlust seiner oberen Schneidezähne auch auf den Schlag oder eine Zahnerkrankung zurückzuführen ist, konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Eine entsprechende Erklärung seines Zahnarztes hatte das Opfer, obwohl mehrfach gefordert, nicht vorgelegt.
Zivilprozess möglich
Immerhin könnten die Kosten für eine noch nicht durchgeführte Operation im fünfstelligen Bereich liegen, so dass nach dem Strafprozess noch ein Zivilprozess folgen könnte.
Der Angeklagte beschrieb den Schlag nicht unbedingt als Notwehr, eher als Reflex. "Der wollte mir eine reinhauen", sagte der 45-Jährige. Aufgezogen habe sein Gegenüber schon, nachdem er sich vor ihm aufgebaut und ihn übel beleidigt habe. Das alles habe er ganz ruhig über sich ergehen lassen, aber einem Schlag wollte dann doch zuvorkommen. "Er hat provoziert und mich ganz massiv beleidigt, als er mich dann auch noch schlagen wollte, habe ich zugeschlagen", so der Angeklagte.
Angebrüllt ja, geschlagen nein
Der 22-jährige Azubi aus Lichtenfels beschrieb die Situation in entscheidenden Punkten ganz anders. Er habe den Angeklagten zwar angebrüllt, aber bedroht habe er ihn definitiv nicht, sagte der junge Mann. Mag sein, dass er angetrunken gewesen sei und dass Worte gefallen seien, "die so nicht in
Ordnung waren", aber schlagen wollen habe er sein Gegenüber auf keinen Fall.
"Die Stimmung war ganz schön aufgeheizt", berichtete ein zufällig anwesender Zeuge. Ob dem Geschehen eine Bedrohung vorausging, konnte der 49-jährige Kulmbacher aber nicht sagen, schließlich hatte der Zeuge damals bereits sechs bis sieben Bier konsumiert.
Von einer relativ unübersichtlichen Situation sprach auch der ermittelnde Polizist. Der Angeklagte sei damals nüchtern gewesen, das Opfer habe den Alkoholtest verweigert. Warum, das wusste der Beamte nicht.
Nach Alkohol gerochen
"Die Polizei ist wohl nicht seine Lieblingsbehörde", mutmaßte der Ermittler. Auf jeden Fall habe das Opfer deutlich nach Alkohol gerochen. Trotz mehrfacher Aufforderung habe der Polizist von dem 22-Jährigen auch keine Entbindung der Schweigepflicht für dessen Zahnarzt erhalten, so dass der Zustand der Scheidezähne vor dem Faustschlag nicht ermittelt werden konnte.
Nach einigem hin und her einigten sich Richterin Sieglinde Tettmann, der Anklagevertreter, Verteidiger Frank Stübinger und der Vertreter des Opfers, Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia, darauf, das Verfahren einzustellen. Sein Mandant sei nicht unschuldig, aber sein Verhalten sei durchaus nachvollziehbar, sagte der Verteidiger.
Der Staatsanwalt sprach von einer aufgeheizten Situation und von vorangegangenen Provokationen.
Die festgesetzte Geldauflage von 2000 Euro muss der Angeklagte nun in sechs monatlichen Raten an das Opfer zahlen.