Ich weiß zwar nicht wirklich, ob es stimmt, aber man hat mir zumindest ziemlich glaubhaft erzählt, dass es früher viel einfacher war, bei Bedarf erzieherisch auf seine Mitmenschen einzuwirken.
So soll es Bürgermeistern erlaubt gewesen sein, Jugendliche, die in der Gemeinde etwas ausgefressen hatten, zu besonderen Arbeitseinsätzen zu verdonnern. Zum Holzhacken zum Beispiel, zum Heckenschneiden, zum Straßenkehren oder Schneeschippen. Und dieses Recht wurde auch genutzt.
Und es kommt noch besser: Keine Mutter und kein Vater wagten es, laut dagegen zu protestieren. Wie denn auch, die Rechtschutzversicherung war ja noch nicht erfunden, und so fanden sich auch keine Juristen, die man zu einer Klage hätte überreden können - und umgekehrt.
Manchmal wünschte ich mir diese guten alten Zeiten zurück. Neulich zum Beispiel, als ich las, dass Unbekannte an der Kieswäsch' ein Toilettenhäuschen demoliert und die Liegewiesen zugemüllt hatten. Mir fiel sofort eine adäquate Strafe ein: vier Wochen Kloputzen mit der Zahnbürste - für Wiederholungstäter ohne Wasser, Seife und Frischluftzufuhr.
Oder wenn mal wieder Schmierfinken Gebäude mit ihren zweifelhaften Graffitikünsten verunstalten. Warum lässt man die nicht Zaunlatten oder unansehnliche Häuser neu streichen - mit dem kleinsten Pinsel, der auf dem Markt ist, versteht sich?
Aber mir ist sogar eine noch grausamere Bestrafung eingefallen, die ihren Zweck sicher nicht verfehlen würde. Für Leute, die nach dem Einkauf am Autoschalter eines Fastfoodrestaurants und dem anschließenden Verzehr einfach ihren Dreck aus dem Autofenster werfen. Denen würde ich zwei Monate lang nur noch lauwarme Hamburger in Labberbrötchen vorsetzen.
Uupps, du meine Güte, was hab' ich denn heute für Gedanken? Eigentlich bin ich doch Pazifist ...
So soll es Bürgermeistern erlaubt gewesen sein, Jugendliche, die in der Gemeinde etwas ausgefressen hatten, zu besonderen Arbeitseinsätzen zu verdonnern. Zum Holzhacken zum Beispiel, zum Heckenschneiden, zum Straßenkehren oder Schneeschippen. Und dieses Recht wurde auch genutzt.
Rechtschutzversicherung gab es noch nicht
Und es kommt noch besser: Keine Mutter und kein Vater wagten es, laut dagegen zu protestieren. Wie denn auch, die Rechtschutzversicherung war ja noch nicht erfunden, und so fanden sich auch keine Juristen, die man zu einer Klage hätte überreden können - und umgekehrt.
Manchmal wünschte ich mir diese guten alten Zeiten zurück. Neulich zum Beispiel, als ich las, dass Unbekannte an der Kieswäsch' ein Toilettenhäuschen demoliert und die Liegewiesen zugemüllt hatten. Mir fiel sofort eine adäquate Strafe ein: vier Wochen Kloputzen mit der Zahnbürste - für Wiederholungstäter ohne Wasser, Seife und Frischluftzufuhr.
Oder wenn mal wieder Schmierfinken Gebäude mit ihren zweifelhaften Graffitikünsten verunstalten. Warum lässt man die nicht Zaunlatten oder unansehnliche Häuser neu streichen - mit dem kleinsten Pinsel, der auf dem Markt ist, versteht sich?
Lauwarme Hamburger und Labberbrötchen
Aber mir ist sogar eine noch grausamere Bestrafung eingefallen, die ihren Zweck sicher nicht verfehlen würde. Für Leute, die nach dem Einkauf am Autoschalter eines Fastfoodrestaurants und dem anschließenden Verzehr einfach ihren Dreck aus dem Autofenster werfen. Denen würde ich zwei Monate lang nur noch lauwarme Hamburger in Labberbrötchen vorsetzen.
Uupps, du meine Güte, was hab' ich denn heute für Gedanken? Eigentlich bin ich doch Pazifist ...