Der Mann hatte in einem Streit im Dezember 2012 in der Wohnung eines Bekannten in Kulmbach mit einem Stuhl auf einen anderen Mann eingeschlagen und ihn dann mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt. Dann trat er weiter auf sein Opfer ein, das einen Jochbein, eine Hirnblutung sowie 17 Rippenbrüche erlitt. 
Für seine Tat war er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Vor dem Landgericht Bayreuth ging es am Montag nun darum, ob er nach dem Verbüßen dieser Strafe im Dezember dieses Jahres in Sicherungsverwahrung bleibt. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft und hatte schon öfter im Gefängnis gesessen.
Den ausführlichen Bericht mit Urteilsbegründung lesen Sie hier. Darin erfahren Sie auch, wie der Richter seine Entscheidung begründet und was der Anwalt der Mannes jetzt unternehmen wird.
        Für seine Tat war er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Vor dem Landgericht Bayreuth ging es am Montag nun darum, ob er nach dem Verbüßen dieser Strafe im Dezember dieses Jahres in Sicherungsverwahrung bleibt. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft und hatte schon öfter im Gefängnis gesessen.
Den ausführlichen Bericht mit Urteilsbegründung lesen Sie hier. Darin erfahren Sie auch, wie der Richter seine Entscheidung begründet und was der Anwalt der Mannes jetzt unternehmen wird.