Das Wasser sprudelt aus dem Hahn in der Küche und im Bad, fließt in die Waschmaschine und aus dem Gartenschlauch. Sorgen über die Herkunft oder die Qualität des Lebensmittels Nummer eins braucht sich hierzulande niemand zu machen. Schließlich muss das Leitungswasser den strengen Kriterien der Trinkwasserverordnung genügen.
Die Bayerische Rundschau hat bei Stephan Pröschold, Werkleiter der Kulmbacher Stadtwerke nachgefragt, was dort getan wird, um die Bürger mit stets einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. "Die Stadtwerke gewinnen das zur Versorgung der Kulmbacher Bürger und Unternehmen benötigte Wasser ausschließlich aus den heimischen Grundwasservorräten", so Pröschold.
"Kulmbach ist in der glücklichen Situation, dass es über ausreichend große eigene Wasservorkommen mit ausgezeichneter Qualität verfügt und dadurch kein Wasser von anderen Versorgern zukaufen muss." Die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sei dadurch für die Stadtwerke kein Problem, erläutert Oliver Voß, Hauptabteilungsleiter Versorgung der Stadtwerke.


Ständige Kontrollen

Damit dies auch langfristig so bleibt, sei die Ausweisung passender Wasserschutzgebiete, die Überwachung zur trinkwasserschonenden Bewirtschaftung der Felder, Wiesen und Wälder in den Schutzgebieten, die ständige Kontrolle der Wasserqualität, die fachgerechte Aufbereitung des Rohwassers in den Trinkwasseraufbereitungsanlagen und die kontinuierliche Erneuerung und Erweiterung der Wassergewinnung und des Verteilungsnetzes erforderlich.


Perfektes Ökosystem hilft

Im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes Perlenbachtal werden von den Stadtwerken rund 300 Hektar Forst im Sinne des Trinkwasserschutzes durch eigenes Personal bewirtschaftet, erläutert Pröschold. Besonderes Augenmerk werde bei der Waldbewirtschaftung auf einen gesunden, stabilen Mischwald gelegt. "Durch den Mischwald kann die Regendurchlässigkeit zum Waldboden durch Laubholz erhöht und die belebte Bodenzone durch tiefer wurzelnde Bäume vergrößert werden. Durch diese Maßnahmen erreichen wir eine höhere Wassergewinnungsmenge, eine niedrigere Nitratbelastung und eine bessere Vorreinigung beim gewonnenen Wasser." Die Überwachung der fachgerechten Bewirtschaftung der Wälder, Wiesen und Felder in den Trinkwasserschutzgebieten im Perlenbachtal zwischen Stammbach und Marktschorgast sowie im Tal des Weißen Mains sei eine tragende Säule der Trinkwasserversorgung für Kulmbach.


Tipps der Stadtwerke rund ums Trinkwasser

Jede Person sollte den richtigen Umgang mit dem Trinkwasser beachten.
Verwenden Sie zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken nur frisches, klares Wasser. Ein stetiger Wasseraustausch in Ihrer Trinkwasser-Installation ist hierbei wichtig.


Vermeidung von Stagnation

Warum? Möglichkeit, dass sich Stoffe aus den Werk-/Betriebsstoffen der Trinkwasser-Installation lösen oder Gefahr, dass sich schädliche Bakterien ansiedeln.
Maßnahme: Nach längeren Zeiten ohne Wasserentnahme ( Geschäftsreisen, Urlaub etc.) sollten alle Entnahmearmaturen (Kalt- und Warmwasser) nacheinander für kurze Zeit voll geöffnet werden (ca. 5 Minuten), um einen vollständigen Wasseraustausch durchzuführen.


Legionellen

Prüfen Sie, ob Sie im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. als Vermieter) als Betreiber einer Trinkwasser-Installation verpflichtet sind, Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Hinweise hierzu finden Sie auf der Webseite des Landratsamts Kulmbach - "Was erledige ich wo? - Leistungen von A bis Z - Legionellenuntersuchung" und der regelmäßig aktualisierten Internetseite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches www.dvgw.de


Verantwortung

Unser Trinkwasser wird aus Quell- und Grundwasser gewonnen. Von dort gelangt es, über die Aufbereitung im Wasserwerk, bis zu Ihnen nach Hause in die Rohre der Trinkwasser-Installation. Durch die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt das Trinkwasser als eines der bestkontrollierten Lebensmittel in Deutschland und es ist keine Aufbereitung bei Ihnen zu Hause notwendig. Die Verantwortung des Wasserversorgungsunternehmens (WVU) für die hygienisch einwandfreie Qualität des Trinkwassers endet an der Hauptabsperreinrichtung eines jeden Hauses, bzw. am ersten Schieber im Grundstück. (Die Analyseergebnisse des Trinkwassers sind unter www.stadtwerke-kulmbach.de - Bereich Wasser, auch direkt auf der Homepage, einsehbar.

Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus erhalten bleibt und keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Netz erfolgen (§ 15 AVBWasserV).
Betreiber einer Trinkwasser-Installation sind alle Anschlussnehmer wie z.B. Grundstücks- oder Wohnungseigentümer, Vermieter oder Mieter. Kurz gesagt, derjenige, der eigene Entscheidungshoheit über die Anlage hat.


Arbeiten an der Trinkwasserinstallation

Achten Sie als Betreiber einer Trinkwasserinstallation auf folgendes:
1. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nach § 12 AVBWasserV nur durchgeführt werden von:
- Installationsunternehmen, welche ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben und beim Wasserversorgungsunternehmen als berechtigt eingetragen sind. Diese "Vertragsinstallationsunternehmen" (VIU) sind im Regelfall die Handwerker bzw. "Installateure" vor Ort und können sich diesbezüglich ausweisen.
- dem Wasserversorgungsunternehmen selbst.
(Der Betreiber selbst darf keinen Eingriff an der Trinkwasser-Installation vornehmen
und sollte sich an das Installationsunternehmen (VIU) wenden.)
2. Verwendung trinkwassergeeigneter Bauteile. Dies wird z.B. durch eine
Herstellerbescheinigung oder DIN-DVGW-Kennzeichnungen bestätigt.

Bleirohre sind zum Transport von Trinkwasser nicht geeignet. Diese sollten zum Schutz der eigenen Gesundheit entfernt werden. Wird durch die Anwesenheit von Bleirohren der Grenzwert aus der TrinkwV überschritten, wird die Entfernung der Bleirohre zur Pflicht.
Eine Einweisung erfolgt durch den Installateur, der in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens (VIU) eingetragen ist und die Trinkwasserinstallation erstellt/ergänzt/verändert hat. Der Betreiber wird mit der Betriebsweise der Anlage vertraut gemacht und erhält ein Abnahmeprotokoll sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen.
Wartung und Inspektion sind als Vorsorgemaßnahmen zu sehen, um Mängeln vorzubeugen und potenzielle Gefährdungen im Vorfeld abwenden zu können. Die Bedienungsanleitungen der Hersteller sind zu beachten.
Es wird empfohlen, einen Wartungsvertrag mit einem Installationsunternehmen (VIU) abzuschließen, welches in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Einige der Arbeiten, die keinen Eingriff an der Trinkwasserinstallation bedürfen, darf der Betreiber nach einer Unterweisung selbst ausführen, für andere ist ein Installateur zu beauftragen.