"Ob Privathaushalte oder Gewerbetreibende": Wie die Stadt Kulmbach in folgender Pressemitteilung erklärt, ist für sie alle der Steuertermin am 15. Februar 2024 ein wichtiger Stichtag. Um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden, sollte dieser Termin nicht aus den Augen verloren werden.

Die Stadt erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer, der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) und der Hundesteuer am 15. Februar 2024 fällig wird.

Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Gleichzeitig bittet die Stadt Kulmbach um Beachtung des Termins, da keine gesonderte Erinnerung mehr erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach

  • IBAN: DE84771500000000100073
  • BIC: BYLADEM1KUB

VR Bank Oberfranken Mitte eG

  • IBAN: DE91771900000000000892
  • BIC: GENODEF1KU1

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin: Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. Auf diese Weise können eventuelle Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

Für Rückfragen steht die Stadtkasse Kulmbach (Tel.: 09221/940-299 bzw. E-Mail: stadtkasse@stadt-kulmbach.de) gerne zur Verfügung.