Über einen Überfall, den ein offenbar psychisch kranker Mann in der letzten Woche in der Oberen Stadt auf eine Frau verübte, haben wir am Mittwoch berichtet. Die Frau hatte nach dem Überfall ihr Auto stehen lassen - und der Ehemann fand später eine kostenpflichtige Verwarnung unter dem Scheibenwischer vor. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden: Das Auto stand ohne gültigen Parkschein auf dem Parkplatz.
Das Ehepaar beklagte allerdings, dass man bei der Stadt diese Verwarnung nicht zurückgenommen habe. Dazu stellt Gisela Ritschel, Leiterin der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, fest, dass die Frau zwar mit einer Mitarbeiterin gesprochen habe, aber keine Personalien habe angeben wollen. Deswegen sei eine gezielte Rückfrage bei der Polizei, eine Bearbeitung und eine Rücknahme der Verwarnung nicht möglich gewesen. Die Nachfrage nach detaillierten Informationen sei notwendig, so Gisela Ritschel, denn die Behörde habe sich regelmäßig mit Bürgern auseinanderzusetzen, die eine Verwarnung nicht bezahlen wollen. Nach nur kurzer Diskussion habe die Frau die Verwarnung in Höhe von zehn Euro bezahlt.