Die Stadt Kulmbach erinnert Grundstückseigentümer und Anlieger daran, Hecken, Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Verkehrsflächen regelmäßig zurückzuschneiden.

Konkret geht es darum, dass der Bewuchs nicht in Geh- und Radwege, Fahrbahnen sowie Feld- und Wirtschaftswege hineinragt und diese frei und sicher nutzbar bleiben. Die Stadt Kulmbach bittet daher Grundstückseigentümer und Anlieger zu prüfen, ob Bäume, Hecken oder Sträucher entsprechend bis zur Grundstücksgrenze (Geh- bzw. Radweghinterkante) zurückgeschnitten oder Totholz in diesem Bereich entfernt werden müssen.

Hecken in Kulmbach müssen zurückgeschnitten werden - diese Regeln gelten

Außerdem gilt:


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  • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden, damit sie jederzeit gut sichtbar sind.
  • Straßenlaternen müssen frei bleiben, damit ihre Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird.
  • Überhängende Äste sind entsprechend zu entfernen, wenn sie die Verkehrssicherheit oder die Beleuchtung einschränken.

Ganzjährig müssen bitte folgende lichte Räume frei bleiben:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn.
  • 2,50 m über Rad- oder Gehwegen.

Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die störenden Anpflanzungen zurückzuschneiden.
Die Stadt Kulmbach bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.